Erstellt am 23.06.2017 um 12:06 Uhr von BRHamburg
Wenn du erst am nächsten Tag erst um 6:00 Uhr oder später wieder zur Arbeit musst hat er Recht. Mindestens 24 Stunden Unterbrechung.
Erstellt am 23.06.2017 um 13:43 Uhr von cleemi
Kannst Du mir sagen, wo das steht? Hab's nirgends gefunden. Danke vorab!
Erstellt am 23.06.2017 um 18:22 Uhr von nicoline
*ich komme früh um 06.00 Uhr aus der Nachtschicht und mein Arbeitgeber behauptet, dass der selbe Tag als freier Tag zu werten sei.*
EU Richtlinie 2003/88/EU
Artikel 5 Wöchentliche Ruhezeit
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird.
Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände dies rechtfertigen, kann eine Mindestruhezeit von 24 Stunden gewählt werden.
Ein echter freier Tag würde bei dir bedeuten: 11 Stunden Ruhezeit nach 6:00 Uhr morgens gehen bis 17:00 Uhr daran müssen sich noch einmal 24 Std. Ruhezeit anschließen, dann hättest du einen echten freien Tag gehabt.
Wenn ihr einen BR habt, sollte der sich nachweisen lassen, dass es zwingend notwendig ist, wenn der AG von der 35 Std. Regelung abweichen will.
Erstellt am 24.06.2017 um 12:21 Uhr von Ernsthaft
Sorry nicoline, aber hier bringst du Ruhe- und Tageszeiten etwas durcheinander.
Erstellt am 24.06.2017 um 12:54 Uhr von nicoline
Erstellt am 24.06.2017 um 13:00 Uhr von Ernsthaft
Doch!
Es macht schon einen Unterschied, ob ich eine Schicht oder einen Tag (Zeitraum von 0 – 24 Uhr) frei habe.
Auch die Definition von Werk- oder Arbeitstagen ändert daran nicht viel.
Lediglich bei den Schichten sieht es einwenig anders aus. Aber auch dann sind es keine Tage.