Betriebsruhe und Kurzarbeit - was können wir dagegen unternehmen?
Einen schönen Tag, habe da ein kleines Betriebsratsproblem, wir sind ein "kleinerer" 48 AN , Betrieb - im Bauhauptgewerbe. Wir 3 BR sind noch relativ neu da es den BR noch nicht lange gibt. Unser Chef will nun dieses Jahr mehrere Wochen Betriebsruhe machen - 22.12.-30.01. Bisher hatten wir immer nur 2 Wochen Betriebsruhe und wenn wegen Witterung nicht gearbeitet werden konnte Kurzarbeit . Die letzten Tage des 2008 und manche auch ein paar Tage mehr können wir fast alle mit Resturlaub und Überstunden überbrücken, aber nicht diese lange Zeit. Wir bemühen uns dringed notwendige Auskünfte zu bekommen, ob eine solange Zeit überhaupt als Betriebsruhe gemacht werden darf. Und ab wann die auf dem Bau geltende Kurzarbeit greift. Ok eines wissen wir schon Resturlaub muss vorher genommen werden, aber was wenn keiner mehr da ist und dann die Überstunden genommen werden, wird für diese Zeit des Überstundeneinsatzes das Zusatzwintergeld von € 2,50 pro eingesetzte Stunde - innerhalb der Betriebsruhe - auch bezahlt. Soweit wir unterrichtet sind nämlich nicht. Was können wir gegen diese lange vorgesehene Betriebsruhe unternehmen, wie erreichen wir, dass der AN nicht unnötig Geld verliert. Könnt Ihr uns weiterhelfen ?
Community-Antworten (1)
20.11.2008 um 19:53 Uhr
Roderich, verweist den AG auf § 87 (1) Nr.5 und scheut nicht den Weg zum RA falls er die Betriebsruhe ohne Eure Zustimmung durchzusetzen versucht.
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