Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen,
ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR.
Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder aber jeder deutet es anders.
Zu Sache: BR Wahl, 4 Listen Liste 1 m m m m m m m f m m 50 Stimmen Liste 2 m m f m m f m m m 49 Stimmen Liste 3 f m m m m m f m m m f f f 28 Stimmen Liste 4 m m f m m m m m m f 45 Stimmen
Somit hatte sich ergeben: L1 2 Sitze m m L2 2 Sitze m m L3 1 Sitz f L4 2 Sitze m m
Nun fehlt aber bei einer Sitzung die Frau aus Liste 3. Wie funktioniert die Ersatzgestellung?
Rück aus Liste 3 die nächste Frau nach welche auch die wenigsten Stimmen hat oder rückt der nächste Mann nach, als erster Stellvertreter?
Im Falle von erste Frau rückt nach wäre ja dann der Mann auf Position zwei der Liste nie als Ersatz im BR! Stimmt das nun so oder muss ein Mitglied aus einer anderen Liste den Platz räumen um hier dann eine Frau mit den meisten Stimmen reinzulassen??
Danke für eure Hilfe!
Erstellt am 15.03.2013 um 17:48 Uhr von Wissenslust
45926
Wie ist denn das Verhältnis von Männern zu Frauen bei der Wahl gewesen? Von liste 4 rückt anstatt dem Mann die nächste Frau nach. Von liste 3 der erste mann
Antwort 1 Erstellt am 15.03.2013 um 18:54 Uhr von Kölner
209758
wenn von liste 3 die frau fehlt, und liste 3 noch ne frau hat.......... wer rückt nach wenn das minderheitengeschlecht ne frau fordert?
Antwort 2 Erstellt am 15.03.2013 um 19:27 Uhr von Nubbel
209759
@nubbel Watt? Das stimmt ja wohl nicht! Bestimmt nicht die von liste 3.
Antwort 3 Erstellt am 15.03.2013 um 19:30 Uhr von Kölner
209760
@ Wissenslust
Ich nehme mal an, dass die Frauen das Geschlecht der Minderheit stellen. Einfacher wäre es gewesen, wenn Du auch noch mitgeteilt hättest, wie hoch deren Sitzanspruch ist.
Weibl. BRM Liste 3 ist verhindert
Möglichkeit 1) Der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit ist trotz der Verhinderung in ausreichender Anzahl im BR vertreten. In diesem Fall muss dass erste Ersatzmitglied der Liste 3 nachgeladen werden, völlig egal ob männlich oder weiblich.
Möglichkeit 2) Das Geschlecht der Minderheit ist aufgrund der Verhinderung nicht in ausreichender Anzahl im BR vertreten. Wenn die Liste 3 weibliche E-BRM stellen kann, muss das erste weibliche Ersatzmitglied dieser Liste geladen werden.
Es gibt hier überhaupt keinen Interpretationsspielraum, man muss sich nur an den § 15 der Wahlordnung halten! Mehr "Gesetze" gibt es nicht, die man hier heran ziehen kann.
Antwort 4 Erstellt am 15.03.2013 um 20:36 Uhr von Hoppel
209763
@Hoppel Wie kommst Du darauf, dass Liste 3 das Geschlecht in der Minderheit zu stellen hat? Zweifel! Liste 4 muss stellen!
Bedenke: Liste 3 hat ZUFÄLLIG auf Platz 1 eine Frau, die zugleich die Quote erfüllt. Wenn diese nicht da ist, dann rückt das nächste Listenmitglied nach (hier: Mann). Dadurch fehlt ne Frau und die findet man auch in Liste 4. Liste 4 hat sowieso den letzten Platz im BR erhalten und muss daher die Quotenfrau bringen (also statt eines Mannes, kommt die Frau zum Zuge).
Antwort 5 Erstellt am 15.03.2013 um 21:27 Uhr von Kölner
209769
@ Kölner
Naja, erstmal wissen wir überhaupt nicht, wie hoch der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit ist. Aber nehmen wir mal an, durch die Verhinderung des weiblichen BRM Liste 3 wäre dieser Sitzanspruch unterschritten.
Dann kann doch aber die Liste 3 noch immer ein weibliches Ersatzmitglied stellen. Und so lange das der Fall ist, kommt es definitiv nicht zum Listensprung.
