Guten Tag allerseits.

Ein Mitarbeiter des Hauses erhielt vor ca. 7 Jahren einen Firmen-PKW unter anderem auch zur privaten Nutzung überlassen. Dies geschah durch einenen sogenannten PKW-Überlassungsvertrag mit monatlicher Abrechnung über die 1% Regelung des KFZ-Bruttolistenpreises und einfacher Kilometerentfernung des Wohnortes zur Arbeitsstätte. Neuerlich wurde der Mitarbeiter seitens des GF mit der Begründung dass kaum mehr Tätigkeiten im Außendienst zu erledigen seien, die Tätigkeit sich zu einer nahezu reinen Innendiensttätigkeit entwickelt habe, zudem die neu eingestellten Mitarbeiter/ Kollegen keinen Anspruch auf einen PKW zur privaten Nutzung haben darüber informiert dass der PKW in naher Zukunft seitens des Unternehmens rückgefordert werde - von etwaiger Ausgleichszahlung war keine Rede - dies zur Vorgeschichte -

1. Darf dass Unternehmen mit solch fadenscheiniger Begründung den PKW rückfordern?

2. Muß eine Ausgleichszahlung erfolgen (aktive Lohnminderung)?

3. In welcher Höhe muß die Ausgleichszahlung gewährt werden?

Für stichhaltige Informationen, gerne mit bestehenden Gerichtsurteilen und AZ, bedanke ich mich bereits im Voraus.


Mit kollegialen Grüßen
Heiner A.