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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

lange geplanter Arztbesuch fällt nach Arbeitszeitverschiebung in die Arbeitszeit

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Dori86
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege muss aufgrund einer Erkrankung alle 2 Wochen 2mal zum Arzt. Diese Termine plant er Monate im voraus, sodass sie nicht in seine Arbeitszeit fallen. (Schichtarbeit). Die Termine muss er wahrnehmen, um einen krankheitsbedingten Ausfall vorzubeugen.

Nun musste er aufgrund von Krankheit und Urlaub der anderen Kollegen in eine sog. Mittelschicht wechseln, wodurch seine Arzttermine in die Arbeitszeit fielen.

Der Vorgesetzte hat ihm dann für den Arztbesuch Überstunden abgezogen.

Ist das rechtens? Kann der Kollege auf bezahlte Freistellung bestehen?

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Community-Antworten (5)

J
JohnDoe

02.11.2018 um 15:10 Uhr

BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung Nein es ist nicht rechtens, der Kollege kann darauf bestehen da die Termine in seine Freizeit geplant waren und er nicht schuldhaft von der Arbeit fern bleibt. Viele AG zicken deswegen, also besser der Arzt stellt eine AU für den Besuch aus.

G
ganther

02.11.2018 um 15:59 Uhr

erst mal wird man von dem Kollegen erwarten können zu fragen, ob man den Termin beim Arzt verschieben kann. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt man zum 616....

TF
Tante Frieda

02.11.2018 um 20:31 Uhr

Mal gucken ob der 616er im Arbeitsvertrag vielleicht abbedungen es. Dann sieht es schlecht aus.

D
Dori86

05.11.2018 um 08:47 Uhr

@ tante frieda: Könnten Sie mir ein Beispiel nennen, wie das im Arbeitsvertrag formuliert sein könnte. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.

T
tantefrieda

05.11.2018 um 08:50 Uhr

„§616 BGB ist abbedungen“

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