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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung - Was kann ich machen?

H
hoddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen

Problem: Ich habe ein persönlich Abmahnung über Arbeitsverweigerung erhalten, da ich nicht wie mir vom Betriebsleiter befohlen die
Schicht gewechselt habe.

Vorgeschichte: Die Betriebsleitung teilte mir mit das ich innerhalb von zwei Tagen auf eine andere Schicht wechsel muss, da ich keinen Betriebsrat zu diesem Gespräch mitnehmen konnte, teilte ich mit das ich mich erst erkundigen muß und ein so schnelle wechsel für mich zu kurzfristig sei.

Ich meldetet mich dann beim Betriebsrat und fragte nach wie ich mich zu verhalten habe, da ich Urlaub in Verbindung mit meinem Wochenende geplant hätte ( 7 Tage Woche da heißt ich hatte schon 5 Tage gearbeitet und wollte vor meinem regulären Wochenende eine Tag Urlaub nehmen.

Unser Betriebsrat hatte dann in seinen Unterlagen nachgeschlagen und auch aktuelle Anhörungen der Personalabteilung gefunden in dem immer wenn Kollegen von der einen auf die andere Schicht wechseln sollten, der Betriebsrat informiert wurde, also wenn Kollegen von z.B. von der A Schicht auf die B Schicht bei gleichem Lohn und Arbeit wechseln sollten .

Er hatte sich auch mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt und die Bestätigung erhalten das erst der BR informiert werden müsse.

Daraufhin sollte ich statt auf die Frühschicht wie befohlen vom BL ,auf meiner Schicht zur Nachtschicht gehen, meinen Urlaubstag sowie nach dem Wochenende mich dann wie gewohnt zur Frühschicht auf meiner jetzigen Schicht begeben.

Da auch keine Überstundenanforderung für das Wochenende von der Geschäftsführung beim Betriebsrat vorliegen würde.

Jetzt bekam ich aber besuch von meinem Betriebsleiter an meinen Urlaubstag er schlug mit Zeugen bei mir daheim auf und übergab mir eine Abmahnung über Arbeitsverweigerung und ich sollte jetzt besser auf der Arbeit erscheinen auch über das Wochenende.

Da die mir sagten ob ich die Abmahnung unterschreibe oder nicht ist das selbe da sie ja zu zweit sind gilt sie als zugegangen sollte aber besser unterschreiben also unterschrieb ich den Wisch und bin arbeiten gegangen.

Wie kann das denn sein, das ich jetzt eine Abmahnung erhalte, auf Urlaub verzichten muss und 16 Überstunden leiste obwohl die Schicht gut belegt ist ? Ich war ja dabei als der Betriebsrat diese Sache bearbeitet hat für alle anderen Kollegen wird der Betriebsrat informiert und bei mir gelten andere Gesetze .

Was kann ich machen ??

4.79801

Community-Antworten (1)

J
Jotim

27.04.2008 um 15:03 Uhr

Also da ein BR in Deinem Betrieb besteht ist die Regelung der Arbeitszeit (Dienstplan usw.) mitbestimmungspflichtig (also nicht nur Info - sondern zustimmungspflichtig!).

Genau genommen muss der BR hier aktiv werden und den Arbeitgeber erstmal zur Einhaltung der Beteiligung heranziehen. Was die Abmahnung betrifft ist die eine individual-arbeitsrechtliche Sache - hier musst Du selbst aktiv werden. Zunächst einmal eine Beschwerde nach § 84, 85 BetrVG einreichen. Dann, falls ergebnislos, Klage beim Arbeitsgericht auf Rücknahme der Abmahnung. Nach Deiner Schilderung sind ja schon genug gute Gründe vorhanden und der BR wäre als Zeuge zu Deinen Gunsten nutzbar.

Ich würde Dir aber dennoch empfehlen Dich mal rechtlich beraten zu lassen (Gewerkschaft, Arbeitsrechts-Anwalt).

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