Erstellt am 20.07.2006 um 11:05 Uhr von Kölner
@Burlington
In einem solchen Fall halte ich es nicht mit dem bekannten Spruch "Der Weg ist das Ziel".
Ich würde dem AG - bar jeglicher Stellenbeschreibung - einen Antrag auf Gehaltserhöhung direkt ansprechen oder zukommen lassen.
Erstellt am 20.07.2006 um 11:15 Uhr von Wölfchen
Hallo Burlington,
wir hatten das Problem schon mehrfach, meist bei Änderungen der Arbeitsaufgaben. Wir haben es als berechtigte Beschwerde des Mitarbeiters behandelt, den Arbeitgeber aufgefordert, entsprechend dem Nachweisgesetz §3 innerhalb eines Monats die Änderung schriftlich mitzuteilen und nach mehrmaligem Drängen und dem Wink mit der Einigungsstelle hat`s funktioniert. Versuchs doch mal mit dem Nachweisgesetz. Ist zwar nicht ganz so aussagefähig, weil da nur von einer "kurzen Beschreibung" die Rede ist, aber vielleicht klappts ja trotzdem.
Gruß Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 13:03 Uhr von paula
@wölfchen
wie kommst du denn mit dem hinweis auf das NachwG in eine Einigungsstelle???
Erstellt am 20.07.2006 um 14:02 Uhr von Wölfchen
@paula
manchmal muss man eben Umwege gehen und nicht den ganz geraden. In unserem Betrieb hatten wir bisher 2 hübsch teure Einigungsstellen. Und der Wink damit läßt den GF immer leicht erschauern, wenn er an die Kosten denkt, die das Jahresergebnis schmälern.
Umwegbeschreibung: Der AN beschwert sich beim BR, dass er keine schriftliche Aufgabenfixierung entsprechend dem NachwG hat. Der BR berät über die Beschwerde und erachtet sie für berechtigt, wird beim AG vorstellig wegen Abhilfe.
Möglichkeit 1:
der AG lenkt ein und der MA bekommt sein Schriftstück. Fall erledigt.
Möglichkeit 2:
der AG bestreitet, dass das überhaupt notwendig wäre und eigentlich ist das ja kein Grund zur Beschwerde. Die Verhandlungen werden wegen unterschiedlicher Meinungen abgebrochen, eine Einigungsstelle entscheidet über Berechtigung oder Nichtberechtigung der Beschwerde, nicht über die Abhilfe - das Problem hat der AG dann immer noch.
Deshalb der Wink, nach dem Motto: "müssen wir denn erst wieder teure Leute bemühen, die für uns entscheiden? Das können wir doch billiger haben...."
Gruß Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 14:12 Uhr von Kölner
@Wölfchen
Ist nicht auch die (wiederkehrende) Anrufung einer Einigungsstelle eine Bankrotterklärung der Kommunikationsstrukturen zwischen AG und BR zu gleichen Teilen?
Erstellt am 20.07.2006 um 14:52 Uhr von Saluk
@Kölner
Ist nicht die Anrufung einer Einigungsstelle das sanfte Druckmittel des BR um die Kommunikationsstrukturen zwischen AG und BR wieder zu etablieren? Mir fiele da auf Anhieb ja noch das Stichwort Zwangsgeld ein ;-)
Saluk
Erstellt am 20.07.2006 um 15:55 Uhr von Wölfchen
@Kölner und Saluk
Ihr habt ja alle beide soooo was von recht, denn erstmal war`s fast eine Bankrotterklärung. Aber was willst Du machen - bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit bist Du auf den goodwill des Arbeitgebers angewiesen - der sitzt erst mal prinzipiell am längeren Hebel.
Und bei uns war es so, er meinte, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt: er schlägt vor und wir nicken ab.
Auf Empfehlung eines befreundeten Rechtsanwalts haben wir ein paar mal harte Linie gefahren. Und nun können wir wieder miteinander reden und dieser Wink mit der teuren Einigungsstelle ist nur stets die freundliche Erinnerung falls er mal wieder in das alte Verhaltensmuster zurückfallen will.
Aber das war ein langer, langer Erkenntnisprozeß und mein innigster Dank gilt heute noch diesem Rechtsanwalt, der einige Sachen für uns durchgeboxt hat.
Gruß Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 16:08 Uhr von paula
@wölfchen
kann es sein dass ich hier bedenken wg. der zuständigkeit der einigungsstelle habe? meines erachtens geht es hier um einen rechtsanspruch oder irre ich hier????