Ausgleichszahlung Lohn bei vollfreigestellten Betriebsratsmitgliedern
Hallo.... ich bin seit September 2008 vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied. (vorher Krankenschwester im Schichtdienst). Ich erhalte als Lohn das tariflich festgelegte sowie einen Ausgleich für weggefallene Zulagen. jetzt wurde im meinem "letzten " einsatzbereich, auf dem auch mein vergleichbarer Arbeitnehmer eingesetzt ist, Rufbereitschaftsdienste sowie 2 Tage Sonderurlaub für Umkleidezeiten eingeführt . Habe ich darauf auch ein Recht? Oder gilt der vergleichbare Mitarbeiter nur zum Zeitpunkt der Freistellung?
Wie wird das bei Euch (vollfreigestellten ) Betriebsratsmitgliedern geregelt?
Community-Antworten (3)
30.06.2017 um 16:47 Uhr
Dir dürfen keine Nachteile entstehen (§ 78 BetrVG ). Bei mir wird immer die durchschnittliche Entwicklung "vergleichbarer" AN betrachtet.
30.06.2017 um 17:51 Uhr
@Passat „2 Tage Sonderurlaub für Umkleidezeiten eingeführt“ Wenn es die zum Zeitpunkt deiner Freistellung noch nicht gab und du dich als Freigestellter wohl kaum umziehen must, dürfte das an dir vorbeigehen.
@Giro Ich habe mich schon gewundert, dass du hier zu jeder Tages- und Nachtzeit herumgeisterst. Dass du als Freigestellter dann permanent einen Arbeitszeitbetrug begehst, ist dir doch hoffentlich klar oder?
30.06.2017 um 20:18 Uhr
Darum bin ich schon reich geworden. Wie ich die Frage verstehe, geht es nicht nur um Umkleidezeiten.Da sind ja die Bedingungen (nehme ich mal stark an), in einer BV geregelt. Mir ging es eher darum, wie Einkommensnachteile vermieden werden können.
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