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Vertraglich festgelegte Abgeltung von Überstunden

T
trullalli
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat vertraglich vereinbart, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Da keine feste Arbeitszeit vereinbart ist - wir haben Gleitzeit - ergeben sich natürlich immer wieder Plus-Zeiten. Darf sie diese als Gleitzeit abbummeln oder gilt das als Überstunden? Fakt ist, durch Besuch von Prüfern mußte sie in einem Monat ca. 20 Überstunden machen, besteht die Möglichkeit, etwas davon über Gleitzeit auszugleichen? Wieviel Überstunden muß man tatsächlich ableisten, wenn im Vertrag keine Anzahl vereinbart wurde? Es würde uns sehr helfen, wenn wir eine Antwort bekommen könnten. Vielen vielen Dank schon mal im voraus.

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Community-Antworten (2)

E
equilizier

23.06.2010 um 18:35 Uhr

eine Klausel, daß sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wären, wäre nach § 307 BGB unwirksam also müsste diese "Klausel" schon anders formuliert sein, um gültig zu sein

wenn sie aber gültig wäre, wie können dann "Plusstunden" anfallen, wenn sie länger arbeitet, die abgefeiert werden können ?

da beißt sich etwas..........................

R
rkoch

24.06.2010 um 10:12 Uhr

@trullalli

Woraus ergibt sich, das ihr Gleitzeit habt? Habt ihr einen BR? Ist die Kollegin AN im Sinne des BetrVG?

Wenn die Gleitzeit zwischen AG und BR in einer BV vereinbart ist UND die Kollegin ANin ist, dann gilt zunächst die BV, d.h. WENN die Kollegin nicht durch irgendeine Klausel aus der BV ausgenommen ist, dann laufen abweichungen von der Soll-AZ erstmal aufs Gleitzeitkonto und können nach den Regeln der BV auch wieder abgefeiert werden.

Wenn ein BR existiert, sind auch noch Überstunden (selbst wenn eine solche Klausel im AV existiert) sowieso mitbestimmungspflichtig. Dann würde ich mal beim BR nachfragen ob die Mehrstunden als Überstunden beantragt und genehmigt worden sind, falls ja: Überstunden, kein abfeiern. Falls nein: wahrscheinlich Gleitzeit.

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