§ 15 WO (5) Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes:
- An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört,TRITT IN DERSELBEN VORSCHLAGSLISTE in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
Antwort 6 Erstellt am 15.03.2013 um 21:55 Uhr von Hoppel
209773
@Hoppel Wer redet denn von Listensprung???
Und wenn Du jetzt mal Dein Zitat des § 15 WO wirklich bedenkst, dann wird eben NICHT aus Liste 3 das Minderheitengeschlecht genommen, sondern eben aus Liste 4 (nach d"Hondt ist das der letzte Platz im BR) Und stell Dir vor, es wäre anders: Liste 3 würde dann NIE (fast nie) den in der Reihenfolge nächsten MANN laden können.
D"Hondt und Dein § 15 wären ad absurdum geführt... ...jetzt mache ich mir doch einmal ein paar Gedanken um Deine mentale Verfassung!
Zitat:
- An die Stelle der auf der Vorschlagsliste MIT DER NIEDRIGSTEN HÖCHSTZAHL benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, TRITT IN DERSELBEN VORSCHLAGSLISTE in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
Antwort 7 Erstellt am 15.03.2013 um 22:01 Uhr von Kölner
209775
du solltest dringend die kommentierung zu §25 betrvg lesen. keinen fitting im regal?
Antwort 8 Erstellt am 15.03.2013 um 22:06 Uhr von Nubbel
209777
zur Sitzverteilung muss eine Frau im BR sitzen!
weiss die Zahlen nicht meht zu hundert Prozent aber irgendwie 150 m zu 30 f Die Frau der Liste 3 ist zwar durch die Stimmvergabe direktin den BR gewählt erfüllt aber dadurch dann auch dir Minderheitsquote!
Heißt also: Frau aus Liste 3 fehlt, somit rückt die nächste Frau aus Liste 3 nach auch wenn diese auf Platz 8 steht und andere Frauen aus anderen Listen mehr Stimmen haben und der Mann aus Liste 3 welcher auf Platz 2 steht hat nie einen eine Chance als Ersatzmann?
Antwort 9 Erstellt am 15.03.2013 um 23:26 Uhr von Wissenslust
209785
Diese eigene Antwort ist nicht korrekt ! Korregiert um 14:50 Valdi
Richtig, Wissenslust. Ausser die Quote ist durch eine Vertretung von einer Frau von Liste 2 oder 4 erfuellt.
Antwort 10 Erstellt am 15.03.2013 um 23:42 Uhr von Valdi
209786
Nein die Quote wird nur durch die Liste 3 erfüllt!
Also fäjjt der Mann auf Liste 3 runter!?
Was ist da dann noch mit Listensprung?
Antwort 11 Erstellt am 15.03.2013 um 23:51 Uhr von Wissenslust
209788
Korrektur um 14:52 von Valdi! Auch diese Antwort ist nicht ganz korrekt. Entschuldigt bitte, Nachts sollte ich wohl besser schlafen :-( Lg. Valdi
Wenn die ersten 2 Maenner von Liste 2 oder 4 im Urlaub oder krank sind und durch die Nummer 3 von ihrer Liste den ErsatzBR vertreten werden / was nun mal eine Frau ist/ wird wenn auch die Frau von Liste 3 fehlt / von Nr. 2 der Liste vertreten / Mann / da die Quote erfuellt. Verstehst du jetzt?!
Antwort 12 Erstellt am 16.03.2013 um 01:42 Uhr von Valdi
209789
@valdi, das ist dann klar!
Aber was ist wenn die Frau aus Liste 3 fehlt?
Wer sorgt nun für die Frauenqoute? Die eigene Liste in dem Platz Nummer 7 nachrückt? Oder kann Ersatzmann Nummer 2 nachrücken und dann muss eine andere Liste die Quote erfüllen?
Das ist unser Problem im Moment!
Wenn von den anderen einer fehlt ist das nicht so wild da ja dann kein Problem mit der Quote entsteht, oder eher die Frauen mehr vertreten sind!
Antwort 13 Erstellt am 16.03.2013 um 07:26 Uhr von Wissenslust
209791
Korrektur um 15:00 von Valdi Diese eigene Antwort ist falsch !
Wenn Frau von Liste 3 fehlt/ und Quote nicht erfuellt/ ist Frau von Liste 3 zu laden!
Antwort 14 Erstellt am 16.03.2013 um 08:08 Uhr von Valdi
209792
Heißt also das ich dann als Ersatzmann auf Liste 3 NIE in den Genuss komme an Sitzungen teilzunehmen so lange nur eine Frau im Gremium sitzt?!
