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Erfahrungen mit direkter Mitarbeiterbeteiligung

L
lolium
Jul 2024 bearbeitet

Wir bearbeiten gerade das Thema Betriebsvereinbarung Urlaubsgrundsätze. Unser AG hat uns dazu etwas vorgelegt, zu dem es im Gremium unterschiedliche Meinung gibt. Soweit ja auch völlig ok. Es war die Idee, ob wir eine Umfrage bei den Beschäftigten machen um speziell einen Punk(konkret: MA dürfen in den Monaten Mai bis September max. 15 Tage U verplanen) die Meinung der Beschäftigten einholen, um dann entsprechend der Mehrheit entscheiden.

Meinungen und Erfahrungen zu so einem Vorgehen?

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Community-Antworten (14)

M
Moreno

22.07.2024 um 15:16 Uhr

MA dürfen in den Monaten Mai bis September max. 15 Tage U verplanen warum sollte ein BR da zustimmen? Ansonsten klar könnt ihr die Mitarbeiter befragen!

J
jutti1965

22.07.2024 um 15:42 Uhr

Ich als BR würde sowas niemals unterstützen. Ihr macht euch da unbeliebt. Der AG darf unter Umständen Betriebsurlaub anordnen aber das auch nur in gewissem Maße. Gibt es da Gründe des AG für diese Regelung ?

T
takkus

22.07.2024 um 16:16 Uhr

Wir nehmen auch eher Abstand von einer Mitarbeiterbefragung als BR zu verhandelnden BV´s. Sowas weckt Begehrlichkeiten und kann dann nach hinten losgehen. Nichts des do trotz reden wir aber mit unseren Kolleginnen und Kollegen um uns ein Stimmungs-/ Meinungsbild einzuholen.

C
celestro

22.07.2024 um 18:23 Uhr

Ich würde ins BUrlG gucken und die Idee dann ganz schnell in die Mülltonne werfen.

L
lolium

23.07.2024 um 08:43 Uhr

@jutti: die Gründe die der AG angibt: bessere Planbarkeit über das Jahr verteilt, Sicherstellung einer ausreichenden Besetzung in den "beliebten" Monaten, Gleichbehandlung ( alle müssen auch in den "unbeliebten" Monaten U nehmen)

J
jutti1965

23.07.2024 um 09:43 Uhr

@lolium das alles sind für mich keine Gründe um MA Urlaubsregeln aufzuzwängen. So etwas nennt man Personalplanung und das ist Aufgabe des AG und nicht des BR. So etwas hat nichts in eine BV Urlaubsgrundsätze zu suchen. Solch eine BV würde ich übrigens grundsätzlich ablehnen denn das BUrlG hat alles notwendige geregelt.

M
Moreno

23.07.2024 um 10:18 Uhr

alle müssen auch in den "unbeliebten" Monaten U nehmen Zitat lolium

Uiiih da würde ich den AG aber mal heftig auslachen ;-) diese Bv müsste er schon versuchen über die Einigungsstelle zu bekommen aber nicht mit Hilfe des BR!

G
G81

23.07.2024 um 11:29 Uhr

Hallo,

das wären heuer 3 Brückentage, die Pfingstferien und die kompletten Sommerferien. D.h. Eltern mit Schulpflichtigen Kindern müssen ca. 8 Wochen Ferien abdecken, bei den das Elternteil, dass bei euch arbeitet max. 3 Wochen nutzen darf.

Tolle Regelung und sollte das als BV in meinem Betrieb als Regelung gelten, würde ich den BR sicher so nicht mehr wählen :)

Gruß

I
IlkaB

23.07.2024 um 13:17 Uhr

@moreno: in größeren Verkehrsbetrieben scheint so etwas aber Usus zu sein (Urlaub nicht immer nur im Sommer). Irgendwie muss ja der Betrieb sichergestellt sein... Der AG meines Mannes hat "Urlaubsgruppen", die jährlich wechselnd den Haupturlaub in einem bestimmten Monat nehmen sollen, mit der Betonung auf sollen. Wer partout nicht im November urlauben möchte, muss sich dann einen zu den eigenen Wünschen passenden Tauschpartner suchen, was in aller Regel funktioniert. Meist wechseln sich die Urlaubsgruppen jährlich zwischen "Yeah!", "geht so" und "was soll das?" ab, d.h. keine Gruppe hat ständig die A-Karte oder immer den Hauptgewinn.

Ob sich der Aufwand im Betrieb des TE lohnt? Keine Idee. Mein Beispiel liegt bei um und bei 2500 MA in Fahrbetrieb, Werkstätten und in der Verwaltung. In kleineren Betrieben sprengt der Verwaltungsaufwand glaube ich jeden Nutzen.

Und die Mitarbeiter dazu befragen? Würde ich nicht machen. Bei dem Thema kann man ohnehin nicht jedem gerecht werden - und das Genörgel an einer möglichen Betriebsvereinbarung hinterher wird ohrenbetäubend sein, weil jeder ganz unterschiedliche Urlaubsbedürfnisse hat.

Die gesetzliche Regelung sollte durchaus ausreichend sein. Alles darüber hinaus ist der Versuch des AG, die Aufgaben der Führungskräfte auf die Mitarbeiter abzuwälzen.

K
Kehler

23.07.2024 um 13:26 Uhr

Was machen daann die AN die Eltern sind und nur in den Schulferien Urlaub brauchen?

M
Moreno

23.07.2024 um 13:29 Uhr

Ilka das glaube ich schon, dass es solche Regelungen gibt. Bedeutet aber nicht, dass ich als BR aufs Pferd aufhopse da habe ich es leichter den Mitarbeitern zu sagen, dass die Regelung in einen Einigungsstellenspruch entstanden ist wie da haben wir als BR zugestimmt.

R
RudiRadeberger

23.07.2024 um 13:34 Uhr

"Was machen daann die AN die Eltern sind und nur in den Schulferien Urlaub brauchen?"

Die wären gut beraten, für solche Fälle eine Lösung parat zu haben. Die Summe der unterjährigen Ferientage dürfte die der Urlaubstage deutlich übersteigen. Wenn also nicht im Sommer, stellt sich das Problem zu einer anderen Ferienzeit.

K
Kehler

23.07.2024 um 13:39 Uhr

Eine Lösung für diese Fälle hat das BUrlG.

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

R
RudiRadeberger

23.07.2024 um 13:51 Uhr

@IlkaB Ich finde die Regelung im Betrieb deines Mannes eigentlich ganz gut. Die Verkehrsbetriebe haben eine gesetzliche Pflicht zur Beförderung. Und die Linien werden im Sommer ja auch nicht gravierend ausgedünnt. Es braucht also verfügbare Fahrerinnen und Fahrer.

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