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Am Wochenende arbeiten trotz Urlaub

J
Jana24
Jul 2024 bearbeitet

Guten Tag,

Ich habe im Juli Urlaub beantragt der auch genehmigt wurde. Das Problem ist ich soll jetzt das Wochenende trotzdem arbeiten ist das so rechtens? Hier mal genauer erläutert: Ich habe vom 22.07.24 Urlaub bis zum 04.08.24 beantragt der wurde genehmigt. Da wir kein Urlaub am Wochenende nehmen können kenn ich das so wer Freitag ein Urlaubstag nimmt bekommt das Wochenende mit frei. Dementsprechend sind meine Urlaubstag eingereicht worden für den 22.07.24-26.07.24 das Wochenende dann vom 27.07-28.07. habe ich frei und dann nochmal Urlaub vom 29.07.-02.08. eingetragen. Soll jetzt das Wochenende halt vom 03.08.-04.08. arbeiten. Ist das denn so rechtens? Ich finde das alles ein bisschen kompliziert da so durchzublicken.

3.812021

Community-Antworten (21)

K
Kehler

18.07.2024 um 13:58 Uhr

Gibt es bei euch einen BR? Eine Betriebsvereinbarung oder Tarif?

R
RudiRadeberger

18.07.2024 um 14:15 Uhr

"Da wir kein Urlaub am Wochenende nehmen können" "Soll jetzt das Wochenende halt vom 03.08.-04.08. arbeiten"

Hä? Wieso könnt ihr am Wochenende keinen Urlaub nehmen? Es scheint ja, dass an den Wochenenden gearbeitet wird.

Was steht denn in deinem AV zum Thema Urlaub?

"kenn ich das so wer Freitag ein Urlaubstag nimmt bekommt das Wochenende mit frei" ist keine hilfreiche Grundlage.

L
lolium

18.07.2024 um 14:31 Uhr

wenn Du ihn so beantragt hast (22.07.-04.08) und er so genehmigt wurde, hast Du auch genau so Urlaub. Einmal genehmigter U kann nur im gegenseitigem Einvernehmen zurückgenommen werden. Was heiß: " sind meine Urlaubstag eingereicht worden für den 22.07.24-26.07.24 das Wochenende dann vom 27.07-28.07. habe ich frei und dann nochmal Urlaub vom 29.07.-02.08? Wer hat wem die Tage eingereicht?

Sofern vorhanden, erscheint mir das ein Fall für den BR zu sein. Hier scheint es Regelungsbedarf zur Urlaubsgewährung zu geben.

T
takkus

18.07.2024 um 14:41 Uhr

"Ich finde das alles ein bisschen kompliziert da so durchzublicken."-> das finde ich bei deiner Beschreibung allerdings auch. Was denn nu: Urlaub vom 22.07. bis 04.08. oder vom 22.07. bis 26.07. und 29.07.-02.08.?

H
hamsterpups

18.07.2024 um 14:52 Uhr

Zu wenig Infos um die Frage wirklich rechtssicher beantworten zu können... Hast du eine 5-Tage-Woche? Arbeitest du regelmäßig auch am Wochenende? Habt ihr einen festen Dienstplan? Gibt es eine BV zu dem Thema?

Grundsätzlich erscheint es erst mal nicht zulässig, dass man dich zur Arbeit zitieren will, obwohl du ja quasi Wochenurlaub eingereicht hast. Man muss aber die genauen Umstände kennen.

A
alraune

18.07.2024 um 20:42 Uhr

Urlaubsantrag vom 22.07.24 Urlaub bis zum 04.08.24 wurde genehmigt. Dann schreibt man an seinen Chef, lieber Chef , sie haben meinen Antrag vom x-x genehmigt. Jetzt sehe ich dass ich innerhalb meines genehmigten Urlaubs arbeiten soll. Da es sich dabei nur um einen Fehler handeln kann, bitte ich Sie dies im DP zu berichtigen. Meinen Urlaub habe ich nach der Genehmigung gebucht und sehe mich deshalb außerstande am diesem WE zum Dienst zu erscheinen.

D
DummerHund

18.07.2024 um 21:18 Uhr

Würde ich ein bisschen differenziert sehen, man weiß nicht ob sie neben den Kalendarischen Datum nicht auch die Urlabstage benannt hat; z.B. die Zahl 14 Urlaubstage. Der Teufel steckt oft im Detail.

C
celestro

18.07.2024 um 23:21 Uhr

Das Problem steht mMn doch sehr sehr deutlich schon im Startpost:

"Da wir kein Urlaub am Wochenende nehmen können kenn ich das so wer Freitag ein Urlaubstag nimmt bekommt das Wochenende mit frei."

und weiter:

"Dementsprechend sind meine Urlaubstag eingereicht worden für den 22.07.24-26.07.24 das Wochenende dann vom 27.07-28.07. habe ich frei und dann nochmal Urlaub vom 29.07.-02.08. eingetragen."

Es wurde also gerade NICHT:

"Urlaub bis zum 04.08.24 beantragt"

also liegt das Problem erst einmal beim AN.

D
DummerHund

19.07.2024 um 00:03 Uhr

Das aber kann nur die TE aubröseln indem sie mehr Infos gibt.

