Hallo,

von Angestellten wird offenbar erwartet, dass sie im Monat eine gewisse Anzahl an Überstunden 'zum Wohle der Firma' machen.
Steht das irgendwo?! Gesetzestexte oder allgemeine Regelung?! Oder sagt das der AG halt?

Hintergrund: uns (BR) wurde von unserer GL erklärt, dass ungenehmigte Überstunden nicht bezahlt werden müssen/werden (das Wort 'geduldete Überstunden' hat niemand erwähnt).
Und dass im Bereich der Angestellten sowieso ein gewisses Mass an Betriebsinteresse erwartet wird.
Und man deren Arbeit auch nicht so einfach messen kann wie die der Arbeiter, da hier kein Akkord oder ähnliches möglich ist. Wer weiß da schon, ob überhaupt (effizient) gearbeitet wurde...
Somit haben sie auch keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden.

Die GL will sich also überhaupt nicht auf irgendwelche Verhandlungen einlassen, die einen Anspruch auf Bezahlung im Bereich der Angestellten beinhaltet.

Ich versuche gerade die Grundlagen für diese o.g. Behauptungen zu finden. Finde aber nirgends was dazu...

Wisst Ihr mehr dazu?
Grüße
kit