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Arbeitszeitbetrug?

T
Tom22
Jul 2024 bearbeitet

Ist das Arbeitszeitbetrug ? Wir haben einen Stundenzettel der die Mitbestimmt wurde. Auf den kann man viele Daten eintragen wie Pausen usw.Wenn der Kollege über Jahre nur Das kommt und das geht dokumentiert, die Pausenzeit nicht einträgt begeht er hier Arbeitszeit Betrug , weil er das nicht ausfüllt. Der Arbeitgeber trägt seit Jahren die Arbeitszeit im Personal Programm danach ein. Und trägt die üblichen 30 Minuten auch ein die der Kollege täglich hat. Ist es trotzdem Betrug, wenn der Kollege die Pausen nicht auf den Zettel dokumentiert

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Community-Antworten (41)

C
Catweazle

06.07.2024 um 13:20 Uhr

Betrug setzt voraus, dass jemand geschädigt wurde. Das kann ich hier nicht erkennen. Wenn jemand 8 Stunden arbeitet und bezahlt bekommt ist es egal was auf irgendwelchen Zetteln steht.

M
Moreno

06.07.2024 um 13:25 Uhr

Wenn der AG jahrelang die Pausen nachgetragen hat kann der AN davon ausgehen, dass er dies immer macht also kein Betrug!

F
Fried

06.07.2024 um 17:00 Uhr

Wenn der Kollege 45 Minuten Pause macht, anstatt die 30 Minuten, die ihm abgezogen werden, ist dies Betrug.

M
Moreno

06.07.2024 um 18:20 Uhr

Na Troll mal wieder irgendwelchen Quatsch verbreiten?

F
Fried

06.07.2024 um 18:31 Uhr

Was konkret ist daran Quatsch? Mache ich 45 Minuten Pause und mir werden nur 30 Minuten abgezogen, begeht der MA Arbeitszeitbetrug, zudem er nichtmal die Pause erfasst ...

@Threadersteller ... wundere Dich nicht über den Umgang hier, vielleicht wäre es besser, direkt woanders zu Fragen.

R
Rakshazar

06.07.2024 um 20:32 Uhr

@Friedtroll wo steht denn, das 45 Minuten Pause gemacht wurden? Vllt solltest du besser lesen und nicht irgendwelche abstrusen Geschichten erfinden die mit der Frage überhaupt nichts zu tun haben

@Tom22 Auf den Troll Fried gar nicht hören

M
Moreno

06.07.2024 um 22:12 Uhr

Friedtroll Menschen wie Du sind überflüssig! Traurig, dass dieses Forum deine Antworten nur löscht und nicht die Möglichkeiten hat solche Leute wie Dich zu entfernen!

S
sbvfrank

07.07.2024 um 13:01 Uhr

Sorry Leute, wieder wird ein Beitrag komplett auseinander gerissen! Ich überlege mir jetzt dieses Forum zu verlassen weil ich es nicht mehr verstehen kann! Warum bekommen wir es nicht hin, dass nur einer auf den Troll seine Beiträge antwortet und nicht 30 Beiträge sich danach anschließen??? Wobei in diesem Beitrag der Troll ja noch nicht mal so ganz unrecht hat, auch wenn nicht von 45 Minuten gesprochen wurde aber das ist schließlich der Tatbestand eines Betruges! In diesem Sinne und hoffentlich hört ihr endlich auf immer wieder darauf zu antworten was der Troll schreibt, wünsche ich euch noch einen schönen Sonntag.

C
celestro

07.07.2024 um 17:05 Uhr

Dann tust Du das, was der Troll erreichen will.

Fakt ist: im Startpost ist nur die Rede von: “der MA führt den Zettel nicht korrekt”. Also ist jegliches dazu dichten am Thema vorbei und Note 6!

C
celestro

07.07.2024 um 17:06 Uhr

Dann tust Du das, was der Troll erreichen will.

Fakt ist: im Startpost ist nur die Rede von: “der MA führt den Zettel nicht korrekt”. Also ist jegliches dazu dichten am Thema vorbei und Note 6!

D
DummerHund

07.07.2024 um 20:46 Uhr

Hier sind genau die 2 Dinge die ich in der Vergangenheit schon mal angesprochen habe.

  1. Warum bleibt man nicht einfach bei der Frage die ein TE gestellt hat.
  2. Warum gibt man einen User immer wieder Futter anstatt ihn verhungern zu lassen.

@Tom22 Wenn der AG das sein vielen Jahren so macht, dann ist dies zu einem Bestandteil geworden und der AN muss davon ausgehen das es in Ordnung ist. Also kein Arbeitszeitbetrug.

C
celestro

08.07.2024 um 01:07 Uhr

Sofern Du auf eine “betriebliche Übung” abzielst…. die kann hier mEn nicht entstehen.

