W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch nicht bedient, aber auch nicht abgelehnt - weiteres Vorgehen???

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Tarifvertrag gibt es eine Ausschlussfrist für Ansprüche:

(I) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind wie folgt schriftlich geltend zu machen: [a) Ansprüche auf Zuschläge ... b) alle übrigen Ansprüche innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit. Die Geltendmachung ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen.

(II) Eine Geltendmachung nach Ablauf der unter I genannten Frist ist ausgeschlossen, ....

(III) Ist ein Anspruch rechtzeitig erhoben worden und lehnt der AG seine Erfüllung ab, so hat der AN den Anspruch innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung durch den AG gerichtlich geltend zu machen.

Unsere MA haben vor ca. 5 Monaten rechtzeitig einen Anspruch auf Auszahlung einer Prämie geltend gemacht. Der AG hat nicht bezahlt, den Anspruch aber auch nicht abgelehnt. Welche Möglichkeiten haben die MA? Lt. TV kann der Anspruch nur eingeklagt werden, wenn der AG ihn abgelehnt hat...

95702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.12.2015 um 18:57 Uhr

Ja - es kann nur geklagt werden (Rechtschutz z.B. über die Gewerkschaft)

S
seesee

10.12.2015 um 09:50 Uhr

Der Anspruch kann eingeklagt werden, WENN der AG ihn ABGELEHNT hat. Er hat ihn aber nicht abgelehnt, nur eben nicht bedient... Wann beginnt denn dann die 6 monatige Frist (nach Ablehnung durch den AG)...?

Ihre Antwort