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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minusstunden mit Urlaubstagen verrechnen - ist das o.k.?

P
p.g.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb gibt es Kollegen die mehr als 40 Minusstunden haben. Nun möchte unsere GL diese Minusstunden mit Urlaubstage wieder auf null bringen. Kann man Minusstunden mit Urlaubstage verrechnen.

5.61906

Community-Antworten (6)

P
packer

08.05.2006 um 16:56 Uhr

hallo p.g.,

sinn des urlaubs ist es, den arbeitnehmer wieder fit zu machen. er soll sich erholen. dafür sind im BurlG die gesammtdauer und die mindestzeit des urlaubs festgelegt. es geht also nicht, daß der betrieb minusstunden mit nicht geleisteter arbeit auffängt. schlagt ihm doch vor, sogenannte arbeitszeitkonten einzuführen. dort kann der MA in der sauregurkenzeit minus machen, aber im weihnachtsgeschäft sie wieder rausholen ohne daß arbeitsplätze verloren gehen.

gruß, packer

M
merlin

08.05.2006 um 17:07 Uhr

Ich meine mal gehört zu haben, daß Minusstunden im Einvernehmen mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zum gesetzlich festgelegten Mindesturlaub verrechnet werden können. Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht kommt ja noch eine weitere Antwort, die mich entweder bestätigt oder widerlegt

F
filou

08.05.2006 um 17:50 Uhr

bei uns in der Firma (ca. 1.000 Mitarbeiter,) lehnt die Personalabteilung ab, Minus-Stunden mit Urlaubstagen zu verrechnen. Bei uns gibt es eine BV, dass bis zu 50 Stunden minus erlaubt sind, erst ab 50 Stunden erfolgt Gehaltsabzug.

P
p.g.

08.05.2006 um 18:03 Uhr

Danke für die Antworten Peter

K
Klaus

09.05.2006 um 02:09 Uhr

Ich gehe davon aus, dass es zu diesem Thema keine tarifvertragliche Regelung oder BV gibt, sonst würdest Du ja wahrscheinlich nicht fragen.

Ich gehe weiter davon aus, dass in den Arbeitsverträgen der Kollegen unter anderem deren monatliche Entlohnung sowie die zu leistenden Arbeitsstunden vereinbart sind.

Wenn das so ist, sieht es für den Arbeitgeber eher schlecht aus. Es ist sein Problem, wenn er die angebotene Arbeitsleistung nicht abruft. Daraus resultiert jedenfalls nicht, dass er die nicht geleistete Arbeit nachfordern könnte oder er den Lohn kürzen dürfte.

Nachzuschlagen im BGB unter dem Stichwort "Annahmeverzug".

Bevor ich dem Arbeitgeber so komme, würde ich aber auch erstmal versuchen, eine Regelung zu finden, wie zum Beispiel die von packer genannten Arbeitszeitkonten.

Viele Grüße Klaus

P
packer

12.05.2006 um 13:18 Uhr

klaus sieht das meiner meinung nach völlig richtig. es besteht jetzt nur die gefahr , daß der AG dieser geschuldeten vertragsleistung nicht nachkommen kann und betriebsbedingt arbeitsplätze abbauen muß... also ist eine BV zum thema arbeitszeitkonto eine sehr wichtige und sinnvolle sache. flexibilität ist halt heutzutage wichtig. der AG kann ja den kernstamm seiner mitarbeiter sehr niedrig halten und spitzen z.b. durch zeitarbeit abzufangen. das ist natürlich nicht im sinne der kollegen und des BR.

gruß, packer

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