Na dann kann amn von Pech sprechen!
Antwort 15 Erstellt am 16.03.2013 um 08:11 Uhr von Wissenslust
209793
@all Ich bin sicher, dass eure Diskussion falsch läuft. Nochmals: Fehlt die Frau aus liste 3, kommt einfach der Mann aus dieser liste dran. Es fehlt jetzt ne Frau. Und da aus liste 4 der 7. Platz des BR besetzt wird, wird (wie Hoppel richtig zitiert) dieser Platz von einer Frau besetzt. Die Frau in liste 3 ist nicht im BR WEIL sie ne Frau ist, sondern weil die liste einen Platz erhalten hat.
Antwort 16 Erstellt am 16.03.2013 um 08:56 Uhr von Kölner
209794
Genau dies war die Situation welche etwas unverständlich ist!
Sollte also die Frauenquote erfüllt werden müssen müsste der Gewählte auf Platz 7 den Sitz abgeben zugunsten einer Frau?!
Somit wäre der Mann auf Platz 7 bei Sitzungen nicht anwesend wenn die Frau auf Platz 3 fehlt?
Richtig?
Antwort 17 Erstellt am 16.03.2013 um 09:10 Uhr von Wissenslust
209795
@wissenslust Korrekt. Alles andere wäre Willkür!
Antwort 18 Erstellt am 16.03.2013 um 09:25 Uhr von Kölner
209798
ist ja immer etwas verwirrend. Aber ich bin der Meinung, dass Hoppel das ganz richtig dargestellt hat
Antwort 19 Erstellt am 16.03.2013 um 09:39 Uhr von gironimo
209800
@gironimo Ne, hoppel liegt falsch!
Antwort 20 Erstellt am 16.03.2013 um 09:56 Uhr von Kölner
209802
kölner, es bereitet mir fast körperlichen schmerz! §25 betrvg, der fitting hat anschauungslisten.
Liste 1 m m m m m m m f m m 50 Stimmen Liste 2 m m f m m f m m m 49 Stimmen Liste 3 f m m m m m f m m m f f f 28 Stimmen Liste 4 m m f m m m m m m f 45 Stimme
waum sollte liste 3 ihr mandat verlieren, wenn sie vier frauen als nachrücker hat?
Antwort 21 Erstellt am 16.03.2013 um 10:04 Uhr von Nubbel
209803
Liste 3 verliert das Mandat ja nicht, sondern es geht darum wer nun zuständig ist wer dir Frauenquote stellen muss?
Liste 3 wenn die direktgewählte verhindert ist
Oder Liste 4 indem der auf Platz 7 gelistet BRM seinenem Platz räumen muss um die Frau zu stellen
Antwort 22 Erstellt am 16.03.2013 um 10:42 Uhr von Wissenslust
209806
@nubbel Liste 3 verliert Nix!!! Les mal richtig.
Antwort 23 Erstellt am 16.03.2013 um 10:52 Uhr von Kölner
209807
Nun fehlt aber bei einer Sitzung die Frau aus Liste 3. Wie funktioniert die Ersatzgestellung? Rück aus Liste 3 die nächste Frau nach welche auch die wenigsten Stimmen hat oder rücktder nächste Mann nach, als erster Stellvertreter?
das war die fragestellung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort 24 Erstellt am 16.03.2013 um 10:54 Uhr von Nubbel
209808
Antwort 25 Erstellt am 16.03.2013 um 11:04 Uhr von Nubbel
209809
@nubbel Es rückt aus liste 3 der Mann nach Aus liste 4 kommt die Quotenfrau
Antwort 26 Erstellt am 16.03.2013 um 11:26 Uhr von Kölner
209810
kannst du bitte die quelle deiner wissensfindung mitteilen?
Antwort 27 Erstellt am 16.03.2013 um 11:43 Uhr von Nubbel
209811
§ 15 WO Nur für dich
Antwort 28 Erstellt am 16.03.2013 um 11:50 Uhr von Kölner
209812
kölner, zuhören, lesen und die gestellte frage beantworten......
wer rückt für die frau auf liste 3 nach?
dies wird klar in §25 betrvg geregelt!
es geht nicht um die berechnung der verteilung der sitze nach der wahl.
red dir deine falsche antwort nicht schön
Antwort 29 Erstellt am 16.03.2013 um 12:14 Uhr von Nubbel
209813
Danke für die Riesendiskusion!!!
