Hallo zusammen,

wie oben geschrieben lautet meine Frage; Muss mein Arbeitgeber mir eine Nachtschichtzulage zahlen, obwohl die Nachtschicht aufgrund eines Feiertags ausgefallen ist?

Vorab, die Nachtschicht findet bei uns unregelmäßig statt (je nach Auftragslage) und auf freiwilliger Basis der Mitarbeiter, dann aber für die entsprechenden Mitarbeiter immer mindestens eine Woche am Stück. Keine Konti-Schicht oder ähnliches.

Konkret geht es mir um die Dienstplanmäßige Einteilung einer Nachtschicht in KW18.
Schichtbeginn wäre normalerweise Sonntagabend 21.00 Uhr Schichtende um 6.00 Uhr.
Da der 1. Mai allerdings ein Feiertag war, hat die erste Nachtschicht also am Montagabend angefangen und am Freitag Morgen ging es ins Wochenende.
Es wurden also vier statt fünf Tage gearbeitet, wie bei einer normalen Tagschicht eben auch.
Muss der Arbeitgeber nun aber für die Nachtschicht die gar nicht stattgefunden hat trotzdem einen Nachtzuschlag zahlen laut §2 EFZG oder fällt der Nachtschichtzuschlag nicht unter diesen Paragraphen?

Einen Tarifvertrag oder eine BV gibt es aktuell dazu nicht, mir geht es rein um die Rechtslage.
Ich habe schon mal irgendwo gelese das der AG den Zuschlag trotzdem zahlen muss da nach Dienstplan so hätte gearbeitet werden müssen, dieser Zuschlag dann für den AN aber nicht Steuerfrei wäre. (finde die Quelle leider nicht mehr)


Danke