Pausen als Überstunden
Ein fröhlich warmes Hallo in die Runde ;-)
Ich habe mal ein Frage bzgl. der Möglichkeiten zur Pausen. Die Ist-Situation ist folgende :
Die Disponenten bei uns arbeiten Nachts von 20.00 bis 08.00 und ihnen steht eine Pause von 45 Minuten zu. Aufgrund der Tätigkeit ergab es sich regelmäßig, das Pausen zu den Pausenzeiten nicht genommen oder unterbrochen werden mussten. Daraufhin hatte der damalige BR mit dem AG eine BV erstellt, dass die Disponenten keine Pause im Sinne des §4 ArbZG machen sondern während ihrer 12 Stunden Dienst essen und trinken können wann sie wollen, sich auch mal auf dei Couch legen können etc., jedoch bei eingehenden Alarmen ihre Arbeit aufnhemen. Für die nichtgenommene Pause von 45 Minuten wurden dem AN 60 Minuten auf dem Arebitszeitkonto gutegeschrieben zum Abfeiern.
Das dies nicht im Sinne des ArbZG ist war klar, jedoch wurde dies von den AN so gewünscht und dankend angenommen, der AG war froh keine zusätzliches Personal einstellen zu müssen und alle waren glücklich.
Nun haben wir einen neuen Geschäftsführer der kurzerhand diese BV als nichtig ansieht und Pausen einführen möchte. Er möchte gerne die 45 Minuten auf je 15 Minuten aufsplitten bei gleicher Personalstärke um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren dass während der Pause eine Anruf eingeht.
Meine Fragen sind nun.
- Gibt es eine Möglichkeit die bisherige BV irgendwie am Leben zu halten ?
- Pausenregelung ist nach §87 Mitbestimmungspflicht, kann der BR die Splittung auf 3x15 Minuten generell untersagen (hier will keiner 15 Minuten, mindestens einmal 30 Minuten sollen es sein) oder geht dies nur in bestimmten fällen ?
- muss der AG bei 15 Minuten splitting einen Pausenraum stellen ?
Vielleicht habt ihr ja ne Idee..
sonnige Grüße
Community-Antworten (2)
22.06.2017 um 19:28 Uhr
Die alte BV werdet Ihr wohl nicht halten können. Wie aber die Pausen gesplittet werden oder nicht, kann der AG nicht selbst entscheiden. Das wird durch Verhandlungen zwischen AG und BR entschieden (oder durch die E-Stelle). Da kommt es auf eure Verhandlungstechnik an.
um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren dass während der Pause eine Anruf eingeht<
Dieser Punkt scheint mir eher wichtig, mit dem AG zu klären. In den Pausen hat es keinen Anruf zu geben, die die AN in ihrer Pause stört. Wie dies erreicht werden kann, könnt Ihr nur im Betrieb klären.
Auch die Frage Pausenraum ja oder nein, kommt auf die Situation im Betrieb an.
22.06.2017 um 19:57 Uhr
um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren dass während der Pause eine Anruf eingeht<
Dies bezieht sich darauf, dass der Disponent in seiner Pause von jemanden vertreten würde der eigentlich zum fahren von Einsätzen eingeplant ist. Dieser würde dann erst den Einsatz (kein Rettungsdienst !) fahren, nachdem der Disponent seine Pause hatte, er würde also nicht in seiner Pause gestört.
Mit dem Pausenraum ziele ich darauf ab, wenn man nur 15 Minuten Pause hat und keinen Pausen-/Sozialraum, was macht man da wenn man nicht gerade selbst in einem Imbiss arbeitet ? Draußen auf die Straße stellen und Dubbel essen ?
Hab gerade in einem anderen Forum gelesen dass selbst eine vom Gesetz her nichtige BV, so lange gültig ist bis sie von einem Gericht aufgehoben wird oder fristgerecht gekündigt wurde. Finde aber keine gesetzliche Regelung bzw. Erklärung, weiß da jemand mehr ?
EDIT: ist gar nicht in einem anderen Forum, war auch hier https://www.betriebsrat.com/br-forum/50774/bv-gegen-arbzg
Erstellt am 08.08.2012 um 12:04 Uhr von rkoch Also WENN ihr diese unterschreibt, dann ist diese in diesem Teil tatsächlich schlicht unwirksam. Aber es gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.
EDIT: Weil mein vorheriger Satz nach nochmaligem Lesen wohl nicht so rüberkommt wie er gemeint war: Eine unwirksame Regelung einer BR ist so lange wirksam, bis ein Gericht die Unwirksamkeit feststellt! Das gilt nicht nur für BV sondern allgemein. Auch ein Arbeitsvertrag, TV, Verordnung, oder Gesetz die gegen höherrangies Gesetz verstoßen sind so lange wirksam bis ein ArbG die Unwirksamkeit feststellt. Du glaubst es nicht wie viele Arbeitsverträge gegen Gesetz verstoßen und trotzdem erstmal wirksam sind. (End EDIT)<
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