Interner Angestellte gegen angestellten Leiharbeiter bei interner Ausschreibung
Guten Tag liebe Community,
ich würde mich freuen, wenn jemand meine Frage beantworten könnte. Es geht um eine interne Stellenausschreibung, auf die sich sowohl ein interner Bewerber als auch ein in diesem Unternehmen angestellter Leiharbeiter beworben haben. Der Abteilungsleiter hat sich für den Leiharbeiter entschieden und möchte ihn in eine Festanstellung übernehmen. Allerdings hat der Betriebsrat die Einstellung abgelehnt und argumentiert, dass der interne Bewerber Vorrang haben müsse und der Leiharbeiter in diesem Verfahren als externer Bewerber betrachtet werden müsse. Meine Frage ist nun: Hat der Betriebsrat in diesem Fall recht? Gibt es allgemeine rechtliche Grundlagen, die das vorschreiben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Community-Antworten (5)
07.05.2023 um 11:09 Uhr
Der BR hat nur dann recht wenn er vorab eine Regelung in Form einer BV mit dem AG getroffen hat. Sollte dem nicht so sein kann der AG die Einstellung des Externen durchführen, da die aufgeführten Gründe keine Ablehnungsgründe sind.
08.05.2023 um 09:22 Uhr
Prinzipiell gibt es keine Bevorzugung von internen Mitarbeitern vor externen Mitarbeitern. Mit zwei grundlegenden Ausnahmen: ein befristeter Mitarbeiter bewirbt sich auf eine unbefristete Stelle es gibt eine entsprechende Regelung zwischen AG und BR
08.05.2023 um 09:42 Uhr
Ich würde, als BR, auch noch berücksichtigen ob der Job des internen MA demnächst in Gefahr ist z.B. Stellenabbau durch Umstruckturierung. Aber einfach so ohne Regelung kann der BR die Einstellung (rechtlich) nicht ablehnen. Das BetrVG gibt da recht klare Vorgaben zu den Widerspruchsgründen. und Intern/extern ist da nicht aufgeführt.
08.05.2023 um 21:47 Uhr
Guten Abend, vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Hinweise. In unserer Betriebsvereinbarung ist folgender Punkt enthalten: "Bei innerbetrieblicher und/oder externer Stellenausschreibung haben Mitarbeiter des Unternehmens bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang vor externen Bewerbern" Ich frage mich, ob ein angestellter Leiharbeiter in diesem Fall als 'externer Bewerber' zählt, auch wenn er sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben hat?
09.05.2023 um 09:51 Uhr
Leiharbeiter sind als extern zu betrachten, es sei denn ihr hättet anderes vereinbart.
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