Wochenende davor und danach frei?
Ich möchte Montag den 18.7.21 bis Montag den 25.7.21 Urlaub nehmen. Das Wochenende davor möchte ich frei und das Wochenende 23.7. und 24.7.21 frei. Meine PDL genehmigt mir das aber nicht, mit der Aussage es geht nur das Wochenende davor oder danach. Das heißt ich soll den Montag den 25.7. wegnehmen und am Wochenende arbeiten oder so lassen und davor am Wochenende kommen.
Community-Antworten (4)
27.10.2021 um 00:54 Uhr
Ob das rechtlich so geht oder nicht, kann hier vermutlich niemand beantworten.
27.10.2021 um 01:46 Uhr
Besteht ein Schicht-oder Dienstplan?
27.10.2021 um 09:43 Uhr
Das kommt auf deinen Dienstplan an. Und auf eine eventuell vorhandene BV, in der entsprechende Regelungen getroffen werden könnten. Ich habe meinen Kollegen immer empfohlen, das Wochenende, falls es benötigt wird in die Beantragung des Urlaubs mit einzuschließen. Da bei uns die Schichtsysteme im laufendem Jahr sich auch einmal ändern konnten, war das die einfachste Variante. Grundsätzlich musste aber für jeden Arbeitstag auch ein Urlaubstag geplant werden.
27.10.2021 um 11:56 Uhr
Yep,
es hängt davon ab, wie bei euch die Verteilung der Arbeitszeit geregelt ist. Generell gilt, dass man für die Tage, an denen man arbeiten müsste, Urlaub nehmen muss. In normalen "Bürojobs" (also Mo-Fr.) muss nur für diese Tage Urlaub beantragt werden, die Wochenenden sind automatisch frei. In Schichtsystemen, in denen die Mitarbeiter an allen Wochentagen (ggf. sogar Feiertagen) eingesetzt werden können ist die Urlaubsvergabe so geregelt, dass der Mitarbeiter für alle Tage (inklusive aller Feiertage) Urlaub beantragen muss wenn er sichergehen will, dass er da auch frei hat. Im Gegenzug haben die Mitarbeiter dann aber auch wesentlich mehr Urlaubstage zur Verfügung (55, 60 oder sogar noch mehr).
Wenn bei euch die Schichtlage zutrifft, aber keine Urlaubsregelung mit zusätzlichen Urlaubstagen besteht, sollte zum einen der BR aktiv werden, sein MBR ausüben und eine diesbezügliche BV abschließen. Alternativ kann man vereinbaren, dass der Mitarbeiter dann, wenn er für Wochenrandtage (Montag oder Freitag) Urlaub beantragt hat, automatisch auch das Wochenende frei hat. Wir haben eine diesbezügliche BV abgeschlossen.
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