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Änderung einer Betriebsordung die vor dem BR erlassen wurde

A
Allwego
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin ganz neu im Forum und hoffe auf Eure Hilfe. Es besteht bei uns eine Betriebsordnung, in Kraft gesetzt vor dem BR. Ein Punkt darin besagt, das Essen in der Kantine ist für alle Mitarbeiter frei. Auf Grund von Sparmaßnahmen, die der BR auch für Notwendig hält, haben wir eine Anhörung zur Mitarbeiterbeteiligung am Kantinenessen beschlossen. Fragen:

  1. Kann ich diese Beteiligung noch etwas verschieben, indem auf die BO verweise, die ja geändert werden muß?
  2. Oder ist die zugestimmte Anhörung zur Beteiligung nun Gesetz.
  3. Haben wir bei dieser Änderung ein Mitbestimmungsrecht, da es ja eine alte BO ist?
  4. Muß für die Mitarbeiterbeteiligung zwingend vorher eine BV abgeschlossen werden(wäre noch einmal ein Zeitaufschub)
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Community-Antworten (6)

K
Kölner

11.01.2011 um 23:00 Uhr

@Allwego Der BR hält Sparmaßnahmen für notwendig? Und beschließen kann ein BR nicht, dass Mitarbeiter am Essen beteiligt werden. Irritierend und irgendwie unglaublich...

Ansonsten gelten die MBR des § 87 Abs. Nr. 8 BetrVG

A
Allwego

11.01.2011 um 23:18 Uhr

Wir hatten eine Anhörung zur Zuzahlung, wir halten diese für angebracht und möchten nur den Einsatz nur soweit wie möglich nach hinten verschieben

A
alterBrummbär

11.01.2011 um 23:32 Uhr

...hier könnte ein Fall der §§ 611, 151 BGB vorliegen.

E
EllaMia

12.01.2011 um 08:02 Uhr

@Allwego

Vielleicht bin ich auf dem Holzweg, aber so wie Du die Sache schilderst, würde ich denken, der AG versucht hier einen vielleicht noch unerfahrenen BR für seine Zwecke zu mißbrauchen...

Ich denke auch, dass Eure BO inzwischen Vertragsbestandteil des Einzelnen AN geworden ist und das bedeutet, dass der AG jedem AN eine Änderungskündigung zukommen lassen muss.

So etwas mal schnell über den BR zu regeln, scheint die schnellst, einfachste und günstigste Lösung....

Ein BR kann keiner Vereinbarung mit dem AG treffen, die den einzelnen Arbeitsvertrag betreffen. Das kommt auch nicht gut bei den Kollegen an und man macht sich als BR damit kine Freunde.

A
Allwego

12.01.2011 um 19:47 Uhr

Hallo Ellamia, Du bist nicht auf dem Holzweg, genauso sehen wir das jetzt auch so und versuchen die Beteiligung soweit wie möglich zu verschieben. Dank für Antwort, ich werde die GF anschreiben und auf die BO verweisen, die er erst einmal gekündigt bzw. geändert werden muss und dabei haben wir ja dann MBR nach 87. Oder sehe ich das falsch.

Dank und Gruß an alle die geantwortet haben.

G
gonzo

12.01.2011 um 20:03 Uhr

@Allwego, könnte das nicht die berühmte betriebliche trübung sein ? obwohl wenn ews dem ag sooooooooo schlecht geht und das vorm br war ?!! vor deinem ODER überhaupt vor eimem BR ???

auf jedenfall könnte sich der wirtschaftsauschuss ja mal dazu erklären wie er das sieht....

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