Erfahrungen mit direkter Mitarbeiterbeteiligung
Wir bearbeiten gerade das Thema Betriebsvereinbarung Urlaubsgrundsätze. Unser AG hat uns dazu etwas vorgelegt, zu dem es im Gremium unterschiedliche Meinung gibt. Soweit ja auch völlig ok. Es war die Idee, ob wir eine Umfrage bei den Beschäftigten machen um speziell einen Punk(konkret: MA dürfen in den Monaten Mai bis September max. 15 Tage U verplanen) die Meinung der Beschäftigten einholen, um dann entsprechend der Mehrheit entscheiden.
Meinungen und Erfahrungen zu so einem Vorgehen?
Community-Antworten (14)
22.07.2024 um 15:16 Uhr
MA dürfen in den Monaten Mai bis September max. 15 Tage U verplanen warum sollte ein BR da zustimmen? Ansonsten klar könnt ihr die Mitarbeiter befragen!
22.07.2024 um 15:42 Uhr
Ich als BR würde sowas niemals unterstützen. Ihr macht euch da unbeliebt. Der AG darf unter Umständen Betriebsurlaub anordnen aber das auch nur in gewissem Maße. Gibt es da Gründe des AG für diese Regelung ?
22.07.2024 um 16:16 Uhr
Wir nehmen auch eher Abstand von einer Mitarbeiterbefragung als BR zu verhandelnden BV´s. Sowas weckt Begehrlichkeiten und kann dann nach hinten losgehen. Nichts des do trotz reden wir aber mit unseren Kolleginnen und Kollegen um uns ein Stimmungs-/ Meinungsbild einzuholen.
22.07.2024 um 18:23 Uhr
Ich würde ins BUrlG gucken und die Idee dann ganz schnell in die Mülltonne werfen.
23.07.2024 um 08:43 Uhr
@jutti: die Gründe die der AG angibt: bessere Planbarkeit über das Jahr verteilt, Sicherstellung einer ausreichenden Besetzung in den "beliebten" Monaten, Gleichbehandlung ( alle müssen auch in den "unbeliebten" Monaten U nehmen)
23.07.2024 um 09:43 Uhr
@lolium das alles sind für mich keine Gründe um MA Urlaubsregeln aufzuzwängen. So etwas nennt man Personalplanung und das ist Aufgabe des AG und nicht des BR. So etwas hat nichts in eine BV Urlaubsgrundsätze zu suchen. Solch eine BV würde ich übrigens grundsätzlich ablehnen denn das BUrlG hat alles notwendige geregelt.
23.07.2024 um 10:18 Uhr
alle müssen auch in den "unbeliebten" Monaten U nehmen Zitat lolium
Uiiih da würde ich den AG aber mal heftig auslachen ;-) diese Bv müsste er schon versuchen über die Einigungsstelle zu bekommen aber nicht mit Hilfe des BR!
23.07.2024 um 11:29 Uhr
Hallo,
das wären heuer 3 Brückentage, die Pfingstferien und die kompletten Sommerferien. D.h. Eltern mit Schulpflichtigen Kindern müssen ca. 8 Wochen Ferien abdecken, bei den das Elternteil, dass bei euch arbeitet max. 3 Wochen nutzen darf.
Tolle Regelung und sollte das als BV in meinem Betrieb als Regelung gelten, würde ich den BR sicher so nicht mehr wählen :)
Gruß
23.07.2024 um 13:17 Uhr
@moreno: in größeren Verkehrsbetrieben scheint so etwas aber Usus zu sein (Urlaub nicht immer nur im Sommer). Irgendwie muss ja der Betrieb sichergestellt sein... Der AG meines Mannes hat "Urlaubsgruppen", die jährlich wechselnd den Haupturlaub in einem bestimmten Monat nehmen sollen, mit der Betonung auf sollen. Wer partout nicht im November urlauben möchte, muss sich dann einen zu den eigenen Wünschen passenden Tauschpartner suchen, was in aller Regel funktioniert. Meist wechseln sich die Urlaubsgruppen jährlich zwischen "Yeah!", "geht so" und "was soll das?" ab, d.h. keine Gruppe hat ständig die A-Karte oder immer den Hauptgewinn.