Aber leider wurde bisher nicht ganz klar gestellt wie die Quote erfüllt wird und wie wer vertreten werden kann!!
Also nochmal: Frau aus Liste 3 ist krank, wer darf vertreten und wer muss nun für die Frauenquote sorgen?
Frau von Liste 3 wurde NICHT durch die Quote in den BR gewählt!!
Antwort 30 Erstellt am 16.03.2013 um 13:45 Uhr von Wissenslust
209820
@wissenslust Nur für dich:
Die Quote erfüllt ausschließlich liste 4. Von liste 3 rückt der Mann nach. Liste 4 muss den Mann rauslassen und dafür die Frau Laden. Erst Listengenau laden, dann zum Schluss das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigen.
Antwort 31 Erstellt am 16.03.2013 um 14:04 Uhr von Kölner
209821
@ Kölner
Bin ausgeschlafen, mein Verstand funktioniert noch und stelle fest, dass ich bei meiner Antwort bleibe.
Ich kann überhaupt nicht vollziehen, wie Du darauf kommst, dass eine andere Liste das weibliche Ersatzmitglied zu stellen hätte. Dein Denkansatz, dass hier das Geschlecht der Minderheit mit der nächsten noch nicht berücksichtigten Höchstzahl am Zuge wäre, ist schlicht weg und einfach falsch! Und das wäre noch nicht einmal die Kandidatin von Liste 4.
Erstmal wird bei einer Listenwahl der Sitzanspruch der einzelnen Liste ermittelt. Das Geschlecht der Minderheit bleibt zunächst einmal unberücksichtigt.
In angefragtem Fall waren 7 BRM zu wählen, Sitzanspruch Frauen = 1
Die BR Sitze verteilen sich auf (HZ=Höchstzahl) Liste 1 = HZ 50, HZ 25 Liste 2 = HZ 49, HZ 24,5 Liste 3 = HZ 28 Liste 4 = HZ 45, HZ 22,5
Erst jetzt wird geprüft, ob der Sitzanspruch Minderheitengeschlecht gewahrt ist! Liste 3 stellt ein weibliches BRM, also besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Jetzt nehmen wir mal an, auf Liste 3 hätte auf Listenplatz 1 ein Mann gestanden und die erste Frau stünde auf Listenplatz 8 (HZ 3,5). Dann gibt die WO vor, dass der gewählte Mann mit der niedrigsten HZ durch eine Frau derselben Liste ersetzt werden muss. In diesem Beispiel würde also der Mann mit HZ 28 durch die Frau mit HZ 3,5 verdrängt.
Diese Rechnung ist auch im Falle der Verhinderung eines BRM aufzustellen. Also rückt die Frau von Liste 3 als Ersatzmitglied nach! Sonst wäre der Sitzanspruch der Liste 3 nicht gewahrt!
Anders wäre es gewesen, wenn die Liste 3 kein weibliches BRM oder Ersatzmitglied hätte stellen können. Dann hätte man gem. WO auf allen anderen Listen nach der weiblichen Kandidatin mit der höchsten, noch nicht berücksichtigten HZ suchen müssen. In diesem Fall wäre das die Kandidatin auf Platz 3 von Liste 2 mit der HZ 16,33 gewesen.
BTW: Die Kandidatin Liste 4, Platz 3, hat nur die HZ 15 Wie Du auf eine Nachrückerin von Liste 4 kommst, ist mir auch hier ein Rätsel.
Antwort 32 Erstellt am 16.03.2013 um 14:27 Uhr von Hoppel
209822
Entschuldigung, meine Beitraege waren nicht korrekt!!! Gruss Valdi. Die Antworten vom Koelner sind korrekt .
Antwort 33 Erstellt am 16.03.2013 um 14:45 Uhr von Valdi
209824
dann eben so. es kann nicht sein sein, dass hier einer ein ganzes forum durcheinander bringt
Community-Antworten (17)
16.03.2013 um 17:48 Uhr
Danke für das neue Eröffnen!!!!
Aber wie ist es nun richtig?
Ich selbst denke auch das die Frauenquote nicht von Liste 3 erfüllt werden muss, das die besagte Frau ja nicht durch die Frauenquote im BR sitzt!
Eher Zufall das diese nun die Frauenquote erfüllt, aber kann man verlangen das diese Liste die Quote weiterführen muss?
