Einladung zum BEM
Ich arbeite als Erzieherin seit 30 Jahren in der gleichen Kita. Hatte wenig bis fast keine Krankheitstage. 2023 zog ich mir einen Schulterbruch zu und war 8 mon. Einschließlich 4 Wochen Reha krank, zudem machte ich nur 8 Tage Wiedereingliederung. Seit 10 Mon. arbeite ich wieder ohne Fehltage. Und jetzt bekomme ich eine Einladung zu einer B E M. Was ich unfassbar finde. Wie soll ich mich verhalten?
Community-Antworten (13)
27.07.2024 um 22:50 Uhr
der Arbeitgeber ist verpflichtet bei mehr als 6 Krankwochen innerhalb der letzten 12 Monate ein BEM anzubieten. 10 Monate nach der Krankheit ist allerdings schon harter Tobak. Ein BEM ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich freiwillig. Wenn ein BEM abgelehnt wird gilt es als gescheiteter. Ein gescheitertes BEM ist Vorraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung darf aber nicht der alleinige Kündigungsgrund sein. Der Sinn des BEM ist eventuell in der Arbeit liegende Ursachen für Erkrankungen oder beeinträchtigungen durch die Erkrankung zu identifizieren und Maßnahmen zu erarbeiten diese im besten Fall zu beseitigen.
Zwar muss man die Ablehnung eine BEM nicht begründen aber ich würde es in dem Fall wenn du es ablehnen möchtest, wenn es sich bei dem Schulterbruch nicht um einen Arbeitsunfall handelt und wenn es keine bleibenden Beeinträchtigungen gibt auch damit begründen.
28.07.2024 um 23:07 Uhr
BEM Angebot nach 10 Monaten wieder in der Arbeit? Lächerlich! Ich würde es ablehnen!
29.07.2024 um 09:34 Uhr
Nein Moreno das ist nicht lächerlich der AG kommt nur seiner Pflicht nach. Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements („BEM“) anbieten. Sollte er z.B. kündigen wollen bekommt er diese um die Ohren gehauen wenn er kein BEM durchgeführt hat.
29.07.2024 um 10:02 Uhr
Natürlich ist es lächerlich das 10 Monate nach der Krankheit zu machen. Da ist ein Ordnungsgemäßes BEM garnicht mehr möglich.
29.07.2024 um 10:19 Uhr
Moin,
Unser Anwalt hatte uns auf der letzten Schulung gesagt, dass das BEM zwar zeitnah durchgeführt werden sollte, aber was ist schon zeitnah.Er sagte es kommt schon vor, das der AG das erst nach Monaten macht.
Wie Jutti65 oben sagt der AG muss das BEM durchführen.
Ich würde es annehmen , besser ist das. Der Grund war ja ein Bruch . Da dauert das Gespräch wahrscheinlich 10 Minuten .
29.07.2024 um 10:43 Uhr
Meph und Moreno ich gebe euch ja recht, wenn ihr sagt, dass es lächerlich ist !! Aber ich glaube dem AG geht es hier nicht um das BEM oder die Gesundheit der MA, sondern nur darum dass er keine auf die Mütze bekommt! Ein notwendiges Übel .
29.07.2024 um 10:53 Uhr
"sondern nur darum dass er keine auf die Mütze bekommt!" von wem soll er denn was auf die Mütze bekommen? Nichtdurchführung von BEM ist ja in keinster Weise sanktionierbar.
29.07.2024 um 11:40 Uhr
sanktionierbar nicht, aber es gilt die gesetzliche Maßgabe des BEM-Verfahrens gemäß §§ 164, 167 SGB IX für jeden Arbeitgeber. Soweit also krankheitsbedingt – der Hauptunterfall der personenbedingten Kündigung – gekündigt wird, ist davon auszugehen, dass ohne eine ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM-Gespräch oder ein durchgeführtes BEM-Gespräch, das auch als solches zuvor kenntlich gemacht worden sein muss, eine solche Kündigung unwirksam ist und keine Aussicht auf Bestätigung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit hat. Sollte der Arbeitgeber deshalb kündigen wollen würde der vom AG "auf die Mütze" bekommen!
29.07.2024 um 11:44 Uhr
Weshalb sollte der Arbeitgeber jemanden 10 Monate später und ohne weitere Fehltage, krankheitsbedingt kündigen?!
29.07.2024 um 11:50 Uhr
Die Wege des Arbeitgebers sind unvorhersehbar...
29.07.2024 um 11:54 Uhr
In Zeiten von Fachkräftemangel eher unwahrscheinlich.
29.07.2024 um 12:42 Uhr
Ich schließe mich den Aussagen von jutti1965 und Saft an. 10 Monate sind zwar schon seeehr lange, aber was soll's. Der AG will es durchführen, weil er es muss. Wie Saft schreibt, wird es wohl 10 Minuten dauern, da die lange Fehlzeit auf ein nun überwundenes Ereignis zurückzuführen ist und es keiner weiteren Maßnahmen bedarf. Ich würde das Gespräch annehmen, freundlich den langen Zeitraum von 10 Monaten kritisieren und sagen, dass nun alles Bestens ist und das BEM mit diesem Gespräch auch schon wieder beendet werden kann. Von einer Ablehnung zum BEM-Gespräch würde ich dir abraten.
29.07.2024 um 13:12 Uhr
"Sollte der Arbeitgeber deshalb kündigen wollen würde der vom AG "auf die Mütze" bekommen!" Wenn der AG entsprechend argumentieren und eine, objektiv nachvollziehbare, negative Prognose vorlegt kann es auch anders sein. Der AG muss in einem solchen Fall halt wesentlich mehr vorlegen. Aber Du hast insoweit Recht, dass das Ganze sehr schwierig wird.
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