Hallo liebe Forum-Gemeinde,

es geht um den Feiertag am 06.01.09 (= Heilige 3 Könige). Dieses Feiertag ist nicht in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag!

Ein Arbeitnehmer im Aussendienst lebt und arbeitet in Bayern (wo am 06.01.09 Feiertag ist), während der Firmensitz seines
Arbeitgebers in einem Bundesland ist, wo am 06.01.09 kein Feiertag ist.

Frage: Muß der in Bayern lebende u. arbeitende Arbeitnehmer für den 06.01.09 Urlaub nehmen oder gilt dieser Tag als Feiertag!

Im voraus vielen Dank für eine schnelle Beantwortung, damit hier ein größerer Konflikt vermieden werden kann!