Eine Kollegin hat vertraglich vereinbart, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Da keine feste Arbeitszeit vereinbart ist - wir haben Gleitzeit - ergeben sich natürlich immer wieder Plus-Zeiten. Darf sie diese als Gleitzeit abbummeln oder gilt das als Überstunden?
Fakt ist, durch Besuch von Prüfern mußte sie in einem Monat ca. 20 Überstunden machen, besteht die Möglichkeit, etwas davon über Gleitzeit auszugleichen? Wieviel Überstunden muß man tatsächlich ableisten, wenn im Vertrag keine Anzahl vereinbart wurde?
Es würde uns sehr helfen, wenn wir eine Antwort bekommen könnten.
Vielen vielen Dank schon mal im voraus.