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Ab wann, wer hat ein Anspruch auf ein Seminar?

TS
Thomas S.
Sep 2024 bearbeitet

Wer genau hat wan einen ersten Anspruch auf ein Seminar?

Ich lese, dass erst der Wahlvorstand ein Anspruch auf ein Seminar hat, stimmt das? Wennd as so ist, dann liegt zwischen de rBestellubg des Wahlvorstandes und der BR Wahl ja nur ein Woche, wie soll man danne in dieser Woche schnell zum Seminar rennen um über die Durchführung der Wahlen zu lernen?

Das geht ja garnicht.

Eigentlich müssten wir schon jetzt zu einem Seminar um zu lernen, wie wir die eller erste Betriebsversammlung organisieren und dann in einer Woche die BR Wahl anschließen.

Dürten wir jetzt schon auf ein Seminar? Könnten wir zur dritt hingehen oder nur der BR-Vorfeld Initiator?

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Community-Antworten (4)

S
seehas

30.08.2024 um 15:20 Uhr

In eurem Fall wird es vermutlich zu knapp mit einer Schulung für den Wahlvorstand. Anspruch auf eine Schulung besteht nämlich nur, wenn die entsprechende Person auch ein Mandat hat. Für alle Formalitäten gibt es im Netz genügend Vorlagen, die ihr nutzen und für eure Verhältnisse anpassen könnt. Diese Dinge können auch schon vor der ersten Versammlung vorbereitet werden, damit danach dann rasch gehandelt werden kann. Wenn ihr unsicher seid, wendet euch an die zuständige Gewerkschaft, die unterstützen euch gern. Allerdings muss mindestens ein Mitarbeiter des Betriebes Mitglied in der Gewerkschaft sein. Oder mach es wie sonst auch in der letzten Zeit: wenn ein Schritt gemacht ist, frage hier nach dem nächsten.

TS
Thomas S.

30.08.2024 um 18:42 Uhr

Aber wenn die Person schon ein Mandad hat dann, ist diese PErosn schon über die schwierigste Zeit hindurch nämlich dem ganzen Aufsetzen des Betriebsrats, der Initieerung, der Bildund des Wahlvorstand, die Einladungen, die Wahlen. Dann ist dies alles schon vorbei.

Wir stehen nun hier ganz ganz am Anfang, haben kein GEwerkschaft, keinen alten BR und müssen es quasi aus dem nichts schaffen. Jetzt bruachen wir Training dafür, nicht später ...

I
IlkaB

02.09.2024 um 10:13 Uhr

Dann werde doch Mitglied in der für euch zuständigen Gewerkschaft. Dann bekommst du alle Unterstützung die du benötigst.

X
XYZ68

02.09.2024 um 11:21 Uhr

Leider ist das im vereinfachtem Wahlverfahren so. Und bei der Vorbereitung der Wahlversammlung für den Wahlvorstand ist es immer so, dass man da ohne Schulung reingeht. Hier helfen nur Selbst erlesen oder aber die Gewerkschaft. Wie groß die Unterstützung der Gewerkschaft ist, kommt halt drauf an.

Hier im Forum helfen wir gern weiter.

Solange nicht massiv grobe Fehler gemacht werden, die zur Nichtigkeit der BR-Wahl führen, muss die BR-Wahl innerhalb von 14 Tagen angefochten werden. Kaum eine BR-Wahl läuft wirklich zu 100% richtig ab. Wo kein Kläger ....

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