Wir haben eine Abteilung mit Wechselschicht, dass heißt ein wöchentlicher wechsel von Frühschicht und Spätschicht. Die Schichtzulage gibt es nur wenn der Mitarbeiter diesen Wechsel Rhythmus einhält. So, ist es in unserer BV vereinbart. Für diese Abteilung gibt es auch einen Dienstplan. Es wurden Schichtarbeiter einseitig vom Vorgesetzten gefragt, ob man mal zwischen durch spontan auf Tagschicht gehen würde, um dann in einer anderen Abteilung, sprich in einen anderen Geltungsbereich mit anderen Dienstplan, personell aus zu helfen. Mit den Hinweis, es gibt dann ja trotzdem weiterhin die Schichtzulage. Daraufhin weil ein Vorgesetzter gefragt hat, gibt der Mitarbeiter seine freiwillige Zustimmung. Denn der Mitarbeiter befürchtet wenn er es ablehnt, schlechter da zu stehen. A) Verlängerung des Arbeitsvertrages B) Entfristung C) im Alltag besser da zu stehen, als guter Mitarbeiter, der im Sinne der Firma denkt. Ein Hand wäscht ja die andere, wenn mal einen Gleittag bräuchte, könnte man ja bevorzugt werden als Lieblingsmitarbeiter. Das selbe zählt dann ja auch für die Einteilung bei der Samstags Arbeit.
Wir als BR sehen da eine unschöne Entwicklung. Wir pochen schon aktuell auf die Einhaltung der Dienstpläne, wegen den Abteilungsspringen zwischen den Geltungsbereichen der Dienstpläne. Jetzt käme noch das Schichtgruppen springen hinzu. Wegen der Einhaltung der Arbeitszeiten im Dienstplan. Wechselschicht zwischen Frühschicht und Spätschicht ist Wechselschicht. Servicezeiten im wöchentlichen Wechsel zwischen frühen und späten Servicezeiten ist Servicezeit. Und Gleitzeit ist Gleitzeit. Alles andere ist Arbeit auf Abruf, wie es mit den studentischen Aushilfen abläuft.
Die Frage ist, darf ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter einseitig befragen und bei Zustimmung des Mitarbeiters dann auch dementsprechend handeln. Ohne den BR mit ein zu beziehen. Denn es verstößt gegen die Betriebsvereinbarung und Dienstpläne. Wie sieht so etwas die Einigungsstelle an?