Hallo,

in unserem Tarifvertrag gibt es eine Ausschlussfrist für Ansprüche:

(I) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind wie folgt schriftlich geltend zu machen:
[a) Ansprüche auf Zuschläge ...
b) alle übrigen Ansprüche innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit. Die Geltendmachung ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen.

(II) Eine Geltendmachung nach Ablauf der unter I genannten Frist ist ausgeschlossen, ....

(III) Ist ein Anspruch rechtzeitig erhoben worden und lehnt der AG seine Erfüllung ab, so hat der AN den Anspruch innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung durch den AG gerichtlich geltend zu machen.

Unsere MA haben vor ca. 5 Monaten rechtzeitig einen Anspruch auf Auszahlung einer Prämie geltend gemacht. Der AG hat nicht bezahlt, den Anspruch aber auch nicht abgelehnt. Welche Möglichkeiten haben die MA? Lt. TV kann der Anspruch nur eingeklagt werden, wenn der AG ihn abgelehnt hat...