Genau die Diskussionen und Antworten diskutieren wir seit Wochen auch im BR.
16.03.2013 um 17:51 Uhr
Ich selbst denke auch das die Frauenquote nicht von Liste 3 erfüllt werden muss, das die besagte Frau ja nicht durch die Frauenquote im BR sitzt!
Eher Zufall das diese nun die Frauenquote erfüllt, aber kann man verlangen das diese Liste die Quote weiterführen muss?
der br wird gewählt, es wir ausgezählt, die quote des minderheitengeschlechtes ist erfüllt und gut ist es. das hat nichts mit zufall zu tun und es muss auch keiner explit zur erfüllung der quote rein.
16.03.2013 um 19:23 Uhr
Die Wahl an sich ist auch nicht das Problem!!
Wer muss nun im Falle der Fälle die Frauenquote erfüllen wenn Frau auf Position 1 der Liste 3 krank ist???
Die Frage ist immer noch offen!
16.03.2013 um 21:22 Uhr
die nächste frau auf liste 3
schau doch bitte mal in die kommentierung von §25 betrvg
16.03.2013 um 21:50 Uhr
@ Wissenslust
Der Hinweis auf § 25 Fitting ist in der Tat hilfreich, da hier exemplarisch dargestellt ist, welches E-BRM nachzuladen ist.
Solange keine weitere Frau im BR vertreten ist (völlig egal ob endgültig oder vorrüber gehend nachgerückt), wird im Fall der Verhinderung des weiblichen BRM immer eine Frau der Liste 3 als Ersatzmitglied nachrücken.
Anders sieht die Sachlage nur dann aus, wenn VOR Eintritt der Verhinderung dieses BRM mind. eine weitere Frau im BR vertreten ist. In diesem Fall wäre die Quote bereits durch eine andere Liste erfüllt und als E-BRM käme der Mann auf Listenplatz 2 zum Zuge.
Somit ist Deine Frage "kann man verlangen das diese Liste die Quote weiterführen muss?" ziemlich verfehlt.
17.03.2013 um 09:42 Uhr
Ich bleibe dabei. Hoppel ist zuzustimmen. Es ist ja nicht nur die Quote zu erfüllen, sondern auch der Listenproporz zu wahren.
17.03.2013 um 10:25 Uhr
Leider steht hier nichts über die Frauenquote!
§ 25 Ersatzmitglieder.
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.
(2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen Klar ist das das nächste Mitglied der Liste nachrückt!
Aber über die Erfüllung der Frauenquote steht hier nichts!
Die Liste drei erfüllt die Frauenquote ja nur durch die Gesamtzahl der Stimmen und nicht als Frau welche nur durch die Quote reinrückt. Direktwahl der Fraub eben.
Aber es kann doch nicht sein das die Liste mit den gerinsten Stimmen nun immer für die Quote zu sorgen hat!
Hier würden ja die kompletten unterstützer verdrängt was bei den Wahlen im nächsten Jahr heißen würde das am besten nur Frauen auf dieser Liste 3 wären?
Kann man so nicht glauben!
17.03.2013 um 10:34 Uhr
§ 15
Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Hier steht auch nur das die Quote erfüllt werden muss, aber nicht von wem?
17.03.2013 um 10:35 Uhr
##Aber über die Erfüllung der Frauenquote steht hier nichts!###
Aber im Kommentar zum 25er
......., dass sich auch das Nachrücken nunmehr unter dem Erfordernis der verhältnismäßig gleichberechtigten Verteilung der Geschlechter im Betriebsrat vollzieht
17.03.2013 um 10:37 Uhr
wissenslust, der reine gesetzestext bringt dich nicht weiter. du solltest die kommentierung lesen. im fitting sind sogar beispiellisten aufgeführt. und auch in dem eingestellten link ist es eindeutig dargestellt
17.03.2013 um 10:58 Uhr
Gut dann gehen wir einen Schritt weiter:
Alle folgenden Frauen auf Liste drei sind verhindert oder stehen nicht weiter zur Verfügung!
Wer muss nun die Quote erfüllen?
Mal zur Erinnerung, Liste 1 m m m m m m m f m m 50 Stimmen Liste 2 m m f m m f m m m 49 Stimmen Liste 3 f m m m m m f m m m f f f 28 Stimmen Liste 4 m m f m m m m m m f 45 Stimmen
eine Frau muss babei sein.
17.03.2013 um 11:20 Uhr
@ Wissenslust
"Leider steht hier nichts über die Frauenquote!"
