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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minusstunden - wann kann man diese wieder aufholen?

C
cassy
Nov 2016 bearbeitet

hallo,wir sind ein pflegeheim und haben in der beschäftigung vier mitarbeiter. eine davon ist auf uns zugekommen,weil sie schon 70 minusstunden hat. im monatsgespräch haben wir die heimleitung drauf angesprochen und sie meinte das es wieder anders wird in der urlaubszeit usw.das sehen wir nicht so weil man so viele stunden nicht wegen ein paar urlaubstagen aufholen kann. heute kam sie wieder und hat nun schon 90 minusstunden. welche möglichkeiten haben wir ? im dienstplan berücksichtigen ist die eine seite aber das ist ja nur ein verschieben weil die anderen ma auch minusstunden haben danke für antworten cassy

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.03.2009 um 20:59 Uhr

@cassy Ich würde den AG als betroffene ANin hinsichtlich der Minusstunden - soweit keine BV oder TV existiert, der anderes sagt - in Verzug setzen.

S
seppel1

03.03.2009 um 21:03 Uhr

Hallo "cassy"

Kölner meint "Annahmeverzug" § 615 BGB

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