Erstellt am 03.11.2021 um 23:05 Uhr von celestro
Die Kollegen müssen das nicht raus arbeiten.
Erstellt am 04.11.2021 um 07:28 Uhr von Dorschen03
Halle celestro, so sehe ich das auch. Gibt es was womit ich das rechtlich untermauern kann? Habe dazu nicht wirklich was gefunden.
Erstellt am 04.11.2021 um 07:51 Uhr von Relfe
im Grunde genommen begibt der AG sich in Annahmeverzug, weil der AN seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und der AG sie nicht annimmt.
Dem AG war ja bereits bei der Einstellung bekannt, dass der AN nicht ausreichend Urlaubsanspruch für die Betriebsruhe haben wird.
So gesehen wird der AG keinen Anspruch auf "nacharbeiten" geltend machen können.
Ob das für den AN der wahrscheinlich in Probzeit ist, eine vorteilhafte Situation ist, das würde ich bezweifeln.
Erstellt am 04.11.2021 um 08:17 Uhr von Enigmathika
"Werden Betriebsferien vom Urlaub abgezogen?
Ja, freie Tage während eines Betriebsurlaubs werden vom Jahresurlaub des Arbeitnehmers abgezogen. Dabei muss der Arbeitnehmer jedoch keinen Urlaub aus dem nächsten Jahr aufgeben. Betriebsferien müssen zwingend mit dem aktuellen Urlaubsjahr einhergehen (BUrlG § 7 Abs. 3 S.1).
Werden Betriebsferien verhängt und hat ein Mitarbeiter nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, ist dies ein Problem des Arbeitgebers. Hat er bereits Urlaub genehmigt, obwohl eine Betriebspause ansteht, kann er diese Genehmigung nicht ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zurücknehmen."
Quelle: https://www.deurag.de/blog/betriebsferien/
Ich sehe das so, dass die neuen Kollegen hier einmalig das Glück haben, mehr Urlaub zu bekommen, als ihnen vertragllich zusteht.