Erstellt am 11.01.2011 um 22:00 Uhr von Kölner
@Allwego
Der BR hält Sparmaßnahmen für notwendig? Und beschließen kann ein BR nicht, dass Mitarbeiter am Essen beteiligt werden.
Irritierend und irgendwie unglaublich...
Ansonsten gelten die MBR des § 87 Abs. Nr. 8 BetrVG
Erstellt am 11.01.2011 um 22:18 Uhr von Allwego
Wir hatten eine Anhörung zur Zuzahlung, wir halten diese für angebracht und möchten nur den Einsatz nur soweit wie möglich nach hinten verschieben
Erstellt am 11.01.2011 um 22:32 Uhr von alterBrummbär
...hier könnte ein Fall der §§ 611, 151 BGB vorliegen.
Erstellt am 12.01.2011 um 07:02 Uhr von Ellamia
@Allwego
Vielleicht bin ich auf dem Holzweg, aber so wie Du die Sache schilderst, würde ich denken, der AG versucht hier einen vielleicht noch unerfahrenen BR für seine Zwecke zu mißbrauchen...
Ich denke auch, dass Eure BO inzwischen Vertragsbestandteil des Einzelnen AN geworden ist und das bedeutet, dass der AG jedem AN eine Änderungskündigung zukommen lassen muss.
So etwas mal schnell über den BR zu regeln, scheint die schnellst, einfachste und günstigste Lösung....
Ein BR kann keiner Vereinbarung mit dem AG treffen, die den einzelnen Arbeitsvertrag betreffen.
Das kommt auch nicht gut bei den Kollegen an und man macht sich als BR damit kine Freunde.
Erstellt am 12.01.2011 um 18:47 Uhr von Allwego
Hallo Ellamia,
Du bist nicht auf dem Holzweg, genauso sehen wir das jetzt auch so und versuchen die Beteiligung soweit wie möglich zu verschieben.
Dank für Antwort, ich werde die GF anschreiben und auf die BO verweisen, die er erst einmal
gekündigt bzw. geändert werden muss und dabei haben wir ja dann MBR nach 87. Oder sehe ich das falsch.
Dank und Gruß an alle die geantwortet haben.
Erstellt am 12.01.2011 um 19:03 Uhr von gonzo
@Allwego,
könnte das nicht die berühmte betriebliche trübung sein ? obwohl wenn ews dem ag sooooooooo schlecht geht und das vorm br war ?!! vor deinem ODER überhaupt vor eimem BR ???
auf jedenfall könnte sich der wirtschaftsauschuss ja mal dazu erklären wie er das sieht....