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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - Darf die GL einfach so Überstunden anordnen ohne Mitbestimmung des BR ??

H
hajoschu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, im Betrieb sind 7 Zeitverträge die Ende September auslaufen. Die Fa. will diese Verträge nicht verlängern. Da dadurch zu wenig Leute in den Schichten sind, werden Aggregate abgestellt oder Leute aus Freischichten zu Überstunden herangezogen. Der BR sagt daraufhin, entweder die Zeitverträge bleiben oder es werden keine Überstunden mehr zugestimmt. Daruauf hin die Werksleitung: Ich kann Überstunden anordnen wie ich will. Darf die WL das ? und wie setze ich den Stop von Überstunden durch ?

Danke und Gruß, Hans-Josef

5.12603

Community-Antworten (3)

S
stern

31.08.2005 um 00:13 Uhr

Hallo Hans-Josef,

na die WL meint, sie kann anordnen wie sie will, doch der BR hat hier Mitbestimmung!! Das steht deutlich im § 87 BetrVG unter Abs. 1, Nr. 3....der BR hat mitzubestimmen. Nimm dir eine Kommentierung her, da steht deutlich, wie der BR bei nichteinhaltung reagieren kann. Ich persönlich würde dann so argumetieren, dass die WL die ÜStd. gerne anordnen kann, wenn sie damit in Kauf nehmen, dass der BR folgende Maßnahmen diesbezüglich aufgreift.

V
viktor

31.08.2005 um 10:39 Uhr

Also ihr teilt der Geschäftsleitung mit, dass sie es umgehend unterlassen möge Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen. Gleichzeitig beschliesst ihr die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, den ihr mit dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht beauftragt, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert und die Mehrarbeit trotzdem anordnet.

H
hajoschu

31.08.2005 um 16:14 Uhr

Danke an stern und viktor für die guten Antworten. Gruß Hans-Josef

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