Kann der AG einen Abbruch genehmigter, Überstunden anordnen?
Hallo, guten Tag,
Unser AG bietet freiwillige Überstunden an. Diese werden über ein Zeiterfassungssystem im Voraus gebucht und vom AG genehmigt.
Kann jemand sagen, ob der AG, sobald die Überstunden begonnen wurden, dem Arbeitgeber anordnen kann, die Überstunden abzubrechen, z.B. wenn ein bestimmtes Arbeitsvolumen erreicht ist, oder wenn keine Arbeit mehr für den Zeitraum vorhanden ist?
Ich konnte zu dieser Eventualität weder im ArbZG, noch in anderen Quellen etwas finden.
Community-Antworten (11)
15.07.2024 um 17:27 Uhr
Grundsätzlich fallen Überstunden nicht unter das Lohnausfallprinzip.
Es kann aber eine Ausnahme bestehen, wenn Überstunden regelmäßig einen Teil der Wochenarbeitszeit ausmachen, oder die Arbeitsleistung z.T. auf Abruf erfolgt.
Da kommt es auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an.
Es gibt mehrere BAG-Urteile die sich auf §611 und §615 BGB beziehen, aber letztendlich kommt es auf dem Einzelfall an, der im Zweifel von der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtler zu prüfen wäre.
16.07.2024 um 00:31 Uhr
Ich würde sagen: "Nein, der AG kann da nichts abbrechen". Den Grund sehe ich hier in der Art und Weise der Antragstellung. Der AN beantragt diese Überstunden und der AG GENEHMIGT diese. Wenn dann keine Arbeit da ist, hat der AG mEn ganz einfach Pech gehabt. Er sollte dann etwas vorsichtiger mit den Genehmigungen sein.
Bin aber grundsätzlich bei Muschelschubser ... sollte man besser von einem RA prüfen lassen. Und damit meine ich den BR. Denn der einzelne AN steht mit Sicherheit ziemlich schnell auf der Abschussliste, auch wenn der AG sich den Mist selbst einbrockt.
16.07.2024 um 00:56 Uhr
Voraus gesetzt es gibt einen BR. Und auch dann müssten diese Überstunden erst einmal beim BR beantragt und genehmigt werden.
16.07.2024 um 02:39 Uhr
"Voraus gesetzt es gibt einen BR."
Warum sollte "es gibt einen BR" hier irgendeinen Unterschied machen? Und ja ... ein System wie im Startpost wäre mitbestimmungspflichtig.
16.07.2024 um 03:27 Uhr
... weil gibt es einen BR könnte dieser es für die Zukunft unterbinden. Falls nicht könnte es individualrechlich schwierig werden, dies vor Gericht ein zu fordern.
16.07.2024 um 10:46 Uhr
Sorry, aber das ist Unsinn. Ein Anrecht hat man, oder man hat es nicht. Und ob man vor Gericht mit etwas durchkommt oder nicht, hat nichts mit „gibt nen BR“ oder nicht zu tun.
16.07.2024 um 12:12 Uhr
Was verstehst du unter "Überstunden abbrechen"? Der AG kann aufgrund von Aufträgen, Arbeitsbelastungen bsp. Urlaub, Kranksheitsausfällen Überstunden beim BR beantragen. Soweit so gut. Jetzt wird ein Auftrag storniert und/oder es sind doch mehr Personal vorhanden und man kann die Arbeit während der regulären Arbeitszeit erledigen. Dann kann meines Erachtens der MA nicht auf die Überstunden pochen. Denn die Überstunden sind ja zusätzlich angedacht. Kommt der AG zum MA während dieser schon in den Überstunden arbeitet und teilt diesem mit, dass er (der MA) die Arbeit einstellen soll, dann kann er (der AG) dies tun. Der AG muss aber die bis dahin geleistete Überstunden dem MA mit eventuell ausgehandelten Zuschlägen bezahlen. Einen Anspruch auf Überstundenarbeit hat der MA nach meiner Meinung nicht.
16.07.2024 um 13:18 Uhr
Bitte nochmal den Startpost richtig lesen. Es gibt ein System, das der MA Überstunden "beantragt" und diese werden genehmigt.
Von irgendwelchen "weggebrochenen Aufträgen" etc. ist absolut keine Rede.
16.07.2024 um 13:35 Uhr
Wie kann eine MA Überstunden "beantragen"? Überstunden beantragt der AG beim BR. Hier ist doch schon ein Fehler in der Frage.
16.07.2024 um 13:39 Uhr
"Wie kann eine MA Überstunden "beantragen"?"
Steht sehr deutlich im Startpost:
"Unser AG bietet freiwillige Überstunden an. Diese werden über ein Zeiterfassungssystem im Voraus gebucht und vom AG genehmigt."
"Überstunden beantragt der AG beim BR."
Wir wissen nicht, ob es einen gibt. Und selbst wenn, kann es ein solches System ja trotzdem geben.
P.S. Und ja, dann sollten die gestellten Fragen innerhalb einer BV zu diesem System geregelt sein ... wenn denn der BR sowas "auf dem Schirm" hatte
16.07.2024 um 13:47 Uhr
Irgendwie läuft das alles falsch herum. Normalerweise setzt doch der AG Überstunden an, der BR genehmigt diese und dann werden MA gefragt ob sie diese leisten wollen. Es sei denn die Überstunden sind angeordnet wegen betrieblicher Notfälle.
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