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Betriebsruhe

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Dorschen03
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige mal euer Schwarmwissen. Wir haben über Weihnachten jedes Jahr Betriebsruhe. Nun haben neue Kollegen gegen Jahresende bei uns angefangen zu arbeiten und ihr Urlaubsanspruch reicht nicht für die Zeit der festgelegten Betriebsruhe. Müssen diese die Zeit rausarbeiten oder bekommen sie die Betriebsruhe trotzdem vergütet ohne zu arbeiten? Bei uns gehen die Meinungen da weit auseinander. Danke schon mal für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

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celestro

04.11.2021 um 00:05 Uhr

Die Kollegen müssen das nicht raus arbeiten.

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Dorschen03

04.11.2021 um 08:28 Uhr

Halle celestro, so sehe ich das auch. Gibt es was womit ich das rechtlich untermauern kann? Habe dazu nicht wirklich was gefunden.

R
Relfe

04.11.2021 um 08:51 Uhr

im Grunde genommen begibt der AG sich in Annahmeverzug, weil der AN seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und der AG sie nicht annimmt. Dem AG war ja bereits bei der Einstellung bekannt, dass der AN nicht ausreichend Urlaubsanspruch für die Betriebsruhe haben wird. So gesehen wird der AG keinen Anspruch auf "nacharbeiten" geltend machen können.

Ob das für den AN der wahrscheinlich in Probzeit ist, eine vorteilhafte Situation ist, das würde ich bezweifeln.

E
enigmathika

04.11.2021 um 09:17 Uhr

"Werden Betriebsferien vom Urlaub abgezogen?

Ja, freie Tage während eines Betriebsurlaubs werden vom Jahresurlaub des Arbeitnehmers abgezogen. Dabei muss der Arbeitnehmer jedoch keinen Urlaub aus dem nächsten Jahr aufgeben. Betriebsferien müssen zwingend mit dem aktuellen Urlaubsjahr einhergehen (BUrlG § 7 Abs. 3 S.1).

Werden Betriebsferien verhängt und hat ein Mitarbeiter nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, ist dies ein Problem des Arbeitgebers. Hat er bereits Urlaub genehmigt, obwohl eine Betriebspause ansteht, kann er diese Genehmigung nicht ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zurücknehmen."

Quelle: https://www.deurag.de/blog/betriebsferien/

Ich sehe das so, dass die neuen Kollegen hier einmalig das Glück haben, mehr Urlaub zu bekommen, als ihnen vertragllich zusteht.

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