Ein fröhlich warmes Hallo in die Runde ;-)

Ich habe mal ein Frage bzgl. der Möglichkeiten zur Pausen.
Die Ist-Situation ist folgende :

Die Disponenten bei uns arbeiten Nachts von 20.00 bis 08.00 und ihnen steht eine Pause von 45 Minuten zu. Aufgrund der Tätigkeit ergab es sich regelmäßig, das Pausen zu den Pausenzeiten nicht genommen oder unterbrochen werden mussten. Daraufhin hatte der damalige BR mit dem AG eine BV erstellt, dass die Disponenten keine Pause im Sinne des §4 ArbZG machen sondern während ihrer 12 Stunden Dienst essen und trinken können wann sie wollen, sich auch mal auf dei Couch legen können etc., jedoch bei eingehenden Alarmen ihre Arbeit aufnhemen. Für die nichtgenommene Pause von 45 Minuten wurden dem AN 60 Minuten auf dem Arebitszeitkonto gutegeschrieben zum Abfeiern.

Das dies nicht im Sinne des ArbZG ist war klar, jedoch wurde dies von den AN so gewünscht und dankend angenommen, der AG war froh keine zusätzliches Personal einstellen zu müssen und alle waren glücklich.

Nun haben wir einen neuen Geschäftsführer der kurzerhand diese BV als nichtig ansieht und Pausen einführen möchte. Er möchte gerne die 45 Minuten auf je 15 Minuten aufsplitten bei gleicher Personalstärke um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren dass während der Pause eine Anruf eingeht.

Meine Fragen sind nun.
1. Gibt es eine Möglichkeit die bisherige BV irgendwie am Leben zu halten ?
2. Pausenregelung ist nach §87 Mitbestimmungspflicht, kann der BR die Splittung auf 3x15 Minuten generell untersagen (hier will keiner 15 Minuten, mindestens einmal 30 Minuten sollen es sein) oder geht dies nur in bestimmten fällen ?
3. muss der AG bei 15 Minuten splitting einen Pausenraum stellen ?

Vielleicht habt ihr ja ne Idee..

sonnige Grüße