W.A.F. LogoSeminare

Anwesenheitszeit als Arbeitszeit rechtfertigen müssen

U
uranblut
Sep 2024 bearbeitet

Sehr geehrtes BR-Forum, ich habe vor kurzem eine neue Stelle im Bereich IT angetreten. Ich habe einen 40-Stunden Vertrag und werde nach TV-L bezahlt. Ich bin seit bald 20 Jahren in diesem Bereich unterwegs, aber genug der Vorgeschichte :).

Mein neuer Arbeitgeber hat kein Zeiterfassungssystem, so wie ich es sonst gewohnt bin (mit Terminal an der Wand mit "Dongle"). Die Anwesenheitszeit wird auf Vertrauensbasis in einem Buchungstool eingetragen. Damit kann ich leben, solange niemand meine Arbeitszeiten in Frage stellt :).

ABER: in diesem Buchungstool müssen wir zusätzlich auf "Aufgaben" buchen, also e.g. "Entwicklung", "Betrieb", "Dokumentation" (ausgedachte Beispiele). So weit noch so gut.

Aber mir ist aufgefallen, dass nur die, auf Aufgaben gebuchte Zeit, als Arbeitszeit gewertet wird. Wenn ich also 8 Stunden (exkl. Pause) anwesend war, aber nur 7 Stunden auf Aufgaben gebucht habe, weist mich das Buchungstool darauf hin, dass ich noch 1 offene Stunde zu buchen habe. Wenn ich diese Stunde aber nicht buche, steht bei der Auswertung als Arbeitszeit dann 7 Stunden, obwohl ich 8 Stunden anwesend war (exklusive Pausen) :/.

Das wäre mir alles egal, wenn es genug Arbeit gäbe, aber ich bin teilweise nach 4 Stunden durch und suche dann händeringend nach zusätzlichen Aufgaben, was in dieser Firma noch sehr schwierig ist (alles sehr strikt, man kann nicht einfach seine Expertise im Nachbarbüro anbieten. Ich habe es versucht.)

Ich habe das mal mit meinen Arbeitskollegen besprochen. Ich habe schon eine gute Beziehung mit denen aufgebaut. Sie meinten, dass ich in dem Fall dann meine Anwesenheitszeit in dem Buchungstool kürzen soll...da habe ich instinktiv gesagt, dass das ja gelogen wäre. Und ich bin auch nicht bereit das zu tun, weil ich ja faktisch länger da bin. Da kann ich ja gleich nach Hause gehen :/.

Mir kommt das komisch vor. Mir wurde auch direkt am ersten Tag mitgeteilt, dass gesetzlich eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben ist, wenn man 8 Stunden arbeitet. Mal davon abgesehen, dass das für mich keine Relevanz hat, da ich eh mehr als 30 Minuten Pause mache, finde ich diese Lüge bedenklich. Man hat mich dafür extra in ein Büro geholt. Nur, um mir das mitzuteilen :/.

Ich bin fleißig, motiviert und auch fähig. Ich hatte auch schon ein erstes Probezeitgespräch, in dem mir bestätigt wurde, wie zufrieden man mit mir ist. Die Arbeit und die Kollegen sind auch völlig in Ordnung. Nur ist es eben problematisch für mich, dass ich einfach zu wenig Arbeit habe und dann mit diesem Buchungstool unter Druck gesetzt werde. Ich werde garantiert keine erfundenen Buchungen da eintragen.

Ich habe im Internet recherchiert, konnte aber nur Informationen finden, die für Arbeitgeber sind. Ich hatte so ein Problem in den letzten 20 Jahren auch noch nicht.

Ist das so erlaubt?

Ich bin irritiert.

Danke vorab.

Gruß Andreas

360010

Community-Antworten (10)

P
Pfried

21.08.2024 um 22:17 Uhr

Was genau hält Dich davon ab, diesen Sachverhalt Deinem AG mitzuteilen, also dass Du immer nach 4h durch bist und Hunger auf neue Arbeit hast?

Pausen sind lt. Gesetz nur Mindestzeiten, maximal ist nichts hinterlegt, man kann durchaus 1h Pause in 8h haben, völlig legitim.

C
celestro

21.08.2024 um 22:38 Uhr

Wenn Du einen Vertrag über 40 h hast, muss Dich der AG für 40 h bezahlen. Dafür musst Du natürlich auch 40 h arbeiten.

Jetzt gibt es bei Euch nicht genug Arbeit. Wenn Du Deine Arbeitskraft anbietest und Dir der AG nicht genug Arbeit gibt, gerät er in Annahmeverzug. Er muss dann bezahlen, auch wenn Du nicht arbeitest.

