Unterschied zwischen Wechsel und Versetzung?
Hallo in die Runde,
Wieder einmal brauche ich Input von euch. Unser AG sieht eine Versetzung einer MA vor. Erfahren hat der BR erst durch die MA davon, da diese mit dem Wechsel nicht einverstanden ist. Demzufolge hat der BR der Versetzung nicht zugestimmt. Der AG begründet nun wiederum, es würde sich nicht um eine Versetzung handeln sondern um einen Wechsel und dass der AN mit der Unterschrift des Arbeitsvertrages zugestimmt hat, in den verschiedenen Einrichtungen des Trägers zu arbeiten. Meine Frage: Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen einem Wechsel und einer Versetzung? Nach meinem Verständnis kann man höchstens dann von enem Wechsel sprechen, wenn beide Seiten damit einverstanden sind Bzw.die Initiative sogar von AN ausgeht. Da der Träger mehrere Einrichtungen unterhält und sich der neue Arbeitsort in einem anderen Ort befindet, kann man aber meines Wissens nach von einer Versetzung sprechen. Denn es ist keine Rede von einer begrenzten Zeit, sondern von einem Einsatz "ab dem..." Außerdem ändern sich auch die Arbeitszeiten, auch wenn das Gehalt gleich bleibt.
Community-Antworten (8)
02.07.2024 um 20:17 Uhr
Ich würde sagen, Ihr habt recht ... der AG redet dummes Zeug, wenn er die Mitbestimmung des BR´s durch die Bezeichnung "Wechsel" zu umgehen versucht.
02.07.2024 um 22:23 Uhr
Egal was arbeitsvertraglich vereinbart wird hebelt dies nicht die Mitbestimmung des BR aus! Eine Versetzung ist klar definiert ich würde den AG mal fragen ob er einem Arbeitsrichter seine Version von Wechsel erklären möchte! Habt ihr der Versetzung ordnungsgemäß widersprochen und der AG führt die personelle Maßnahme trotzdem durch müsst ihr eben dagegen klagen!
02.07.2024 um 23:41 Uhr
Mal ne Frage: wie is das denn bei Montagearbeitern? Muss da der BR auch mitbestimmen wenn im AV wechselnde Einsatzorte vereinbart sind?
03.07.2024 um 02:03 Uhr
Ich denke das kann man nicht miteinander vergleichen. Das sind doch wieder andere vertragliche Bedingungen wie um vorliegenden Fall...
03.07.2024 um 10:00 Uhr
„Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
03.07.2024 um 10:14 Uhr
Takkus bei Montagearbeit hast Du ja keinen festen Arbeitsort.
03.07.2024 um 11:26 Uhr
Ich sehe hier auch eine Versetzung.
Der AG muss den BR hierüber ordnungsgemäß informieren. Auch wenn Versetzungen per AV möglich sind. Damit setzt er die Wochenfrist für den BR in Gang.
Der BR kann der Versetzung widersprechen. Aber Achtung: die Gründe für einen Widerspruch sind inhaltlich begrenzt. "Der MA ist damit nicht einverstanden" gehört nicht dazu.
03.07.2024 um 14:16 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. Natürlich haben wir als BR fristgemäß und mit ordentlicher Begründung nicht zugestimmt. Nun soll es morgen noch mal sehr kurzfristig ein Gespräch geben mit allen Parteien. Mal sehen, was da raus kommt. Zustimmen werde wir trotzdem nicht, da die Erkältung seitens des AG einfach nicht plausibel ist.
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