Ab wann besteht der Anspruch auf Arbeitszeugnis/Qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Eine Mitarbeiterin hat bei uns erfahren, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Sie möchte nun ein Zeugnis um sich zu bewerben. Ihr wurde von der Personalstelle die Auskunft erteilt, bevor sie "Ausgestellt" wurde, also sie nicht mehr beschäftigt ist, habe sie keinerlei Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Wer weis, wie es gesetzlich aussieht in diesem Bezug? Ist der Anspruch irgendwo gesetzlich verankert. Danke schon im voraus :-)

lg Kronos