Erstellt am 08.05.2006 um 14:56 Uhr von packer
hallo p.g.,
sinn des urlaubs ist es, den arbeitnehmer wieder fit zu machen. er soll sich erholen. dafür sind im BurlG die gesammtdauer und die mindestzeit des urlaubs festgelegt. es geht also nicht, daß der betrieb minusstunden mit nicht geleisteter arbeit auffängt.
schlagt ihm doch vor, sogenannte arbeitszeitkonten einzuführen. dort kann der MA in der sauregurkenzeit minus machen, aber im weihnachtsgeschäft sie wieder rausholen ohne daß arbeitsplätze verloren gehen.
gruß,
packer
Erstellt am 08.05.2006 um 15:07 Uhr von merlin
Ich meine mal gehört zu haben, daß Minusstunden im Einvernehmen mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zum gesetzlich festgelegten Mindesturlaub verrechnet werden können. Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht kommt ja noch eine weitere Antwort, die mich entweder bestätigt oder widerlegt
Erstellt am 08.05.2006 um 15:50 Uhr von filou
bei uns in der Firma (ca. 1.000 Mitarbeiter,) lehnt die Personalabteilung
ab, Minus-Stunden mit Urlaubstagen zu verrechnen.
Bei uns gibt es eine BV, dass bis zu 50 Stunden minus erlaubt
sind, erst ab 50 Stunden erfolgt Gehaltsabzug.
Erstellt am 08.05.2006 um 16:03 Uhr von p.g.
Danke für die Antworten
Peter
Erstellt am 09.05.2006 um 00:09 Uhr von Klaus
Ich gehe davon aus, dass es zu diesem Thema keine tarifvertragliche Regelung oder BV gibt, sonst würdest Du ja wahrscheinlich nicht fragen.
Ich gehe weiter davon aus, dass in den Arbeitsverträgen der Kollegen unter anderem deren monatliche Entlohnung sowie die zu leistenden Arbeitsstunden vereinbart sind.
Wenn das so ist, sieht es für den Arbeitgeber eher schlecht aus. Es ist sein Problem, wenn er die angebotene Arbeitsleistung nicht abruft. Daraus resultiert jedenfalls nicht, dass er die nicht geleistete Arbeit nachfordern könnte oder er den Lohn kürzen dürfte.
Nachzuschlagen im BGB unter dem Stichwort "Annahmeverzug".
Bevor ich dem Arbeitgeber so komme, würde ich aber auch erstmal versuchen, eine Regelung zu finden, wie zum Beispiel die von packer genannten Arbeitszeitkonten.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 12.05.2006 um 11:18 Uhr von packer
klaus sieht das meiner meinung nach völlig richtig. es besteht jetzt nur die gefahr , daß der AG dieser geschuldeten vertragsleistung nicht nachkommen kann und betriebsbedingt arbeitsplätze abbauen muß... also ist eine BV zum thema arbeitszeitkonto eine sehr wichtige und sinnvolle sache. flexibilität ist halt heutzutage wichtig. der AG kann ja den kernstamm seiner mitarbeiter sehr niedrig halten und spitzen z.b. durch zeitarbeit abzufangen. das ist natürlich nicht im sinne der kollegen und des BR.
gruß,
packer