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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgleichszahlung Lohn bei vollfreigestellten Betriebsratsmitgliedern

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.... ich bin seit September 2008 vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied. (vorher Krankenschwester im Schichtdienst). Ich erhalte als Lohn das tariflich festgelegte sowie einen Ausgleich für weggefallene Zulagen. jetzt wurde im meinem "letzten " einsatzbereich, auf dem auch mein vergleichbarer Arbeitnehmer eingesetzt ist, Rufbereitschaftsdienste sowie 2 Tage Sonderurlaub für Umkleidezeiten eingeführt . Habe ich darauf auch ein Recht? Oder gilt der vergleichbare Mitarbeiter nur zum Zeitpunkt der Freistellung?

Wie wird das bei Euch (vollfreigestellten ) Betriebsratsmitgliedern geregelt?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

30.06.2017 um 16:47 Uhr

Dir dürfen keine Nachteile entstehen (§ 78 BetrVG ). Bei mir wird immer die durchschnittliche Entwicklung "vergleichbarer" AN betrachtet.

E
Ernsthaft

30.06.2017 um 17:51 Uhr

@Passat „2 Tage Sonderurlaub für Umkleidezeiten eingeführt“ Wenn es die zum Zeitpunkt deiner Freistellung noch nicht gab und du dich als Freigestellter wohl kaum umziehen must, dürfte das an dir vorbeigehen.

@Giro Ich habe mich schon gewundert, dass du hier zu jeder Tages- und Nachtzeit herumgeisterst. Dass du als Freigestellter dann permanent einen Arbeitszeitbetrug begehst, ist dir doch hoffentlich klar oder?

G
gironimo

30.06.2017 um 20:18 Uhr

Darum bin ich schon reich geworden. Wie ich die Frage verstehe, geht es nicht nur um Umkleidezeiten.Da sind ja die Bedingungen (nehme ich mal stark an), in einer BV geregelt. Mir ging es eher darum, wie Einkommensnachteile vermieden werden können.

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