lange geplanter Arztbesuch fällt nach Arbeitszeitverschiebung in die Arbeitszeit
Hallo,
ein Kollege muss aufgrund einer Erkrankung alle 2 Wochen 2mal zum Arzt. Diese Termine plant er Monate im voraus, sodass sie nicht in seine Arbeitszeit fallen. (Schichtarbeit). Die Termine muss er wahrnehmen, um einen krankheitsbedingten Ausfall vorzubeugen.
Nun musste er aufgrund von Krankheit und Urlaub der anderen Kollegen in eine sog. Mittelschicht wechseln, wodurch seine Arzttermine in die Arbeitszeit fielen.
Der Vorgesetzte hat ihm dann für den Arztbesuch Überstunden abgezogen.
Ist das rechtens? Kann der Kollege auf bezahlte Freistellung bestehen?
Community-Antworten (5)
02.11.2018 um 15:10 Uhr
BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung Nein es ist nicht rechtens, der Kollege kann darauf bestehen da die Termine in seine Freizeit geplant waren und er nicht schuldhaft von der Arbeit fern bleibt. Viele AG zicken deswegen, also besser der Arzt stellt eine AU für den Besuch aus.
02.11.2018 um 15:59 Uhr
erst mal wird man von dem Kollegen erwarten können zu fragen, ob man den Termin beim Arzt verschieben kann. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt man zum 616....
02.11.2018 um 20:31 Uhr
Mal gucken ob der 616er im Arbeitsvertrag vielleicht abbedungen es. Dann sieht es schlecht aus.
05.11.2018 um 08:47 Uhr
@ tante frieda: Könnten Sie mir ein Beispiel nennen, wie das im Arbeitsvertrag formuliert sein könnte. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.
05.11.2018 um 08:50 Uhr
„§616 BGB ist abbedungen“
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