Sowohl Nubbel als auch ich haben NICHT AUF DEN GESETZESTEXT sondern auf den Fitting Kommentar zum § 25 BetrVG verwiesen. Warum wohl? Weil in diesem Kommentar Beispiele für die Ladung von E-BRM stehen, die auch den Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts berücksichtigen.
" Aber es kann doch nicht sein das die Liste mit den gerinsten Stimmen nun immer für die Quote zu sorgen hat!"
Grrrrrrr ..... ich habe doch bereits geschrieben, dass es NICHT Aufgabe der Liste 3 ist, IMMER für die Quote zu sorgen.
Außerdem ist Dein Vorwurf "Liste mit den wenigsten Stimmen" stellt die "Quotenfrau" völlig daneben. JEDE Liste hätte die Möglichkeit gehabt, eine weibl. Kandidatin auf Listenplatz 1 oder 2 zu stellen.
"Hier würden ja die kompletten unterstützer verdrängt was bei den Wahlen im nächsten Jahr heißen würde das am besten nur Frauen auf dieser Liste 3 wären?"
Das ist doch vollkommener Quatsch.
DIR passt es doch nur nicht in den Kram, dass DU eben nicht zwingend als Ersatzmitglied nachrückst, wenn Eure BRM verhindert ist.
Und jetzt darfst Du Deine Tränen in ein Kopfkissen fließen lassen und darauf hoffen, dass irgendwann mal mind. eine Frau von Liste 2 und/oder 4 im BR vertreten ist und Euer BRM dann verhindert ist.
Für mich ist diese Diskussion hiermit beendet.
NACHTRAG
" Alle folgenden Frauen auf Liste drei sind verhindert oder stehen nicht weiter zur Verfügung!"
Die Antwort auf diese Frage ist seit 16.03.2013, 14:27 zu lesen.
17.03.2013 um 12:06 Uhr
Hoppel, ich bin nicht der Weinende!
Ich stehe auf Liste 2 Position 1 und bin stellv. BRV!
Ich muss hier nicht weinen!
Die Sache ist nur sehr unverständlich!
Gibt es nicht zufällig eine Gerichtsurteil in solch einem Fall?
17.03.2013 um 12:37 Uhr
"Heißt also das ich dann als Ersatzmann auf Liste 3 NIE in den Genuss komme an Sitzungen teilzunehmen so lange nur eine Frau im Gremium sitzt?!
Na dann kann amn von Pech sprechen!"
Dann war diese Deine Aussage etwas irreführend!
Die Sache ist überhaupt nicht unverständlich! Aber Du willst auf Teufel komm raus ein anderes Ergebnis haben. Das gibt es aber nicht, weil auch bei der Ladung von E-BRM der Logik § 15 WO gefolgt werden muss.
Es gibt einen Beschluss des LAG Nürnberg (5 TaBV 54/03). Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Dir auch dieser Beschluss nicht weiter hilft, da Du Dich hartnäckig weigerst, die Systematik des § 15 WO anwenden/verstehen zu wollen.
Damit verabschiede ich mich auch wirklich aus diesem Thread!
17.03.2013 um 13:38 Uhr
Ok, war blöd formuliert!
Hab das Verfahren mal durchgelesen, hier geht es aber eher darum wer nachzuladen ist da keine weitere Mitglieder des Minderheitengeschlechtes vorhanden sind! Da einige Männer auf Grund der Minderheitenquote ihren Platz an die Minderheit abgeben mussten.
In unserem Fall geht es darm wer die Quote zu erfüllen hat!
17.03.2013 um 13:43 Uhr
wissenslust, was soll das hier werden? beschäftigungstherapie?
was hälst du davon, wenn du dir mal gedanken machst, um was es hier geht?
laut deiner listen simd sehr wohl vertreter des minderheitengeschlechtes vorhanden!
jest sollen sie verschwunden sein?
wenn du auf einer liste stehst die nur einen sitz im br hat, und dann auch noch das minderheitengeschlecht auf listenplatz eins, dann ist das pech.
deine wunschantwort wirst du hier nicht bekommen.
17.03.2013 um 16:37 Uhr
Ich denke, hier könnte ggf. ein Seminar weiter helfen - oder ein Sachverständiger.
Aber eigentlich ist hier alles gesagt - es wird nicht anders oder besser wenn man es von anderen Seiten immer wieder betrachtet.
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