W.A.F. LogoSeminare

Minusstunden bei Urlaubstagen und Krankheit

L
Lohkar
Jul 2024 bearbeitet

Hallo! Ich arbeite im Einzelhandel auf Teilzeitbasis 30h/Woche (lt. AV im Quartalsdurchschnitt). D.h. in der Realität, dass ich an 5 Tagen je 6h arbeite und dann den Sonntag und einen "Rolltag" regulär frei habe. Nun hatte ich mir letztens Urlaub an einem Freitag und Samstag genommen und nun meinte mein Chef, dass ich auf Grund dessen 2 Minusstunden hätte, da ich ja eine 6-Tage-Woche mit 5h Arbeit an 6 Tagen hätte. Nach seiner Rechnung hätte es also so ausgesehen:

Montag: 6h Arbeit Dienstag: regulärer freier Tag (wie gesagt, pro Woche einer + Sonntag) Mittwoch: 6h Arbeit Donnerstag: 6h Arbeit Freitag: Urlaub (abgerechnet als 5h Arbeit) Samstag: Urlaub (abgerechnet als 5h Arbeit)

Demnach hätte ich also nur 28h in der Woche erfüllt und hätte somit jetzt 2 Minusstunden. Ist das so legal? Schließlich muss ein Urlaubstag doch normalerweise wie ein voller Arbeitstag gelten.

LG K

772013

Community-Antworten (13)

R
RudiRadeberger

24.07.2024 um 15:52 Uhr

"Schließlich muss ein Urlaubstag doch normalerweise wie ein voller Arbeitstag gelten."

Völlig korrekt. Die Frage ist nur, was bei dir ein "voller" Arbeitstag ist. Mit anderen Worten: Hast du im AV eine 5 oder 6 Tage Woche vereinbart?

Laut dem Chef 6 Tage. Aber ich frage dich.

L
Lohkar

24.07.2024 um 16:03 Uhr

Nunja, das steht da nicht drin ... Das einzige ist nunmal diese 30h-Woche im Quartalsdurchschnitt. Von einer 5-/6-Tage-Woche steht da nix. Ich kann halt nur berichten, dass es de facto eine 5-Tage-Woche ist. LG

C
celestro

24.07.2024 um 16:08 Uhr

Hast Du IHN denn mal gefragt, wie er auf eine 6 Tage-Woche kommt? Und wieviele Urlaubstage hast Du? Wenn Du eine Woche frei machen willst, musst Du dafür wieviele Tage "einreichen"?

L
Lohkar

24.07.2024 um 16:13 Uhr

Also mir hat er gesagt, das sei im Einzelhandel so (ich arbeite das erste mal und wie gesagt auch nur Teilzeit im Einzelhandel) und da das kein normaler Bürojob sei, wird von einer 6-Tage-Woche ausgegangen. Das mit dem Urlaub für eine ganze Woche habe ich noch nicht probiert, wäre aber mal eine spannende Frage, da ich ja theoretisch jede Woche zwei freie Tage habe. Allerdings stehen mir laut AV auch "nur" 24 Werktage, nicht Arbeitstage als Urlaub zur Verfügung. LG

L
LuckyMe

24.07.2024 um 16:37 Uhr

Ich habe über 20 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und kenne dort tatsächlich nur Betriebe mit einer 6-Tage Woche und dementsprechend einer Spanne von 24 Tagen (Mindesturlaub) bis 36 Tagen Urlaub/Jahr. Ich habe ebenfalls 30h/Woche gearbeitet und selbstverständlich den gleichen Urlaubsanspruch wie die VZ Beschäftigten gehabt. Eine Woche = 6 Werktage. Habt Ihr einen Tarifvertrag?

S
SOFbas

24.07.2024 um 16:43 Uhr

Urlaub wird ja immer so berechnet wie gearbeitet. Du arbeitest immer an 5 Tagen 6 Stunden. Oder hast Du auch schon mal 6 Tage gearbeitet ? Wie er da auch eine 6 Tage Woche kommt verstehe ich nun nicht wirklich .

L
Lohkar

24.07.2024 um 16:54 Uhr

Mir geht es ja gar nicht um die Menge des Urlaubs, die ist klar geregelt, da ich eh nicht lange dort arbeite (-> 2 Tage/Monat). Es geht einfach darum, dass ich jetzt zum Monatsende gekündigt habe und ich nach einem Gespräch mit meinem Chef erfahren habe, dass auf meinem Konto in etwa 3 Minusstunden sind (Sehr merkwürdig, da ich eher um die 3-4 Überstunden gemacht habe). Also habe ich nachgefragt und das liegt wohl an meinen 4 Kranktagen sowie den zwei Urlaubstagen. Das widerum verrechnet mit meinen Überstunden ergäbe dann angeblich 3 Minusstunden. Das kann aber doch einfach so nicht legal sein? Ich muss also effektiv 6h (also für mich ein ganzer Arbeitstag) nacharbeiten, weil ich meinen regulären Urlaub genommen habe bzw. krank war ...

C
celestro

24.07.2024 um 16:58 Uhr

also ich würde da vermutlich auch nichts nacharbeiten ... denn wenn Du effektiv 5 Tage die Woche 6 Stunden gearbeitet hast, kann er mEn nicht einfach sagen "Du hast eigentlich eine 6 Tage Woche und musst daher nacharbeiten".

C
celestro

24.07.2024 um 18:57 Uhr

ach unser Troll mal wieder ...

P.S. und lesen kann er auch nicht.

S
Saft

25.07.2024 um 11:16 Uhr

Hallo, du musst die Zeit nicht nacharbeiten. Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Er darf diese auch nicht vom Lohn abziehen.

Des Weiteren wenn du 5 x6 Std die Woche arbeitest dann kann dein Chef dir auch nicht nur 5 Std für Urlaub berechnen,sodass du dann minus bekommst.

Manche Händler berechnen eine 5 andere eine 6 Tage Woche. Das sind einmal 30 und bei 6 Tage dann logischerweise 36 Tage Urlaub .

K
Kehler

25.07.2024 um 11:26 Uhr

"Das sind einmal 30 und bei 6 Tage dann logischerweise 36 Tage Urlaub . "

Wie kommst du auf diese Zahlen?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei einer 6 Tage Woche bei 24 und bei einer 5 Tage Woche, bei 20 Werktagen.

S
Saft

25.07.2024 um 15:37 Uhr

Hi.

Weil es bei uns so ist ,laut Einzelhandel Mantel Tarifvertrag.

NB
nicht brauchen

26.07.2024 um 11:39 Uhr

War irgendwann mal ein Feiertag? Wieviele Stunden sind dir gut geschrieben worden?

Ihre Antwort