Jetzt geht es hier um die "Abrechnung". Das ist natürlich etwas problematisch. Ich kenne viele Menschen, die dann einfach "die 8 h vollmachen würden". Ist aber natürlich problematisch.

Mein Rat ... Du könntest Deinem Chef eine Mail schreiben (sie Dir sichern) und deutlich machen, das Du zu wenig Arbeit bekommst. Dass das System aber eben den von Dir gennnten Fehler besitzt und Du daher auf Deinen Arbeitsvertrag verweist und Dir täglich 8 Stunden aufschreibst, auch wenn es weniger sind.

Damit wärst Du mEn erst einmal aus dem Schneider und es wäre am AG etwas an dem Mißverhältnis zu ändern.

S
seehas

22.08.2024 um 19:13 Uhr

Oder es wird einfach noch eine neue Sparte kreiert, z.B. "Hintergrundarbeiten" auf die du dann den Rest buchen kannst.

P
Pfried

22.08.2024 um 20:34 Uhr

Was sind Hintergrundaufgaben?! Er hat doch geschrieben, er ist nach 4h durch. Eierkraulen gehört nicht zur Arbeit, mag der ein oder andere aus diesem Forum anders sehen, ist aber so!

U
uranblut

22.08.2024 um 22:26 Uhr

Ich bedanke mich für eure Antworten :). Ich habe in der Zwischenzeit auch gelesen, dass Anwesenheitszeit (exkl. Pause natürlich) = Arbeitszeit ist. Ich kenne das auch nicht anders. Es ist nicht mein Problem, wenn der AG zu wenig Arbeit für mich hat. Aber ich hatte so eine Situation bisher noch nie :/. Also streng genommen ist es mein Problem, deswegen bin ich ja hier :).

@celestro, die Variante gefällt mir. Ich werde das per E-Mail kommunizieren und dann auch direkt mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen.

@Pfried, ich würde dann aber auch gerne nach 4 Stunden nach Hause gehen, aber das geht ja auch nicht, weil ich 8 Stunden "buchen" muss. Und ich habe ja ein 40 Stunden Vertrag. Und wenn ich nur 4 Stunden buche, aber 8 Stunden anwesend bin, werde ich direkt zwei Mal bestraft. Einmal, weil ich 4 Stunden sinnlos anwesend bin und einmal, weil ich 4 Stunden zu wenig gebucht habe und diese nacharbeiten muss...

@seehas, es gibt tatsächlich eine Kategorie "unproduktive Arbeit", aber man muss dann eine Unterkategorie auswählen (Meeting, Weiterbildung usw...). Da gibts keinen passenden Punkt wie "Eier kraulen", wie Pfried es vorgeschlagen hat :).

Ich will ja keine "Buchungen" erfinden müssen. Das wäre ja bestimmt irgendwie Betrug. Das widerstrebt mir auch. Meine Arbeit unnötig in die Länge ziehen geht auch nur bedingt. Und auch darauf habe ich wenig Lust.

Dass ich meine Anwesenheitszeit als Arbeitszeit rechtfertigen muss, obwohl zu wenig Arbeit vorhanden ist, empfinde ich als unnötigen Druck. Vor allem, weil ich keinen Einfluss darauf habe, wie viel Arbeit ich bekomme.

Ich werde berichten, wie es gelaufen ist.

Danke euch.

Gruß

M
Meph1977

23.08.2024 um 09:14 Uhr

@Pfried es ist Sache des AG dafür zu sorgen das der AN genug arbeit hat tut er das nicht muss er den AN eben fürs Eierkraulen bezahlen.

P
Pfried

23.08.2024 um 09:23 Uhr

Das solchen Leuten wie Dir das gefällt, wundert mich nun nicht sonderlich ...

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 10:45 Uhr

Es geht nicht um das Gefallen oder nicht. Wenn der AG nur Arbeit für 20 Wochenstunden hat, aber einen Vertrag über 40 Wochenstunden anbietet, dann ist der zu vergüten. Punkt.

Oder hat jemand eine Idee, §615 BGB rechtssicher auszuhebeln? Nein? Also. Thema durch.

A
Andi67

23.08.2024 um 11:12 Uhr

Den Stören - "FRIED alias PFRIED" einfach ignorieren...??????

NB
nicht brauchen

02.09.2024 um 12:46 Uhr

um mal eine Aussage zu relativieren:

Bei 8 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten zu machen. Das ist Gesetz. Der AG kann aber die (nicht bezahlten) Pausenzeiten aufweiten.

Wie wäre es mit Buchung: " Warten auf Arbeit" Wenn das geht einfach machen. Vielleicht kommt dann mal mehr Arbeit.

Ihre Antwort