Erstellt am 12.10.2010 um 14:52 Uhr von KBlitz
Ihr habt die 6 Tage Woche und wendet den TVöD an wie Du schreibst. Also 6 Tagewoche ist normalerweise von Montag-Samstag.
Dies schein auch in eurem Zeitsystem so geregelt zu sein, jedoch eure Dienstpläne sehen Wochenendarbeit vor und hier habt ihr den Rhytmus das ihr alle zwei Wochen das Wochenende frei habt.
Gehen wir einmal von folgendem aus:
Bei einer sechs Tage Woche geht man von Montag-Samstag aus. Wenn Du nun ein Wochenende durchgearbeitet hast bekommst Du das folgende Wochenende frei.
An dem durchgearbeiteten Wochenende leistest Du von Montag-Sonntag eine 7 Tage Woche, also arbeitest Du nach dieser Rechnung einen Tag zu viel. Dann folgt die kurze Woche von Montag-Freitag, dass sind 5 Tage also einen Tag weniger als erforderlich. Du bekommst an diesem Wochenende den Samstag frei.
Hast Du jedoch Urlaub eingereicht, wird immer von Montag-Samstag gerechnet und das sind die zu leistenden 6 Tage, unabhängig vom Schichtplan.
Solltest Du jedoch durch ein durchgearbeitetes Wochenende noch einen Tag gut haben, wirst Du ihn auf deinem Überstundenkonto stehen haben und kannst ihn dann für den Samstag wo dir Urlaub automatisch eingetragen wird einbringen.
Ich hoffe ich habe deine Frage damit beantworten können, falls nicht gibt es ja vielleicht noch jemand hier im Forum der es besser erklären kann.
Erstellt am 12.10.2010 um 15:46 Uhr von Biggy
Hallo KBlitz
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
So ganz bin ich noch nicht zufrieden mit deiner Antwort :-)
Wir bekommen keine Überstunden bezahlt, genau deshalb steht mir auch dieser nächste Samstag als freier Tag zu für geleistete Sonntagsstunden. Nun soll ich also für diesen Tag der mir zusteht für schon geleitstete Arbeit einen Tag Urlaub abgezogen bekommen, das geht doch so nicht.
Also wäre es doch nicht rechtens wenn für diesen freien Samstag ein Urlaubstag berechnet wird .Oder sehe ich das falsch?
Dies ist die zweite Antwort die ich gebe mal sehen ob diese nun sichtbar ist oder auch wieder verschwindet ins Nirgendwo :-(
Erstellt am 12.10.2010 um 15:59 Uhr von KBlitz
Hallo Biggy,
kann die Personalabteilung dies nicht näher erläutern?
Dir stehen natürlich durch die geleisteten Sonntagsstunden der freie Samstag zu. Schaue doch einmal auf die Zeiterfassungskarten die jedes Unternehmen führen muss. Dort kannst Du genau sehen, wieviele Stunden gutgeschrieben sind.
Solltest Du dann Urlaub einreichen, würde ich an deiner Stelle mit der Personalabteilung sprechen und denen mitteilen, dass Du von Montag-Freitag Urlaubstage nimmst und den Samstag aufgrund deiner geleisteten Sonntagsstunden nimmst. Das müsste doch eigentlich möglich sein.
Also miteinander reden, dann wird sich bestimmt ganz schnell eine Lösung finden.
Erstellt am 12.10.2010 um 16:11 Uhr von Biggy
In normalen Betrieben schon KBlitz aber bei uns ist das alles etwas anders.
Aber danke für deine Antworten ich werde mich mal wieder unbeliebt machen und den freien Samstag einfordern und zwar ohne einen Urlaubstag angerechnet zu bekommen.
Erstellt am 12.10.2010 um 21:49 Uhr von nicoline
Hallo Biggy,
wieviel Urlaubstage habt Ihr denn insgesamt? Der TVöD-B, der ja bei Euch gelten müßte, sieht bei einer 5 Tage Woche, je nach Alter, 26, 29, 30 Arbeitstage vor. Wird das bei Euch auf eine 6 Tage Woche hochgerechnet?
Bei einer 39 Std. und einer 6 Tage Woche müßtet Ihr, bei einer vollen Planstelle, pro Tag nur 6,5 Std. arbeiten. Ist das so?
§ 1 Abs.1 Satz 3 sagt:
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Ist die 6 Tage Woche mit dem Betriebsrat geeint?
Erstellt am 12.10.2010 um 22:22 Uhr von Biggy
Wir haben die sechs Tage Woche und arbeiten 6,5 Stunden deshalb wird ja auch an Samstagen ein Urlaubstag berechnet. Nur ist es eben bei uns so das wir jeden zweiten Samstag und Sonntag frei haben, der Samstag ist frei für den Sonntag den wir die Woche vorher gearbeitet haben.
Kann ich an meinem regelmäßig freien Tag ein Tag Urlaub berechnet bekommen?
Erstellt am 12.10.2010 um 22:37 Uhr von nicoline
Ich versuche es jetzt mal diplomatisch auszudrücken: ver.di sagt nein!
Schau mal hier rein:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
da steht u.A.:Für die Tage, an denen Carla arbeiten müsste, wird einer ihrer Urlaubstage angerechnet.Wenn Carla „ohnehin nicht“ arbeiten muss, braucht sie auch keinen Urlaubstag.
Das wird sehr schwer sein, der Personalabt. bzw. dem AG beizubringen. Ich empfehle ein Seminar dazu, damit Ihr rechtssicher argumentieren könnt.
Erstellt am 08.01.2018 um 20:10 Uhr von Fahrpersonal
Hi, habe ebenfalls das problem, arbeite als Busfahrer bei der DB.
Hatte im November 2016 (wegen Urlaubs planung der Firma) meinen Jahres Urlaub für 2017 eingereicht.
U.a. auch für die Winterferien 2017 vom 30.12.17 bis zum 06.01.18
Da wir für eine Woche Urlaub (Mo-So) 6. Urlaubs Tage verplanen müssen, ist mir im November 2016 bei meiner Planung der Fehler unter laufen anstatt bis zum (So.) 07.01.18 hatte ich nur bis zum (Sa.) 06.01.18 eingetragen.
Das ende von Lied war, das ich für eine Woche Mo.- Sa. 6Tage Urlaub genommen hatte und am 7.Tag(So.) Plan mässig arbeiten musste.
Laut Aussage vom Fahrdienstleiter, bin ich selber schuld weil ich nur bis zum Samstag eingereicht habe und er davon ausgegangen ist das ich hätte Sonntag arbeiten wollen.
“Wie unlogisch ist das bitte“
Erstellt am 09.01.2018 um 10:18 Uhr von celestro
Sofern Du darauf noch Reaktionen bekommen möchtest, würde ich anraten eine neue Frage zu erstellen.