Ist schon klar, wenn einem die Argumente ausgehen, ist bei den meisten wirklich Hopfen und Malz verloren.
Und ob ich hier einen gewissen Ruf habe oder nicht, diesen zwanghaft verteidige oder nicht, sollten besser die beurteilen, deren Horizont das auch zulässt. Da du offensichtlich nicht in der Lage bist Gelesenes auch zu verstehen, scheinst du leider nicht dazuzugehören.
Und was Fakt ist, auch wenn andere es nicht verstehen, muss man auch nicht zwangsläufig verteidigen.
Wenn ich Verständnisproblem habe, diese auch nicht unbedingt offenbaren möchte, ist es natürlich bedeutend einfacher, nur zu generalisieren. Kann es mir doch ein näher damit befassen müssen ev. ersparen. Div. Nachfragen oder gar Kritik Kanzel ich dann natürlich mit einer inhaltlich kaum zu übertreffenden Aussage ab.
Du selbst gibt’s hier als Quelle, neben einem in Teilen schon überholtem Urteil, den Fitting als eine Quelle an. Verschweigst aber, dass gerade dieser unter den von dir angegeben Randnummer hier auch div. Ausnahmen sieht. Würde man den dort stehenden Verweisen auch mal folgen, hier besonders dem auf die RN 102 und auch die RN 109 und 112 FF einmal inhalieren, könnte einem doch glatt ein Lichtlein aufgehen.
Ist es wirklich so schwer zu verstehen, was das BAG und auch Fitting hier als Ausnahmen ansehen?
Wenn dem so sein sollte, habe ich auch Bedenken hinsichtlich des Verstehens der in den nachstehenden Beschlüssen aufgeführten Grundsätze.
BAG Beschl. v. 18.10.2011, Az.: 1 ABR 34/10
BAG Beschl. v. 18.03.2014, Az.: 1 ABR 75/12
Damit wir uns hier nicht missverstehen! Ich bestreite hier nicht das bestehen einer Regelungssperre auf der Basis der §§ 77.3 u. 87.1 Eingangssatz bei Betriebsvereinbarungen. Sondern lediglich, dass dieses generell und zu jeder Zeit der Fall ist.
Dass es hier div. Ausnahmen gibt und welche das im Fall der Fälle sein könnten, sollte auch einem BR nicht unbekannt sein. Erst recht nicht einem, dessen Betrieb sich im OT-Status befindet.
„Daher empfehle ich jedem Leser wirklich mal den Fitting hierzu zu lesen und selbst zu entscheiden wie ernsthaft man manche Postings nehmen sollte.“
Ein wirklich guter Rat. Dem man aber gerade als Ratgeber auch gerecht werden sollte.