Ob sich der Aufwand im Betrieb des TE lohnt? Keine Idee. Mein Beispiel liegt bei um und bei 2500 MA in Fahrbetrieb, Werkstätten und in der Verwaltung. In kleineren Betrieben sprengt der Verwaltungsaufwand glaube ich jeden Nutzen.
Und die Mitarbeiter dazu befragen? Würde ich nicht machen. Bei dem Thema kann man ohnehin nicht jedem gerecht werden - und das Genörgel an einer möglichen Betriebsvereinbarung hinterher wird ohrenbetäubend sein, weil jeder ganz unterschiedliche Urlaubsbedürfnisse hat.
Die gesetzliche Regelung sollte durchaus ausreichend sein. Alles darüber hinaus ist der Versuch des AG, die Aufgaben der Führungskräfte auf die Mitarbeiter abzuwälzen.
23.07.2024 um 13:26 Uhr
Was machen daann die AN die Eltern sind und nur in den Schulferien Urlaub brauchen?
23.07.2024 um 13:29 Uhr
Ilka das glaube ich schon, dass es solche Regelungen gibt. Bedeutet aber nicht, dass ich als BR aufs Pferd aufhopse da habe ich es leichter den Mitarbeitern zu sagen, dass die Regelung in einen Einigungsstellenspruch entstanden ist wie da haben wir als BR zugestimmt.
23.07.2024 um 13:34 Uhr
"Was machen daann die AN die Eltern sind und nur in den Schulferien Urlaub brauchen?"
Die wären gut beraten, für solche Fälle eine Lösung parat zu haben. Die Summe der unterjährigen Ferientage dürfte die der Urlaubstage deutlich übersteigen. Wenn also nicht im Sommer, stellt sich das Problem zu einer anderen Ferienzeit.
23.07.2024 um 13:39 Uhr
Eine Lösung für diese Fälle hat das BUrlG.
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
23.07.2024 um 13:51 Uhr
@IlkaB Ich finde die Regelung im Betrieb deines Mannes eigentlich ganz gut. Die Verkehrsbetriebe haben eine gesetzliche Pflicht zur Beförderung. Und die Linien werden im Sommer ja auch nicht gravierend ausgedünnt. Es braucht also verfügbare Fahrerinnen und Fahrer.
Verwandte Themen
Änderung einer Betriebsordung die vor dem BR erlassen wurde
ÄlterHallo zusammen, ich bin ganz neu im Forum und hoffe auf Eure Hilfe. Es besteht bei uns eine Betriebsordnung, in Kraft gesetzt vor dem BR. Ein Punkt darin besagt, das Essen in der Kantine ist für all
Werbung für die Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand. Erlaubt?
ÄlterGoogle hat mir leider nicht geholfen. Der aktuelle Betriebsrat würde gerne mit Plakaten auf die Betriebsratswahl 2014 aufmerksam machen - also Werbung für die Beteiligung an der Betriebsratsarbeit mac
Austritt aus Arbeitgeberverband Haustarif - Wie würdet Ihr nun vorgehen?
ÄlterHallo zusammen, unser Arbeitgeber ist per 31.12.07 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Nun möchte er eine "Art" Haustarif mit uns als Betriebsrat vereinbaren. Es sollen unter anderem neue Lohng
Was gehört in die Stellenbeschreibung?
ÄlterLiebes Forum, bei uns wird gerade heiß diskutiert über die Stellenbeschreibung für tariflich bezahlte MAs. Konkreter Fall: Es gibt eine Abteilung in der 3 MAs arbeiten. Es gibt (bisher) für alle
Wettbewerbsverbot bei Ehrenamt?
ÄlterIch habe mich schon dumm und dämlich gegoogelt, findet aber nicht wirklich eine Antwort. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen. Es besteht Anzeigepflicht bei Nebentätigkeiten. Ein MA ist festangestellt