Änderung einer Betriebsordung die vor dem BR erlassen wurde
Hallo zusammen, ich bin ganz neu im Forum und hoffe auf Eure Hilfe. Es besteht bei uns eine Betriebsordnung, in Kraft gesetzt vor dem BR. Ein Punkt darin besagt, das Essen in der Kantine ist für alle Mitarbeiter frei. Auf Grund von Sparmaßnahmen, die der BR auch für Notwendig hält, haben wir eine Anhörung zur Mitarbeiterbeteiligung am Kantinenessen beschlossen. Fragen:
- Kann ich diese Beteiligung noch etwas verschieben, indem auf die BO verweise, die ja geändert werden muß?
- Oder ist die zugestimmte Anhörung zur Beteiligung nun Gesetz.
- Haben wir bei dieser Änderung ein Mitbestimmungsrecht, da es ja eine alte BO ist?
- Muß für die Mitarbeiterbeteiligung zwingend vorher eine BV abgeschlossen werden(wäre noch einmal ein Zeitaufschub)
Community-Antworten (6)
11.01.2011 um 23:00 Uhr
@Allwego Der BR hält Sparmaßnahmen für notwendig? Und beschließen kann ein BR nicht, dass Mitarbeiter am Essen beteiligt werden. Irritierend und irgendwie unglaublich...
Ansonsten gelten die MBR des § 87 Abs. Nr. 8 BetrVG
11.01.2011 um 23:18 Uhr
Wir hatten eine Anhörung zur Zuzahlung, wir halten diese für angebracht und möchten nur den Einsatz nur soweit wie möglich nach hinten verschieben
11.01.2011 um 23:32 Uhr
...hier könnte ein Fall der §§ 611, 151 BGB vorliegen.
12.01.2011 um 08:02 Uhr
@Allwego
Vielleicht bin ich auf dem Holzweg, aber so wie Du die Sache schilderst, würde ich denken, der AG versucht hier einen vielleicht noch unerfahrenen BR für seine Zwecke zu mißbrauchen...
Ich denke auch, dass Eure BO inzwischen Vertragsbestandteil des Einzelnen AN geworden ist und das bedeutet, dass der AG jedem AN eine Änderungskündigung zukommen lassen muss.
So etwas mal schnell über den BR zu regeln, scheint die schnellst, einfachste und günstigste Lösung....
Ein BR kann keiner Vereinbarung mit dem AG treffen, die den einzelnen Arbeitsvertrag betreffen. Das kommt auch nicht gut bei den Kollegen an und man macht sich als BR damit kine Freunde.
12.01.2011 um 19:47 Uhr
Hallo Ellamia, Du bist nicht auf dem Holzweg, genauso sehen wir das jetzt auch so und versuchen die Beteiligung soweit wie möglich zu verschieben. Dank für Antwort, ich werde die GF anschreiben und auf die BO verweisen, die er erst einmal gekündigt bzw. geändert werden muss und dabei haben wir ja dann MBR nach 87. Oder sehe ich das falsch.
Dank und Gruß an alle die geantwortet haben.
12.01.2011 um 20:03 Uhr
@Allwego, könnte das nicht die berühmte betriebliche trübung sein ? obwohl wenn ews dem ag sooooooooo schlecht geht und das vorm br war ?!! vor deinem ODER überhaupt vor eimem BR ???
auf jedenfall könnte sich der wirtschaftsauschuss ja mal dazu erklären wie er das sieht....
Verwandte Themen
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Tarifliche Einmalzahlung für das Jahr 2006
ÄlterWir haben in unserem Betrieb (Einzelhandel)6 Angestellte die Übertariflich gezahlt werden. Seit 3 Monaten kämpfen wir für diese Angestellten um die Auszahlung der tariflichen Einmalnachzahlung von €
Änderung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un
Verlust des BR-Mandats!?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Änderung zu meinem Anstellungsvertrag unterschrieben, welcher meine künftige Arbeit in einer anderen Abteilung regelt. Vertragspartner dieser Änderung ist nach wie vor d
Auftragsbedingte UNBEFRISTETE Änderung der Arbeitszeit von 40 Std. auf 35 Std. statthaft?
ÄlterVor 3 Jahren musste unser Unternehmen auf Grund der schlechten Auftragslage bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für ca. 2 Jahre beantragen. Diese Maßnahme rettete uns offensichtlich vor der Schließu