bin Vors. des Betriebsrates bei einem regionalen Fernsehsender.
Möchte Euch auf diesem Wege um Unterstützung bitten. Folgender Fall.
Ein Außendienstmitarbeiter betreut eigenverantwortlich die Vermarktung
eines Formates. (Wöchentliches Magazin Di - SO mit wöchentlichem neuen Inhalt/Kunden 4x/Monat)
Hieraus generiert er zu seinem Festgehalt seine notwendigen Provisionen. Nun möchte die GF eine Woche im Monat streichen und durch ein anderes Magazin ersetzen. Hier keine weitere Vermarktung möglich.
=> PROGRAMMSTRUKTURÄNDERUNG (verbleibt 3x/Monat. mögliche Provision)
In einer Schulung wurde dieses Thema auch einmal am Rande angesprochen.
Die Aussage der Referentin ging damals in die Richtung, dass eine Ausgleichszahlung zu erfolgen hat, die sich an der bisherigen durchschn. Provision orientiert.
Leider finde ich hierzu keinen aussagekräftigen und beschlussfähigen Passus im Gesetzestext.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Im Voraus Vielen Dank.
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