Hallo und Guten Morgen,
wir haben vor ein paar Tagen die Betriebsratswahl in unserer Firma durchgeführt. Dabei wählten Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter getrennt. Für den neuen Betriebsrat kommen 3 Mitarbeiter aus dem gewerblichen und 2 Mitarbeiter aus dem Angestelltenbereich. Der Wahlvorstand hat dann zur konstituierenden Sitzung geladen. Noch bevor die eigentliche Wahl der Vorsitzenden usw. losgehen sollte, äußerten die Kollegen aus der Produktion sehr bestimmt, dass aus ihren Reihen der Vorsitzende und deren Stellvertreter kommen. Da die beiden Kollegen aus der Verwaltung sowieso in der Minderheit sind, gäbe es darüber keine Diskussion. Sie sind offensichtlich der Meinung dass in der letzten Wahlperiode nicht genügend für ihre Belange getan wurde und versicherten schon jetzt, dass in den kommenden vier Jahren die gewerblichen Mitarbeiter und ihre Interessen durchgesetzt werden würden. Die gewählten Vertreter aus der Verwaltung brauchten da nichts dagegen zu tun. Das heißt im Klartext: kommt es für irgendeine Sache zur Abstimmung bzw. zur Beschlussfassung sind die Kollegen aus der Produktion so und so in der Überzahl und die seien sich immer einig. Bei diesem Wortgefecht war der Wahlvorstand noch anwesend. Daraufhin zog ein gewählter Kandidat aus der Verwaltung sein Mandat zurück und erklärte, das er unter diesen Umständen nicht mehr bereit ist, im Betriebsrat tätig zu sein. Nun wurde der sogenannte "Nachrücker" vom Wahlvorstand aufgefordert, sich bei der Sitzung einzufinden. Der Wahlvorstand fragte ihn, ob er bereit ist im BR mitzuarbeiten, da der direkt gewählte Kollege seine Mitarbeit zurückgezogen hat. Als dieser sehr verwundert nach den Gründen für den "Rückzug" fragte, wurde ihm ebenfalls von einem sehr aufgebrachten Kollegen aus der Produktion mitgeteilt, das seine Anwesenheit ja doch nur proforma wäre, da die drei Kollegen aus der Produktion alles was Ihnen nicht passt sofort zerschlagen würden und einzig und allein ihre Meinung im BR Vertretung finden würde. Nach einem sehr unsachlichen Wortgefecht, erklärte der Kollege dann, dass unter diesen Umständen keine vernünftige Betriebsratsarbeit zustande kommen kann und er deswegen ebenfalls nicht zur Verfügung steht.
Jetzt zum eigentlichen Problem. Für die Angestellten gibt es keinen weiteren Nachrücker. Die Frage lautet jetzt: Ist es möglich, dass unter diesen Umständen ein weiterer gewählter männlicher Mitarbeiter aus dem gewerblichen Bereich Mitglied im Betriebsrat wird? Was ist aber in diesem Fall mit der Geschlechterquote? (Anmerkung: beide Mitarbeiter die nicht mehr zur Verfügung stehen sind Frauen.) Muss jetzt neu gewählt werden? Was ist, wenn zu dieser Zeit Entscheidungen mit der Geschäftsleitung anfallen, bleibt der "alte Betriebsrat" kommisarisch im Amt?
Zur Information: wir sind ca. 90 Mitarbeiter in der Firma, im gewerblichen Bereich bis auf eine Frau alle männlich.
Im Angestelltenbereich sind 50% Frauen und 50% Männer.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.