J
jutti1965

08.07.2024 um 09:47 Uhr

Ich frage mich was diese Zettelwirtschaft überhaupt soll im Zeitalter der elektronischen Zeiterfassung die gesetzlich vorgeschrieben ist! Wenn der AG 30 min. Pause täglich abzieht ist doch alles ok. Mal ehrlich, man kann doch nicht jedem MA hinterher rennen und nachschauen ob er genau 30 min. und nicht etwa 31 min. Pause macht. Außerdem gibt es Vorgesetzte denen das auffallen müsste wenn die Pausen ständig überzogen werden. @Tom ihr seid BRM und nicht die Betriebspolizei.

K
Kehler

08.07.2024 um 09:50 Uhr

Was muss wie notiert werden?

Auf einem Zettel oder Vordruck (siehe unseren Musterbogen [PDF, 19KB]) muss der Arbeitgeber notieren (oder notieren lassen):

  1. den Beginn der Arbeitszeit (für jeden Arbeitstag)
  2. das Ende der Arbeitszeit (ebenfalls für jeden Arbeitstag)
  3. die Dauer der täglichen Arbeitszeit, also bspw. die Stunden. Achtung: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also herauszurechnen; die konkrete Dauer und Lage der jeweiligen Pausen müssen nicht aufgezeichnet werden.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html

T
takkus

08.07.2024 um 10:30 Uhr

Mir fehlt hier `son bissl was.

Werden die Pausen vor Beginn der Arbeit festgelegt? Hält vielleicht ein Produktionsband an, damit Pause gemacht werden kann? Gibt es eine BV in der evtl. die Pausenzeiten festgelegt sind und von denen nicht abgewichen wird? Überwacht der "Vorgesetzte" die Einhaltung der Pausen? Etc..... Dann könnte es durchaus möglich sein, dass die Pausen so nicht aufgeschrieben werd3en müssen.

NB
nicht brauchen

08.07.2024 um 10:37 Uhr

Hmm Käme nie auf die Idee, Pausen aufzuschreiben, wenn ich 9h anwesend bin. Hier bin ich verpflichtet 30 Minuten Pause zu machen. Sollte dann ja eigentlich klar sein. Bei Abweichungen der Pausenzeit sollte ich meine gemachte Pause aufschreiben.

M
Meph1977

08.07.2024 um 13:45 Uhr

"Sofern Du auf eine “betriebliche Übung” abzielst…. die kann hier mEn nicht entstehen."

Das stimmt zwar aber der AG kann nicht einfach dazu übergehen Abmahnungen zu schreiben oder Kündigungen auszusprechen ohne zuvor eine klare Ansage zu machen das er das in Zukunft nicht mehr dulden wird.

F
Fried

08.07.2024 um 20:11 Uhr

Klar kann der AG eine Abmahnung schreiben, wenn der MA Pausen überzieht.

D
DummerHund

09.07.2024 um 01:19 Uhr

Wie immer, die letzte Antwort kann der TE ruhig ignorieren. Im Thread geht es einzig und allein um das aufschreiben der 30 min. Nicht um 31,32 oder 45 min oder sonstige Überziehung. Warum macht man aus einem kleinen Teich immer gleich den Atlantik ?

C
celestro

09.07.2024 um 18:52 Uhr

@Meph1977

Doch, mEn kann und darf der AG das. Das mag man moralisch verurteilen und es ist irgendwo auch “doof” für die erste(n) Person(en) die es erwischt. Aber rechtlich spricht nichts dagegen. Oder auf welcher Basis denkst Du, sei der AG rechtlich dazu verpflichtet erst einmal eine Warnung auszusprechen?

D
DummerHund

09.07.2024 um 20:09 Uhr

Und noch einmal. Der AG ist per Gesetz schon dazu verpflichtet bei 8 Std. Arbeitszeit 30 min Pause ab zu ziehen. Das Formular dann ordnungsgemäß aus zu füllen ist noch mal eine ganz andere Geschichte: Wenn dann aber Pausen überzogen werden aber es stehen nur 30 min auf dem Zettel, ist das noch mal eine 3. Geschichte. Dieses aber hat der TE in keinster Form nach gefragt und wissen wollen.

C
celestro

09.07.2024 um 20:31 Uhr

Dein “nochmal” hättest Du Dir sparen können… zumal die Aussage “der AG ist verpflichtet ” mEn sogar falsch ist.

D
DummerHund

09.07.2024 um 23:07 Uhr

@celestro Unter vorliegenden Bedingungen gebe ich dir Recht:

Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen. Dann wäre er sogar in der Vergütungspflicht

Die Verantwortung für die Pause obliegt dem Arbeitgeber. Er hat im Voraus eine Pausenzeit festzulegen.

Wie das im Betrieb des TE ist wissen wir aber nicht.

F
Fried

09.07.2024 um 23:12 Uhr

Aber Hauptsache, wie so oft, irgendeinen Blödsinn posten, der sich im nachhinein als falsch herausstellt!

C
celestro

09.07.2024 um 23:17 Uhr

"Wie das im Betrieb des TE ist wissen wir aber nicht."

Das brauchen wir auch nicht zu wissen. Der AG ist niemals verpflichtet, die Pausenzeiten abzuziehen. Die meisten AGs werden das machen (weil sie keinen Bock haben die Pausen zu bezahlen). Aber verpflichtet ist der AG nicht dazu.

