Unsere AN sind zu einem großen Teil in Projekten bei Kunden eingesetzt. Ein Kundenstandort hat zwischen den Jahren Betriebsruhe. Die BV des (Kunden-)BR liegt uns vor. Darin ist geregelt, dass der Zeitausgleich für die Tage der Betriebsruhe durch Tarifurlaub zu erfolgen hat, sowie dass die Betriebsruhe für alle MitarbeiterInnen am Standort gilt.

Frage:
Kann unser AG die AN dazu verpflichten während dieser Betriebsruhe Urlaub abzubauen?

Eine BV besteht in unserem Betrieb diesbzgl. nicht.
Grundsätzlich denken wir daher, dass eine solche Anweisung nicht möglich ist, auch wenn der AG die Kollegen an diesen Tagen vermutlich nicht anderweitig beschäftigen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe