Mutter stürzt beim Abgeben des Kindes in Kita
Eine Frau möchte zur Arbeit und bringt zuvor ihren 2jährigen Sohn in die Kita. Beim Verlassen der Kita knickt sie mit dem Fuß um und erleidet eine Fraktur im Fuß. Die BG lehnt diesen Fall nun ab. Erst nach verlassen der Außentür bestehe wieder der Schutz durch die BG. Ist das rechtens? Es ist kein Paragraph hierzu zu finden.
Community-Antworten (23)
09.08.2024 um 15:40 Uhr
Der Wegeunfall wird über §8 SGB VII geregelt.
Der "Umweg" über den Kindergarten ist versichert. Der Aufenthalt im Kindergarten jedoch nicht.
Daheim ab Außentüre - versichert Beim Betreten der Kita (Außentüre) - Versicherung futsch Beim Verlassen der Kita (Außentüre) - Versicherungsschutz wieder da
09.08.2024 um 15:41 Uhr
Dazu wirst Du auch keinen § finden. Ich würde, wenn ich denn die Frau wäre, sofort nach einem Anwalt für Sozialrecht suchen oder mich z.B. an den VdK wenden, die haben auch solche Anwälte und, je nach deren Auskunft, Einspruch gegen den Bescheid der BG einlegen und klagen.
BGen lehnen gerne erstmal ab.
Grundsätzlich kann ich mir das aber durchaus vorstellen. Wenn ich auf dem Weg in die Kantine verunfalle ist es ja auch ein Arbeitsunfall, in der Kantine aber nicht, aber auch in einem solchen Fall kann es Ausnahmen geben.
09.08.2024 um 15:58 Uhr
Habe von dem Thema leider so gar keine Ahnung. Kann mir jemand sagen, was es für einen Unterschied macht, ob das jetzt ein Wegeunfall ist oder nicht?
09.08.2024 um 16:11 Uhr
Die Nachsorge ist im Zweifelsfall eine andere...:
"Wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden, haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie z.B. ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Unfallrente bei dauerhaften Gesundheitsschäden sowie Hinterbliebenenrenten im Todesfall." BMAS
09.08.2024 um 16:50 Uhr
Danke für die raschen Antworten.
Ist es auch der Fall das der Unfallschutz erlischt, wenn die Kita sich im Obergeschoss von dem Meldeamt der Gemeinde befindet? Die Kita wurde sozusagen verlassen. Sie befand sich im Erdgeschoss, als sie umknickte. (Im Erdgeschoss ist die Gemeindeverwaltung) Widerspruch wurde eingelegt.
Es ist schon recht wichtig, das es als Wegeunfall gezählt wird. Es war keine Standardfraktur. (Mehrere OP's) Es wird sehr lang dauern und evtl. bleibende Einschränkungen entstehen. Die Nachversorgung ist im BGfall deutlich besser.
09.08.2024 um 16:57 Uhr
"Ist es auch der Fall das der Unfallschutz erlischt, wenn die Kita sich im Obergeschoss von dem Meldeamt der Gemeinde befindet?"
Ich befürchte ja. Das Zauberwort heißt "Außentür".
09.08.2024 um 17:30 Uhr
Ein sehr unangenehmes Zauberwort (in diesem Fall) Ich danke für die Informationen.
09.08.2024 um 17:52 Uhr
Was kann der AG/BG dafür, wenn die Dame in ihrer Freizeit irgendwo umknickt.
09.08.2024 um 17:59 Uhr
Es war nicht ihre Freizeit, sondern der Weg zur Arbeit, auf dem sie ihr Kind zur Kindertagesstätte gebracht hat. Diese Wege sind auch versichert, da anschließend der Weg zur Arbeit fortgesetzt wird.
09.08.2024 um 18:13 Uhr
@Kiwi1234
Antwort celistro ignorieren. Hat mehrere Usernamen und provoziert lediglich.
09.08.2024 um 18:23 Uhr
In diesem Fall ist der Weg nicht versichert und das völlig zurecht!
09.08.2024 um 18:29 Uhr
Aber sie war ja nicht mehr in den Kitaräumlichkeiten... Sie war auf einer Öffentlichen Treppe in dem Gemeindeamt...
09.08.2024 um 18:55 Uhr
Nochmals die Frage, was kann nun dafür der AG oder die BG, wenn die Treppe von der KITA verfehlt wird?! Wenn ich mir vor der Arbeit einen Burger hole und ich ausrutsche, auch mein Problem.
09.08.2024 um 19:03 Uhr
"Aber sie war ja nicht mehr in den Kitaräumlichkeiten... Sie war auf einer Öffentlichen Treppe in dem Gemeindeamt..."
Das ist unerheblich. Um solche Spitzfindigkeiten zu vermeiden, zählt der Versicherungsschutz erst ab der Ausgangstür wieder.
09.08.2024 um 19:11 Uhr
Das ist richtig. Das wäre dann dein Problem.
Der Burger in der Hand ist nicht notwendig, um der Arbeit nachgehen zu können.
