@ Monster:
Ich denke hier liegt ein grundsätzliches Mißverständnis vor. Die vom Kündigungsschutzgesetz zwingenden Kriterien sind:
- Schwerbehinderung (weil es Schwerbehinderte am Arbeitsmarkt schwerer haben)
- Alter (weil es ältere am Arbeitsmarkt in der Regel schwerer haben)
- Betriebszugehörigkeit (weil Treue belohnt werden soll)
- Unterhaltsverpflichtungen (weil entsprechend der Unterhaltsverpflichtungen mehr oder weniger Personen von der unternehmerischen Entscheidung betroffen sind)
Es geht bei den Unterhaltsverpflichtungen rein um das Kriterium WIEVIELE Personen (nach gesetzlicher Definition) BETROFFEN sind, nicht darum, wie stark sie betroffen sind. Der der mit einer Arbeistlsoen verehelicht ist wird dabei genau so behandelt, wie derjenige der mit der Millionenerbin verheiratet ist.
Euer Kollege hat seine Unterhaltsverpflichtungen und erfüllt sie "irgendwie" (ob mit oder ohne ergänzende Sozialhilfe ist völlig wurscht).
Die Düsseldorfer Tabelle ist hingegen für UnterhaltsZAHLUNGEN zustädnig, also dann, wenn sich Mann und Frau und Kinder und was weiß ich alles getrennt haben. Das ist aber eine ganz andere Baustelle.
In Eurem Fall geht es also nicht darum, ob er im Falle einer Trennung seiner Ex-Partnerin UND den Kinder Unterhalt (im vollen Umfang) zahlen KÖNNTE, sondern alleine darum, WIEVIELE Personen BETROFFEN wären.
Deshalb ist diese Rechnung mit der Düsseldorfer Tabelle unsinnig (und ehrlich gesagt äußerst zynisch, um nicht zu sagen "menschenverachtend").
@petrus
@Karly
@"Betriebsrätin"
@"Streikbrecher"
Wer mit solch harten Worten um sich wirft, sollte doch bitte zwischen "Punktetabelle" und "Namensliste" genau unterscheiden können. In einer Namensliste nach § 1 (5) KSchG nimmt der Betriebsrat in der Tat den darauf verzeichneten Arbeitnehmern weitestgehend die Möglichkeit zu überprüfen, ob eine korrekte Sozialauswahl stattgefunden hat. Dies ist bei einer gemeinsam verabschiedeten Punktetabelle definitiv nicht der Fall, da zwar die Punkteliste nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann, aber die korrekte Durchführung der Sozailauswahl (incl. der Einzelfallabwägung) sehr wohl gerichtlich überprüfbar ist.
Ich finde diesen Standpunkt "Soll der Arbeitgeber doch Fehler bei der Sozialauswahl machen!" auch nicht für ganz bis zu Ende gedacht. Wenn, wie hier, 50 von 280 Arbeitnehmern gekündigt werden sollen, dann hat der Arbeitgeber wohl ein massives Problem. Falls sich herausstellen sollte, dass er einen groben Fehler in der Sozialauswahl gemacht hat, dann wird er wohl kaum mit den Schultern zucken und sagen "Hach, dann mach ich halt mit den 280 weiter, spielt ja auch keine Rolle!", da er damit vermutlich die Existenz ALLER Arbeitsplätze auf's Spiel setzt. (By the way: Habt Ihr schon mal den § 2(1) BetrVG AUFMERKSAM gelesen?)
Was passiert denn, wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist? Dann bekommen Arbeitnehmer die Kündigung die nach dem Willen des Gesetzgebers die Kündigung nicht bekommen dürften.
Was passiert dann in diesen Familien? Einige davon werden sich nicht trauen, Kündigungsschutzklage einzureichen! Diese verlieren ihren Arbeistplatz, obwohl sie ihn nach dem Willen des Gesetzgebers behalten sollte.
Andere werden sich trauen, Kündigungsschutzklage einzulegen. Jetzt wird es ihnen hoffentlich gelingen, ihre Kündigungsschutzklage zu gewinnen (auch da können Fehler passieren, von wegen "Vor Gericht und auf hoher See..." und dann siehe oben!) . Vom Zugang der Kündigung über das Einlegen der Klage bis zur Rechtskraft können zwischen 3 Monaten und 3 Jahren vergehen. In dieser Zeit lebt eine Familie in Angst, ohne dass das notwendig wäre und falls der AN keine Rechtschutzversicherung hat, kann er auch noch seine Kosten der ersten Instanz tragen.
Ist es wirklich so unanständig, denen die nicht gekündigt werden dürfen, diesen Horror zu ersparen?
Oder sollte es hier oberstes Interesse des BR sein, sich bloß nicht den Kopf zerbrechen zu müssen?
@"Streikbrecher"
"Die Intention, also das vorderste Ziel des BR sollte sein ALLE zu retten!!"
Das macht man ja eben auch so mit links, gerade mal 50 Arbeitsplätze retten, weil Arbeitgeber ja sowieso nur aus Jux und Dollerei kündigen.