Wir haben in unserer Einrichtung ( Betreuungseinrichtung in der am Wochenende Betreuung stattfinden muss) einen Mitarbeiter, der gerne auf eigenen Wunsch jedes Wochenende im Jahr arbeiten möchte. Nun sagt das Gesetz, dass der Mitarbeiter 15 Sonntage im Jahr frei haben "muss". Was aber, wenn der MA diese freien Tage nicht am Wochenende haben möchte, sondern als Ausgleich innerhalb der Woche 2 freie Tage bekommt. Darf der MA dann jedes Wochenende arbeiten?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.