Das Kind muss allerdings in die Kita, damit der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nachkommen kann, deswegen sind diese Wege über die BG versichert.
Es wäre recht nett, wenn nur hilfreiche Antworten oder Erfahrungen mitgeteilt werden. Lieben Dank.
09.08.2024 um 19:18 Uhr
Augen auf beim Treppensteigen, es kann nicht angehen, dass immer andere für die eigene Schuld gerade stehen sollen.
09.08.2024 um 19:18 Uhr
Wo steht das geschrieben das der Versicherungsschutz beim Betreten der Kindertagesstätte endet ?
09.08.2024 um 19:48 Uhr
Im oben erwähnten § des SGB. Dort wird ausdrücklich "der Weg" versichert. Das Wort "Weg" fällt dort gefühlt 20 mal. Und das schließt nun mal den Aufenthalt aus. Der Gesetzgeber muss eine räumliche Grenze schaffen. Und das macht er mit der Außentür. Sonst zählt der Ausrutscher im Pyjama auf dem Weg zum Zähneputzen irgendwann auch noch als Wegeunfall, nur weil dieser morgendliche Laufweg irgendwann bei der Arbeit endet.
Ähnlich dem hier schon viel bemühten Kantinenbeispiel.
Weg zur Kantine - versichert. Beim Essen in der Kantine mit der Gabel das Auge perforiert - nicht versichert.
09.08.2024 um 19:53 Uhr
Aber die Frau war ja schon aus dem Kitaabteil raus und hat ihren Sohn abgegeben wenn ich das richtig verstanden habe und war somit auf dem Weg zur Arbeit ... Es geht um die Einrichtung und dort war sie ja nicht mehr... Sondern auf einem Öffentlichenweg so als ob sie auf der Straße wäre wo jeder Zugang hat und nicht in der Einrichtung
09.08.2024 um 20:05 Uhr
Das hast du richtig verstanden. Aber du ziehst die falsche Schlüsse daraus.
Die Kita verlassen - korrekt. Und wenn man danach durch einen McDonalds muss? Würde das einen Unterschied machen? Nein.
Sie befand sich in einem Gebäude - ob das jetzt ein öffentliches Gebäude war, ist völlig unerheblich. Es zählt die Außentüre.
Versicherungstext: "Der Versicherungsschutz beginnt bei Mehrfamilienhäusern mit Durchschreiten der Haustür, bei Einfamilienhäusern mit Verlassen des Grundstücks. An gleicher Stelle endet der Versicherungsschutz auch wieder."
Versicherungstext: "Auf dem Weg in die Mittagspause, z. B. ins Restaurant oder zum Bäcker, sind Arbeitnehmer versichert. Nicht versichert sind aber das Essen an sich oder das Kaufen des Brötchens. Der Versicherungsschutz endet immer, wenn Arbeitnehmer die Straße verlassen und ein Geschäft betreten."
Da stürzende Eltern in Kitas eher ungewöhnlich sind, gibt es hier keine Fallbeispiele. Wichtig ist im vorherigen Absatz der letzte Satz. Ersetze "Geschäft" durch "Gebäude" (nein, nicht durch "Kita") und du hast deinen Fall.
Aber die BG wird das sicher noch eingehend erläutern, falls man Widerspruch einlegen sollte.
10.08.2024 um 16:28 Uhr
Ob man hier Geschäft durch Gebäude ersetzen kann und muss ist mMn völlig unklar. So eine spezielle Frage kann nur ein Experte beantworten und kein Forum in dem Laien diskutieren.
11.08.2024 um 15:08 Uhr
Also ich würde mich hier auch nicht festlegen wollen. Wenn in einem Gebäude mehrere Einrichtungen sind ist schon nicht eindeutig was mit der Außentür gemeint ist. Das kann die Tür zur Einrichtung im Gebäude sein oder auch die Tür zum Gebäude.
12.08.2024 um 10:01 Uhr
@Kiwi1234:
- Unterscheide unbedingt zwischen Antworten von 'celestro' und 'celistro'-> einer möchte nur provozieren! Manchmal ist er/sie auch unter anderen Namen unterwegs.
- Ich habe mal eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft machen dürfen und mit dem "Wissen" kann ich den Antworten von 'RudiRadeberger' folgen.
- Mann kann natürlich einen Einspruch einlegen und argumentieren, dass man die Kita verlassen hatte und sich wieder auf dem Weg zur Arbeit befand. Ob das Erfolgsaussichten hat, bezweifle ich aber. Ob man da den Rechtsweg einschlagen möchte, muss die Kollegin am Ende selber wissen. Vielleicht ist das auch zu vergleichen mit: "Beginnt der Versicherungsschutz beim Verlassen der Mietwohnung im Mehrfamilienhaus oder erst bei Verlassen des Gebäudes?" Hier könnte zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt (siehe Antwort 'rtjum') eine etwas verbindlichere Antwort schaffen, als hier im Forum, da der Fall für uns "Laien" speziell ist. Da folge ich 'celestro' (->ohne "i"!)
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