C
celestro

19.07.2024 um 12:54 Uhr

das Geschriebene ist mEn deutlich genug. Aber wenn Du da noch irgendwas abklären willst ... bitte!

E
enigmathika

19.07.2024 um 20:21 Uhr

Ich glaube, Jana 24 ist bereits im Urlaub und liest das hier gar nicht mehr ;-)

D
DummerHund

19.07.2024 um 21:08 Uhr

@Celestro Es ist eben nicht deutlich genug. Sollte es so für dich sein, kannst du dem Thread gerne fern bleiben, da für dich die Antwort klar ist. Hat sie nur die Kalendarischen Daten benannt, wäre ich bei dir. Hat sie aber, wie auf vielen Urlaubsscheinen üblich auch Tage eingetragen, da ja angeblich am Wochenende kein Urlaub genommen werden darf, gibt die Sache ein ganz anderes Bild. Sollte ich nächste Woche in Schweden Internet haben, schaue ich da gerne noch mal rein.

P
ParagraphXY

25.07.2024 um 10:56 Uhr

Guten Morgen zusammen,

der Fall ist doch ganz klar:

  • Urlaub vom 22.07. - 26.07. --> Das Wochenende 27. + 28.07. wurde nicht mit beantragt
  • Urlaub vom 29.07. - 02.08. --> Das Wochenende 03. + 04.08. wurde nicht mit beantragt

Da kommt es auf das Schichtmodell an. Bei einer 5-Tage-Woche und keinem freien Tag unter der Woche ist das Wochenende automatisch frei. Bei einer 6-Tage-Woche fehlt jeweils 1 Urlaubstag, ergo muss 1 Tag gearbeitet werden.

Hat der Mitarbeiter (bei uns ist das so) jede 2. Woche einen Tag unter der Woche frei und muss dafür jeden 2. Samstag arbeiten, dann muss der Mitarbeiter logischerweise den Samstag arbeiten, wenn dieser nicht mit beantragt wurde.

Was ich nicht verstehe ist, warum der Urlaub nicht einfach zusammenhängend eingetragen werden darf? Das ist doch mega unübersichtlich. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das so nicht rechtens ist, da man ja ein Anrecht auf 2 Wochen - zusammenhängenden - Urlaub gemäß BUrlG hat.

K
Kehler

25.07.2024 um 10:58 Uhr

"der Fall ist doch ganz klar:"

Ich habe vom 22.07.24 Urlaub bis zum 04.08.24 beantragt der wurde genehmigt.

C
celestro

25.07.2024 um 11:49 Uhr

@ Kehler

Ist das Dein Ernst? Man muss schon weiter lesen, denkst Du nicht?

"Dementsprechend sind meine Urlaubstag eingereicht worden für den 22.07.24-26.07.24 das Wochenende dann vom 27.07-28.07. habe ich frei und dann nochmal Urlaub vom 29.07.-02.08. eingetragen."

K
Kehler

25.07.2024 um 11:57 Uhr

genau, weiterlesen: Da wir kein Urlaub am Wochenende nehmen können kenn ich das so wer Freitag ein Urlaubstag nimmt bekommt das Wochenende mit frei.

P
ParagraphXY

25.07.2024 um 12:32 Uhr

Das ist ja totaler Quatsch, selbstverständlich kann man auch am Wochenende Urlaub nehmen, da kann sich keiner über das BUrlG stellen:

§7 (2): "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

C
celestro

25.07.2024 um 12:43 Uhr

"genau, weiterlesen:"

eben ... und wollen wir hier über Fakten reden, oder über Vermutungen? Zitat: "kenn ich das so" ist nun einmal nicht wirklich viel wert, oder?

K
Kehler

25.07.2024 um 12:53 Uhr

wenn du meinst. Du kennst es natürlich besser und genauer wie der TA.

Ciao.

C
celestro

25.07.2024 um 13:02 Uhr

"Du kennst es natürlich besser und genauer wie der TA."

Davon redet niemand! Ich nehme die Fakten aus dem Startpost und beurteile danach (und nach Gesetzen) die Situation. Mehr macht mEn keinen Sinn.

L
Lotsenbraut5.0

26.07.2024 um 21:59 Uhr

Hi Jana Eigentlich ist es ganz einfach Bei einer 5 Tage Woche hast du Anspruch auf gesetzliche 20 Urlaubstage im Jahr wobei 10 Tage zusammenhängend zu gewähren sind Bei einer 6 Tage Woche hast du Anspruch auf 24 Tage wobei 12 Tage zusammenhängend zu gewähren sind Beides entspricht 2 ganzen Wochen - ich gehe jedoch von einer 5 Tage Woche aus, da du ja schreibst, dass ihr Samstags keinen Urkaub eintragen könnt. Dies bedeutet entweder du hast Urlaub von Samstag 20.07. bis Freitag 02.08 Oder Von Montag 22.07. bis Sonntag 04.08. Da wären in beiden Fällen jeweils zwei freie Wochenenden und 10 / 12 Urlaubstage. Hast du also bereits das WE 20./21.07. frei gehabt, so kann dein AG dich durchaus am WE 03./04.08. einplanen…. Wir lösen das immer mit Eintrag von „wunschfrei“? Evt kannst du ja auch mit einer Kollegin tauschen…. Jetzt erst mal entspannte Tage und beim nächsten Urlaubseintrag mehr Erfolg!

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