Arzttermine & Auszubildende (Sonderrechte?)
Hallo Zusammen und ein frohes Neues Jahr :-) Ich bin in der JAV und die Azubis bei uns wollen wissen wie es aussieht wenn sie Arzttermine während der Arbeitszeit haben (da diese nicht anders gelegt werden können!!!)
Müssen diese nachgearbeitet werden oder gibt es sonderreche für azubis?
Für antworten bedanke ich mich schonmal im voraus :-)
Community-Antworten (9)
01.01.2009 um 19:11 Uhr
@boriskleine Arzttermine in der Arbeitszeit Nach § 616 BGB sind Beschäftigte angehalten, Arzttermine in der arbeitsfreien Zeit wahrzunehmen. Bei Vorsorge oder Routineuntersuchungen ist es den Beschäftigten zuzumuten, den Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, es sei denn der Arzt bietet keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit an oder dem Beschäftigten droht bei Aufschub einer Untersuchung eine Verschlechterung der Gesundheit. Lediglich bei akuten Beschwerden oder in Fällen, in denen ein Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, z. B. wenn der Arzt keine Sprechzeiten außerhalb der Arbeitszeit anbietet, hat der Arbeitgeber den Arztbesuch des Beschäftigten während der Arbeitzeit zu dulden. Der Arbeitgeber kann in den vorgenannten Fällen den Beschäftigten weder die Vergütung kürzen noch eine Nacharbeit der für den Arztbesuch aufgewendeten Arbeitszeit verlangen. Sollte nun einem Beschäftigten der Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich sein, ist dieser angehalten seine Abwesenheit vom Arbeitsplatz so kurz wie möglich zu halten. Betriebsinhaber können sich von den entsprechenden Beschäftigten sowohl eine schriftliche Bestätigung über die Dauer des Arztbesuches als auch eine schriftliche Bestätigung der Arztpraxis, dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war, verlangen. Bei in Teilzeit Beschäftigten ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Beschäftigten Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen, es sei denn, es liegen akute Beschwerden vor oder es sind Untersuchungen eines Spezialisten notwendig, die nur an bestimmten Termin möglich sind.
01.01.2009 um 21:30 Uhr
"die Azubis bei uns wollen wissen wie es aussieht wenn sie Arzttermine während der Arbeitszeit haben (da diese nicht anders gelegt werden können!!!)"
Och, warum können Arzttermine bei Azubis denn NICHT so gelegt werden, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen?
Sonderrechte greifen nicht und so dürfen sich auch Eure Azubis an der vorherigen Antwort orientieren.
01.01.2009 um 21:40 Uhr
@peanuts wie wäre es, wenn Du mit Beginn des neuen Jahres mal etwas milder wirst und einfach mal vermutest, dass mit dem Wort da vielleicht das Wort wenn gemeint ist? ;-))
01.01.2009 um 22:15 Uhr
@peanuts: wir azubis arbeiten alle bis ca. 17- 18uhr ausser mitwochs bis halb 2... jedoch haben die ärzte ebenfalls mitwochs einen kurzen tag. versuch da mal einen terminwahrzunehmen...
02.01.2009 um 00:56 Uhr
boriskleine Arzttermine sind möglichst außerhalb der persönlichen Arbeitszeit zu legen. Hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Termingestaltung, liegt ein persönlicher Hinderungsgrund gem. § 616 BGB vor. Häufig sind dabei die Fälle, in denen der betreffende Arzt keine Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeiten anbietet oder die Behandlung zu einem vom Arzt festgelegten Termin stattfinden soll. In diesen Fällen muss das Gehalt für die ausgefallene Arbeitszeit gezahlt werden. Die so ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden.
02.01.2009 um 08:46 Uhr
@peanuts, ist doch klar warum die Auzubis das nicht geregelt bekommen ! Das mit der Termin absprache und Kordination wird erst im 3 Ausbilgungsjahr unterrichtet .-))
02.01.2009 um 14:06 Uhr
@all ...und wieder frage ich mich: Ab wann ist ein Arzt ein guter Arzt?
02.01.2009 um 14:21 Uhr
@Kölner, der Arzt ist gut wenn er im Intresse deiner Gesundheit wirkt. Das könnte aber auch heissen das Du dann NICHT in der Arbeitszeit ein Termin bekommst, weil der Dki ja nicht möchte das du Berufliche Probleme bekommst , weil diese ja auch auf die Gesundheit wirken. *Könnte ja sein das der AG under Vertretter in Spe, mal nach fragt wie das ist mit dem Terminen in der Praxis ! Ob das ggf. wirklich so schwer ist einen Termin zu bekommen ausserhalb der AZ ? Natürlich macht er das OHNE das er namen und daten vom AN erfragt, er fragt einfach mal so als Kranker nach ... Zumindest das Vertrauen ist dann hin :-( und dann folgt natürlich das unvermeidliche ....
Also Kölner ein guter Arzt ist einer der dich Gut Beraten möchte .... das heisst auch das er nicht immer den Gelbenschein austellt sondern mal genau nach fragt was los ist.
Da habe ich was für dich warte mal ich sende es dir .-)))
02.01.2009 um 14:40 Uhr
@waschbär Das war nett... ;-))
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