Hallo erstmal Bei der sozialauswahl wurde einem Mitarbeiter 6 Punkte für seine Freundin und gleichzeitig mutter des gemeinsamen unehelichen Kindes gegeben(Betreuungsunterhalt bis zu. 3.Lebensjahr des Kindes).soweit alles korrekt.Aber er verdient nur knapp 1100 € Netto im Monat.Bezugnehmend auf die Düsseldorfer Tabelle ist der Arbeitnehmer Unterhaltspflichtig gegenüber seinem 1.Kind 5 Jahre und seinem 2.Kind 8Wochen und deren Mutter wofür er 6 Punkte für Betreungsunterhalt bekommen hat.Frage nun : Ist es richtig das er für die Mutter des gemeinsamen kindes 6 Punkte bekommt?Er hat ja kein Geld mehr übrig für sie.(Rangfolge erst Kinder dann sie).Er hat ja noch einen Selbstbehalt von 950€.Als Betriebsrat würde ich nun den 6 Punkten wiedersprechen wollen.liege ich Richtig oder Falsch?