Interner Wechsel und Überstunden/Urlaub
Ich wechsel die Filiale wegen Umzug,ich konnte meinen Urlaub nicht komplett nehmen,weil es aufgeteilt wird aufs Jahr zeit von 9 Monaten und 3 Monaten 2 verschiedene Verkaufsbezirke. So ich habe noch Überstd die ich gerne nehmen würde vereinbart wurden 2 Wochen vor wechsel,allerdings sind es mehr geworden aufgrund Personalausfälle etc. Habe jetzt ca. 82 überstunden bei 30std/w. Muss ich die Überstunden abbauen in dem Bezirk wo ich zur Zeit arbeite/in der Filiale oder darf ich ein Teil in den neun Markt mitnehmen?
Community-Antworten (1)
06.08.2024 um 10:02 Uhr
Das ist schwer zu beurteilen, wenn ich nicht weiß wie die beiden Arbeitsstellen organisatorisch verbunden sind. Sind es rechtlich eigenständige Organisationen muss der alte Bezirk die Überstunden auszahlen. Sind es keine eigenständigen Organisationen kommt es darauf an, welche Regelungen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten gelten. Ein Gespräch mit den Vorgesetzten könnte hier Klarheit schaffen.
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