Hallo....
ich bin seit September 2008 vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied. (vorher Krankenschwester im Schichtdienst). Ich erhalte als Lohn das tariflich festgelegte sowie einen Ausgleich für weggefallene Zulagen.
jetzt wurde im meinem "letzten " einsatzbereich, auf dem auch mein vergleichbarer Arbeitnehmer eingesetzt ist, Rufbereitschaftsdienste sowie 2 Tage Sonderurlaub für Umkleidezeiten eingeführt . Habe ich darauf auch ein Recht? Oder gilt der vergleichbare Mitarbeiter nur zum Zeitpunkt der Freistellung?

Wie wird das bei Euch (vollfreigestellten ) Betriebsratsmitgliedern geregelt?