D
DummerHund

09.07.2024 um 23:23 Uhr

Meine letzte Antwort hatte ich aus einem Gerichtsurteil.

F
Fried

09.07.2024 um 23:28 Uhr

Welches denn? Bitte das Aktenzeichen posten.

D
DummerHund

10.07.2024 um 01:25 Uhr

@Celestro Als erstes ergibt sich das aus § 4 Arbeitszeitgesetz. Dann auch noch aus, ich gebe mal folgenden Link an: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/arbeitsrecht/arbeitszeiterfasung-5666426 Dem Auszug aus dem Urteil kannst du schon glauben schenken, denn es geht nicht um mich sondern um den TE zu helfen. Leider bin ich mal wieder aus dem Netz geflogen und das Urteil ist pfutsch. Und wer sonst außer der AG sollte verpflichtet sein die Arbeitszeiten zu Dokumentieren und fest zu halten.

C
celestro

10.07.2024 um 03:41 Uhr

Was hat denn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bitte mit Deiner Aussage:

"Der AG ist per Gesetz schon dazu verpflichtet bei 8 Std. Arbeitszeit 30 min Pause ab zu ziehen."

zu tun? Die Aussage ist falsch und mit Deinen Links wird es nicht besser / richtiger.

F
Fried

10.07.2024 um 07:16 Uhr

"Leider bin ich mal wieder aus dem Netz geflogen und das Urteil ist pfutsch."

Und weiter?! Dafür gibt es eine Funktion ... Seitenverlauf anzeigen. Ist es Dir jetzt unmöglich, dieses Urteil zu posten? Lächerlicher kann eine Begründung nicht sein ...

D
DummerHund

10.07.2024 um 09:23 Uhr

@celestro Dann sind und bleiben wir hier gegenteiliger Meinung. Ich bleibe dabei macht der AN dies nicht oder vergisst es ist der AG in Pflicht die Pausenzeiten ab zu ziehen. Dies muss er dann auch wegen einer evtl. Kontrolle dokumentieren. Damit bin ich jetzt raus aus dem Thema.

F
Fried

10.07.2024 um 09:47 Uhr

Das wäre Betrug, ganz schlicht und einfach.

Was ist denn nun mit dem Urteil, gibt es gar nicht oder? Doch nur ausgedacht?

K
Kehler

10.07.2024 um 10:01 Uhr

5 Sekunden Google Suche.

LAG Köln, Urteil vom 27.11.2013 - 5 Sa 376/13

F
Fried

10.07.2024 um 10:21 Uhr

Wo genau steht nun, dass der AG dazu verpflichtet ist, Pausenzeit abzuziehen, obwohl der AN diese nicht genommen hat?

Das Urteil sagt lediglich aus, dass dem AN Geld für die nicht genommene Pausenzeit zusteht.

K
Kehler

10.07.2024 um 10:23 Uhr

Das interessiert mich nicht. Da du nicht fähig bist google zu nutzen, habe ich dir nur das Urteil rausgesucht.

Ciao

F
Fried

10.07.2024 um 11:09 Uhr

Woher weißt Du, dass User Dummerhund genau dieses Urteil gemeint hat, zudem dort nicht steht, dass der AG verpflichtet ist, Pausenzeiten abzuziehen, wenn diese micht genommen werden.

X
XYZ68

10.07.2024 um 15:16 Uhr

Wenn überhaupt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, durchzusetzen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen auch genommen werden. Und viele Arbeitgeber denken, dass ein automatischer Pausenabzug das gewährleistet.

D
DummerHund

10.07.2024 um 19:56 Uhr

Ok, ich melde mich in dem Thread doch noch mal. Kannst du eigentlich auch nicht lesen? Wenn ich schreibe ich bin raus bin ich raus. Da kannst du noch 10 mal nach fragen. Was du denkst meinst oder sonst was ist mir sowas von egal. Du bist für mich ein Nichts, und so reagiere ich auch auf deine Kommis...einfach 0

J
jutti1965

11.07.2024 um 09:38 Uhr

Und die haben genau auf deine Hilfe gewartet Fried??????????? ???? ich sags ja Hypogenitalismus ?

K
Kehler

11.07.2024 um 09:41 Uhr

Lesen und das gelesene Verstehen scheint bei dir nicht zu funktionieren.

Was Dummerhund geschrieben hat: Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.

Was in dem von mir geposteten Urteil steht: Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.

Bin dann auch mal hier raus, hab schon genügend Zeit mit dir verschwendet.

C
celestro

11.07.2024 um 13:15 Uhr

Sorry, aber das ist doch kompletter Unsinn. Ob es eine Pausenregelung gibt oder nicht und ob die ordnungsgemäß erfüllt wird, lässt sich doch nicht mit dem Stundenzettel erschlagen.

Der AG könnte ohne weiteres die Pausen bezahlen. Das er sie also abziehen “muss” ist Quatsch.

Genauso, das der AG hier einfach die Pausen abzieht. Das hilft dem AG am Ende bei dem Nachweis der Arbeitszeiterfassung kein Stück.

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