Arzttermine in der Arbeitszeit
Hallo !
In unseren Arbeitsverträgen ist §616BGB NICHT ausgeschlossen worden. In einer BV sind für verschiedene Abteilungen unterschiedliche Kernarbeitszeiten festgelegt worden (z.B. 8-17Uhr und 10-16Uhr). Nun gibt es aber Ärzte (insbes. Fachärzte), die Termine nicht außerhalb dieser Kernzeiten vergeben. Einige Vorgesetzte stehen auf dem Standpunkt, dass die Freistellung dann unbezahlt erfolgt, also die Zeit nachgearbeitet werden muss. Andere erwarten, dass man dann gar Urlaub nimmt. Eine bezahlte Freistellung, so ist man sich in der Führung einig, kann nur bei akuter Krankheit erfolgen.
Wir gehen damit konform, dass Arzttermine außerhalb der Kernzeit liegen sollten und die flexible Arbeitszeit dazu dienen soll, diese um solche Termine herum zu legen. Wenn es aber nicht anders geht, sollte unserer Ansicht nach eine bezahlte Freistellung nach §616BGB erfolgen, wobei sich die Frage stellt, ob die Fahrzeit zum Arzt auch Teil der Freistellung ist.
Frage also an das Forum und die Spezis unter Euch:
- Ist der Arbeitnehmer für den vom Arzt vergebenen Termin, für den es keine verhältnismäßige Alternative gibt, innerhalb der bezahlt freizustellen?
- Gehört die Fahrzeit zum und vom Arzt mit zur Freistellung? - Kann man die evtl. mit der Pause verrechnen?
Danke schon mal für Eure Antworten
Community-Antworten (6)
27.08.2024 um 11:05 Uhr
gilt bei Euch ein Tarifvertrag und/oder habt ihr eine BV zum Thema Arbeitszeit?
27.08.2024 um 20:15 Uhr
Wir haben eine BV. Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden
27.08.2024 um 20:47 Uhr
und in dieser BV steht nichts zu dem Thema?
27.08.2024 um 23:24 Uhr
Nein, eben nicht, deshalb frage ich
28.08.2024 um 12:51 Uhr
Die Frage gab es hier im Forum schon häufiger und tatsächlich scheiden sich da manchmal die Geister. Im § 616 BGB steht ja nur was von Vergütung geht bei Verhinderung nicht verlustig. Meiner Meinung nach gilt das auch für die Wegezeiten, denn die gehören ja zwangsläufig mit zur Verhinderung, wenn der Arzt nicht grad neben dem Betrieb ist. Im TVöD ist es z.B. auch so formuliert, dass für den Arztbesuch UND die Wegezeit freigestellt wird.
28.08.2024 um 13:24 Uhr
Man braucht auf jeden Fall eine Bescheinigung vom Arzt über den Zeitraum in dem man bei ihm war. Die Fahrzeit gehört auch dazu, wie man die Nachweisen kann, keine Ahnung, vieleicht über Google Maps oder so.
Verwandte Themen
Überstundenauszahlung wegen Betriebsrattätigkeit?
Ich bin neugewähltes und freigestelltes BR-Mitglied. Nun wurden mir mit der ersten Gehaltsabrechnung als BR-Mitglied alle Überstunden ausgezahlt. Leider benötige ich diese Stunden da ich ein chronisch
Arzttermine & Auszubildende (Sonderrechte?)
Hallo Zusammen und ein frohes Neues Jahr :-) Ich bin in der JAV und die Azubis bei uns wollen wissen wie es aussieht wenn sie Arzttermine während der Arbeitszeit haben (da diese nicht anders gelegt w
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
lange geplanter Arztbesuch fällt nach Arbeitszeitverschiebung in die Arbeitszeit
Hallo, ein Kollege muss aufgrund einer Erkrankung alle 2 Wochen 2mal zum Arzt. Diese Termine plant er Monate im voraus, sodass sie nicht in seine Arbeitszeit fallen. (Schichtarbeit). Die Termine muss
BV Pausenzeiten Stress mit AG
Hallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di