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Obergrenze an Überstunden

I
infro
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein Saisonbetrieb in der Süßwaren Branche ! Hauptsaison von Aug -Feb. wir leisten seit Jahren in der Zeit von Aug. bis Feb. bei einer 38 Stunden 5Tage Woche
schon ca 42,5 ST. Es soll jetzt Samstag gearbeitet werden (freiwillig) wie viele Überstunden kann mein Chef Anordnen? Er möchte eine Betriebsvereinbarung ab schließen "der Satz lautet Geschäftsführung kann nach billigem ermessen Überstunden Anordnen aber wie viele dürfte er nach dem Gesetz Anordnen (Obergrenze)

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

01.10.2014 um 19:16 Uhr

Ah, die mit der Piemont-Kirsche? ;-)

Grundsätzlich muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Innerhalb dessen Regeln können dann (wenn eine grundsätzliche Vereinbarung zur Leistung von Überstunden getroffen wurde) "beliebig viele" Überstunden eingefordert werden.

Eine BV die dem Arbeitgeber die alleinige Herrschaft über die Mehrarbeit zubilligt, würde ich nicht abschließen wollen.

G
gironimo

01.10.2014 um 20:48 Uhr

Das kann dem Chef so passen. Ein Freibrief zur Umgehung der Mitbestimmung. Da gebe ich Pjöööng recht; das würde ich auch auf keinen Fall machen.

Auch wenn die AN "freiwillig" dazu bereit sind, sollte der BR erst einmal zustimmen, bevor irgendwer Mehrarbeit leistet.

S
Snooker

01.10.2014 um 21:53 Uhr

Vor allem rollen sich mir immer die Fußnägel auf, wenn dann ein AG kommt und behauptet" wir sind ein Saisonbetrieb" nur weil in einem Betrieb zu einer bestimmten Zeit ein höheres Auftragsvolumen besteht als wie im Rest des Jahres. Aber auch dieses ist einplanbar denn es kommt ja nicht jedes Jahr urplötzlich. Nicht nur Arbeitszeitkonten die beide Seiten gleichstark belasten oder bevorteilen sind eine Variante; sondern auch befristete Arbeitsverträge oder Leihartbeit ist eine Möglichkeit. Für mich ist die schlechteste Variante immer die die Familien gerade hin zur Weihnachtszeit durch Überstunden mehr an den Betrieb zu binden. Das allerdings ist nur meine persönliche Meinung und daher kein muss.

M
Moreno

01.10.2014 um 21:54 Uhr

Was machen die Arbeitnehmer denn nach Februar? Müssen die zum Arbeitsamt dann kann ich verstehen das diese viele Überstunden machen wollen um so Ihr Arbeitslosengeld in die Höhe zu treiben. Ihr als Betriebsrat vor Ort kennt alle Umstände und solltet versuchen eine vernünftige Regelung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Auf eine Mitbestimmung beim Thema Überstunden würde ich aber nicht verzichten.

H
Hoppel

01.10.2014 um 23:02 Uhr

@ infro

Ohne Eure Zustimmung kann die GF überhaupt keine Ü´stunden anordnen. Deswegen ist der GF ganz offensichtlich auch an einer BV gelegen.

Wenn bislang eh schon seit Jahren im Zeitraum August bis Februar Ü´stunden gemacht werden, solltet Ihr für Eure KollegInnen gut verhandeln.

Das Arbeitszeitgesetz gibt die Grenzen doch bereits vor > demnach sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich > Mo - Sa je 10 Std. > im Ausgleichszeitraum von einem halben Jahr (oder 24 Wochen) dürfen die Kolleginnen aber nur auf eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden kommen.

Soll an 6 Werktagen (Mo - Sa) jeweils 8 Stunden gearbeitet werden, sind im Einklang mit dem ArbZG pro Woche 48 Stunden möglich.

Zwingend beachtet werden muss ein ev. geltender Tarifvertrag!! Falls bei Euch ein TV greift, was lässt der TV an abweichenden Regelungen zu??

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