Liebe Kollegen,
vor wenigen Jahren wurde unsere betriebliche Zeiterfassung umgestellt, weg vom Betriebstor, hin in die Nähe der Arbeitsplätze. Ist ja auch ok, denn Anwesenheitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Aus Kostengründen wurden wenige Zeiterfassungsterminals in der Nähe der Arbeitsplätze angebracht, so dass viele Kollegen dort buchen können und dann nur wenige Sekunden bis zum Arbeitsplatz haben (Entscheidung des Arbeitgebers!). Jetzt, wo wir eine neue BV Arbeitszeit verhandeln, argumentiert unsere Personalabteilung, dass die Kollegen aus der Arbeitszeitbuchung persönliche Vorteile ziehen, weil vielleicht noch 15 sec vergehen, bis sie tatsächlich am Arbeitsplatz sind. Auch das Hochfahren der Rechner würde zur Arbeitsvorbereitung zählen und wäre damit Freizeit, aber keine zu bezahlende Arbeitszeit. Das ist doch ein schlechter Scherz; für die Zustände für die Arbeitgeber verantwortlich ist (Kosten sparen bei Terminals und langsame Rechner), würde man dem Mitarbeiter sehr gern noch Arbeitszeit abziehen.
Kennt jemand, abgesehen von der allgemeinen Rechtsschreibung, eine zutreffende Rechtssprechung (vielleicht BAG?).
Viele Grüße
Uwe