Arbeitszeitbetrug
Hallo Forum, ist ein Arbeitszeitbetrug der vor ca 16 Monaten stattfand verjährt?
Community-Antworten (3)
03.04.2018 um 19:21 Uhr
sofern er erst jetzt bekannt wurde klares Nein. Je nach Schwere der Schuld wird aber die Reaktion des AG auch das Verhalten nach dem Betrugsfall gewichten müssen.
03.04.2018 um 19:22 Uhr
Über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB können Sie den durch die falschen Abrechnungen erlittenen Schaden von den ehemaligen Mitarbeitern, d.h. die zuviel bezahlten Arbeitsstunden, zurückverlangen.Allerdings müssen Sie den Vorwurf der falschen Arbeitszeitenabrechnung im Prozess beweisen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, ab Kenntnis der Tatsache, dass die Mitarbeiter falsche Arbeitszeitenabrechnungen vorlegten und Sie infolge dessen einen Schaden erlitten ( §§ 194, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Quelle : Schadensersatz für Arbeitgeber wegen Arbeitszeitabrechnungsbetrug https://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatz-fuer-Arbeitgeber-wegen-Arbeitszeita...
03.04.2018 um 20:13 Uhr
Wer hat wen betrogen? Der vermeintliche Betrug ist oft ein gerne genutztes Instrument, um einen unliebsamen Mitarbeiter zu entsorgen. Als BR würde ich den Vorfall ohnehin nicht bewerten. Möge es ein Gericht klären.
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