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Arbeitgeber möchte Produktion eine Woche schließen

S
schmidt
Jan 2018 bearbeitet

Wegen "schlechter" Auftragslage gibt es eine Anfrage des AG an den Betriebsrat, die Produktion für eine Woche ruhen zu lassen. Davon wären ca.20 Personen betroffen. Es gibt auch ein Arbeitszeitkonto, wovon ca. 17 Personen die Woche wo die Produktion ruht mit ausgleichen könnten. 3 Mitarbeiter haben so gut wie keine Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto. Wenn der Betriebsrat der Anfrage des AG die Produktion für eine Woche ruhen zu lassen zustimmt, müssten die 3 Mitarbeiter mit zu wenig Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto auf ihren regulären Urlaub zugreifen. Das ist ein nicht so optimale Lösung. Habt ihr vielleicht eine Lösung die auch in der Praxis funktionieren könnte?

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Community-Antworten (12)

C
celestro

26.06.2017 um 18:11 Uhr

"Habt ihr vielleicht eine Lösung die auch in der Praxis funktionieren könnte?"

Nur hälftige Anrechnung der Stunden, da die AN nichts dafür können und der AG bezahlen muß, auch wenn nicht genug Arbeit da ist.

O
outofmemory

26.06.2017 um 18:23 Uhr

Erste Frage: Was halten die Mitarbeiter(MA) von einer Betriebsruhe? Zweite Frage: Wieso sollen die Mitarbeiter das komplette wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers(AG) tragen?

Wenn der AG dies ungeplant möchte und die MA damit einverstanden sind, dann würde ich schon sehen wollen, dass der AG sich hier beteiligt: wie z.B. dass nicht die vollen Stunden zu lasten der MA gehen dass der Zeitraum der Betriebsruhe den Mitarbeitern halbwegs passt dass für die (3) Mitarbeiter auch negative Arbeitszeitkonten möglich sind Gibt es Schichtzulagen? Diese sollten auch berücksichtigt werden.

Wichtig wäre für mich, dass die Mitarbeiter keinen finanziellen Nachteil erleiden.

P
Pickel

26.06.2017 um 18:32 Uhr

"Wieso sollen die Mitarbeiter das komplette wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers(AG) tragen?"

Du hast von Betriebswirtschaft nicht sehr viel Ahnung oder? Das wirtschaftliche Risiko des AG ist ein Vielfaches gegenüber den Stunden auf dem Zeitkonto. AN möchten immer gerne am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Dieser Erfolg entsteht, weil das Unternehmen Risiko trägt. Nun kann man als AN hier etwas zurückgeben. Denn das Opfer, das die AN erbringen müssen (Festlegung, wann freie Zeit gewährt wird) ist im Verhältnis zum Schaden (Resrourcen-Bereitstellung ohne Bedarf) wesentlich kleiner.

Dazu gehört aber natürlich auch, in erfolgreichen Zeiten den AG auf die vorhandene Risikoverteilung hinzuweisen. Dann gewinnen beide Parteien.

O
outofmemory

26.06.2017 um 18:52 Uhr

Zitat Pickel: ""Wieso sollen die Mitarbeiter das komplette wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers(AG) tragen?" Du hast von Betriebswirtschaft nicht sehr viel Ahnung oder?" Wieviel trägt der AG aus der Sicht der MA denn, wenn alle Stunden zu lasten der MA gehen? Zitat Pickel: "Denn das Opfer, das die AN erbringen müssen (Festlegung, wann freie Zeit gewährt wird) ist im Verhältnis zum Schaden (Resrourcen-Bereitstellung ohne Bedarf) wesentlich kleiner." Und das kannst du, ohne Kenntnisse über Betrieb und Mitarbeiter feststellen?! Hut ab! Findest du das nicht ein wenig zu pro AG?

C
celestro

26.06.2017 um 18:59 Uhr

"Findest du das nicht ein wenig zu pro AG?"

Aber Pickel doch nicht ... lach

A
Andy220400

26.06.2017 um 19:59 Uhr

Schau hier § 615 BGB

S
schmidt

26.06.2017 um 21:23 Uhr

Ich habe ja auch das Gefühl das das Wirtschaftliche Risiko auf die AN abgewälzt werden soll. Es gibt aber viele AN die Überstunden machen und denen es egal ist wann der AG darauf zugreift, wobei auch der AN paar Tage Urlaub von dem Arbeitszeitkonto nehmen kann. Es geht vielmehr um die AN die keine Überstunden machen möchten und dann ihren regulären Urlaub nehmen sollen. Auf ein negatives Arbeitszeitkonto oder unbezahlter Urlaub, darauf will der AG nicht eingehen. Wie soll das unter einem Hut bekommen ohne solch eine Betriebsruhe als BR dauernd zu blockieren. Da macht das ganze Arbeitszeitkonto keinen Sinn.

A
AlterMann

26.06.2017 um 22:32 Uhr

Es gibt einen Arbeitsvertrag. Danach muss der AN arbeiten und der AG zahlen. Wenn der AN seine Arbeit anbietet und der AG keine hat, muss er trotzdem zahlen. Punkt. Damit ist die Ausgangslage für Verhandlungen geklärt. Und wenn der AG nichts vernünftiges anbietet, dann stimmt Ihr halt nicht zu.

D
DummerHund

26.06.2017 um 22:37 Uhr

Ein AG tut sich immer leicht damit etwas kurzfristig auf die wirtschaftliche Lage zu verweisen. Die Frage aber sollte sein für eine Iteressenvertretung... in wie weit ist es wirklich kurzfristig...war es nicht doch vorraus zu sehen. Hier mal ein Blick in der Historie des Unternehmens. Soweit ein Wirschaftsausschuss besteht, sollte auch dieser involviert werden. Hier kann es auch nicht sein das alleine der AN die Last trägt und der AG so entstandenden Überstunden, aus denen er ein mehr Einnahmen hatte, weider ausgleicht auf Lasten der AN. Hier trägt ja dann der AN die doppelte Last. In einem gut laufenden Unternehmen, wo die Musik zwischen BR und Unternehmensleitung stimmt kann man sich immer darauf einigen das der AG zwei drittel trägt und der AN ein drittel; plus eine Mahlzeit je MA Pro Schicht. So jedenfalls konnten wir das immer Handhaben, Oder aber pro MA Tankgutschein von 44 € pro MA ( Die Höhe war zu meiner Zeit Steuerfrei). Verhandelt, denn der AG will was........ nur, die drei MA stehen außen vor, wenn sie keinen triftigen Grund hatten warum ihr Stundenkontigent so nidrieg war.

P
Pickel

26.06.2017 um 23:31 Uhr

AlterMann: "Es gibt einen Arbeitsvertrag. Danach muss der AN arbeiten und der AG zahlen." fraglos richtig. Richtig ist aber auch, dass bei dieser starren Grundhaltung der AG nichts tun müsste, was über seine vertraglichen Verpflichtungen bzw. Gesetzesvorgaben hinausginge. Und bei solch einem AG würde ich nicht arbeiten wollen.

M
Moreno

27.06.2017 um 17:10 Uhr

Na ich würde nicht in einem Betrieb arbeiten wollen wo Pickel Betriebsrat ist :-)

S
schmidt

27.06.2017 um 18:12 Uhr

Ich glaube ich habe erst mal genug Infos☺

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