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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angestellte und vorausgesetzte Überstunden - ohne Bezahlung 'zum Wohle der Firma'?

K
kit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

von Angestellten wird offenbar erwartet, dass sie im Monat eine gewisse Anzahl an Überstunden 'zum Wohle der Firma' machen. Steht das irgendwo?! Gesetzestexte oder allgemeine Regelung?! Oder sagt das der AG halt?

Hintergrund: uns (BR) wurde von unserer GL erklärt, dass ungenehmigte Überstunden nicht bezahlt werden müssen/werden (das Wort 'geduldete Überstunden' hat niemand erwähnt). Und dass im Bereich der Angestellten sowieso ein gewisses Mass an Betriebsinteresse erwartet wird. Und man deren Arbeit auch nicht so einfach messen kann wie die der Arbeiter, da hier kein Akkord oder ähnliches möglich ist. Wer weiß da schon, ob überhaupt (effizient) gearbeitet wurde... Somit haben sie auch keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden.

Die GL will sich also überhaupt nicht auf irgendwelche Verhandlungen einlassen, die einen Anspruch auf Bezahlung im Bereich der Angestellten beinhaltet.

Ich versuche gerade die Grundlagen für diese o.g. Behauptungen zu finden. Finde aber nirgends was dazu...

Wisst Ihr mehr dazu? Grüße kit

5.17407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

28.11.2007 um 18:04 Uhr

@kit Was alles sein könnte und den AG zu einer solchen Antwort hingerissen haben könnte...

  • es könnte sein, dass der AG die sogenannte Vertrauensarbeitszeit anwendet
  • es könnte sein, dass die Kollegen "Angestellten" (was immer das ist) einen etwaigen Passus in ihrem AV haben (der sollte aber ggf. geprüft werden)
  • es könnte sein, dass dem AG die Konsequenzen aus der Duldung von Mehrarbeit nahegebracht werden sollte
  • ...
D
DonJohnson

28.11.2007 um 18:38 Uhr

Oder es könnte sein, dass euer AG da was verwechselt. Vielleicht meint er nur die leitenden Angestellten, die ja dann vermutlich AT sind, oder er meint alle AT. Bei denen kann es tatsächlich im AV stehen, dass eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Monatsentgelt vergolten sind.

K
Kölner

28.11.2007 um 18:49 Uhr

@Don Johnson Doppelt gemoppelt hält usw...., ne?

R
Rotzlöffel

29.11.2007 um 09:33 Uhr

Hallo Kit,

wir hatten auch dieses Problem. Aber ein "kurzer" Gang zum ArbG und schon war das Problem gelöst. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um keine leitende Angestellte handelt, sondern um AN mit leitenden Funktionen (§ 5 BetrVG). Unabhängig davon, was in den Einzelverträgen vereinbart wurde, handelt es sich hierbei um Mehrarbeit bzw. Überstd. die der Mitbestimmung unterliegen. Ein solch allgem. Passus im Arbeitsvertrag wäre auch nicht rechtens. Wenn, müßte dort die Mehrarbeit u. die Vergütung genauer bez. werden. Macht euren AG darauf aufmerksam, dass Überstd. von euch genehmigt werden müssen (§ 87 BetrVG). Ansonsten verstößt er gegen das Mitbestimmungsrecht und sollte er nicht einsichtig sein, bleibt euch wahrscheinlich nur der Gang zum ArbG.

PS: Zum Beweis, solltet ihr die Arbeitszeitnachweise ausdrucken u. evtl. "Manipulationen" (Arbeiten nach Abstempeln) dokumentieren.

K
kit

29.11.2007 um 09:46 Uhr

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten. Es handelt sich dabei um 'ganz normale' Mitarbeiter, die im Büro (Vertrieb, Logistik, Kontruktion...) arbeiten. Die sogenannten leitenden Angestellten sind da aussen vor, da sie in ihren Verträgen und mit ihrem Gehalt schon etwas dafür entlohnt werden. Bei den anderen versucht die GL eben die Überstunden nicht mehr zu zahlen. Und ständig heißt es von verschiedenen Seiten, dass man von Angestellten erwarten kann, dass sie im Monat 5-10Stunden für lau -ähm, zum Wohle der Firma- arbeiten. Und ich würde jetzt gerne wissen, ob das eben irgendwo steht oder ob das Usus ist oder eine ganz einfache Behauptung.

K
kit

29.11.2007 um 09:47 Uhr

PS: bei uns wird keine Vertrauensarbeitszeit angewendet. Wir haben eine Gleitzeitregelung...

R
Rotzlöffel

29.11.2007 um 10:14 Uhr

NOCHMAL!

Der einzelne MA hat vorrangig nur die Arbeitszeit zu leisten, die vertraglich geregelt ist und die mit Sicherheit auch auf dem Arbeitszeitkonto stehen sollte. Bei einer Einstellung wird euch doch auch die genaue Arbeitszeit u. Entlohnung mitgeteilt. Alles was darüber hinaus geht, ist grob gesagt, Mehrarbeit!!

Das diese Vorgehensweise in vielen Betrieben Usus ist, heißt noch lange nicht, dass dieses Rechtens ist. In vielen Arbeitsverträgen werden Dinge geregelt, die mit dem Gesetz nicht immer konform sind.

Und übrigens: Wo fängt die Höhe der unentgeltlichen Mehrarbeit an und wo soll sie bitte aufhören? Wenn dieser Usus rechtens wäre, dann gute Nacht lieber AN.

Bittet euren AG um ein Gespräch und zeigt ihm die gesetzliche Regelung. Die weitere Vorgehensweise solltet ihr anschließend genau durchdenken.

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