Hallo liebe Kollegen,


ich habe eine Frage zum Verhältnis von Arbeitszeitgestaltung und Urlaubsplanung / Vergabe:

Hintergrund:
In unserem Betrieb (nicht tarifgebunden) werden Mitarbeiter in einem Schichtbetrieb an 7 Tagen in der Woche eingesetzt. Es gilt eine 5 Tage-Woche, d.h. die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden bei 8 Stunden pro Schicht. Die Schichtplanung erfolgt monatlich mit 21 Tagen Vorlauf, mit jedem Monat wechselndem Schichtmuster. Die AN haben i.d.R. je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 31 Tage Urlaub im Jahr.

Konkret geht es um das Wochenende/Feiertag vor/nach gewährtem Urlaub. Es war bei uns bisher betriebliche Übung (d.h. seit mehr als 8 Jahren so praktiziert) dass der AN vor bzw. nach seinem Urlaub jeweils das Wochenende oder an Feiertagen innerhalb seines Urlaubs frei hatte (d.h. nicht zur Arbeit verplant wurde). Wir (der BR) sehen aber nun Anzeichen, dass er Arbeitgeber beginnt, von dieser Praxis abzuweichen.

Derzeit läuft die Urlaubsvergabe für 2018, der Ablauf hierfür ist in einer BV geregelt. Wir sehen ndas Problem, dass AN jetzt z.B. Urlaub buchen, am Wochenende des Urlaubsbeginns wegfahren wollen, und dann z.B. erst Anfang Juni erfahren, dass sie aber an diesem Wochenende (vor Beginn des Urlaubs) arbeiten sollen. Wie gesagt, unsere BVs (es gibt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema Urlaub) sparen dieses Thema aus. Der Arbeitgeber hat die Anerkennung der betrieblichen Übung uns gegenüber verweigert.

Wir wissen, dass Ansprüche aus betrieblicher Übung individualrechtlicher Art sind. Das Thema Urlaub ist aber Kollektivrecht, da gibt es ja nach §87 I. 2. bzw. 5. ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Wie setzt man aber nun an, um aus dieser betrieblichen Übung eine verbindliche Absprache zu erzielen? Wo ist der Hebel?

Danke für Eure Antworten!