Erstellt am 29.05.2015 um 07:38 Uhr von gironimo
Nebenher wird auch gleich registriert, wie viel Minuten die Pausen überzogen wurden ....
Die elektronische Stechuhr ist durchaus nicht Pflicht. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht muss ja nicht mit Stempeluhr erfolgen.
Erstellt am 29.05.2015 um 10:28 Uhr von wieso
also ich bin kein Freund von automatischem Abzug. Meiner Meinung nach umgeht der AG die Pflicht dafür zu sorgen, dass die MA auch wirklich Pause machen.
Ich finde das hier ganz informativ:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-muss-Pausen-anordnen-2075190.html
Erstellt am 29.05.2015 um 12:00 Uhr von paula
ich kann den AG verstehen. Es ist in meinen Augen das fairste Verfahren auch gegenüber den anderen Kollegen (steinigt mich ruhig für meine Meinung)
wenn der AG das durchsetzen will, wird es das zumindest in der Einigungsstelle erreichen. Wenn ihr etwas anderes wollt, könnt ihr ja die manuelle Aufzeichnung vorschlagen. Einen automatischen Abzug finde ich in Zeiten des MILO für einen AG nicht mehr zeitgemäß
Erstellt am 29.05.2015 um 12:21 Uhr von Widder
Die Pausenzeiten, und der Umgang mit den Pausen wenn nicht alle gleichzeitig machen, müssten eigentlich in der BV zur Arbeitszeit geregelt sein.
Wenn nicht habt ihr hier Nachholbedarf und Mitbestimmung.
Wenn dies ordentlich geregelt ist, bedarf es keiner zusätzlichen Aufzeichnung
Erstellt am 29.05.2015 um 15:12 Uhr von Brsibel
Hallo Kollegen Danke für die ersten Antworten.
An Paula - was ist MILO?
An gironimo - worauf oder wo ist es geregelt das auch eine schriftliche Aufzeichnungen lang.?
Vielen Dank für die Antworten
Erstellt am 29.05.2015 um 15:53 Uhr von gironimo
Genaugenommen ist nirgends geregelt, dass Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden müssen (ganz wenige Ausnahmen).
Du findest ja z.B. im Netz zahlreiche Muster (Exel-Tabellen), die per Hand ausgefüllt werden können und den Aufzeichnungspflichten (Mindestlohngesetz) voll genügen.
Erstellt am 29.05.2015 um 16:42 Uhr von paula
MILO ist Mindestlohn
Der Gesetzgeber hat hier erhöhte Aufzeichnungspflichten bekommen. Das geht natürlich auch manuell wie von gironimo beschrieben. Entgegen der Auffassung von Widder gibt es eben Aufzeichnungspflichten, die nicht einfach durch eine Festlegung der Arbeitszeit abgedeckt sind. Die ergeben sich schon alleine auf Grund der Aufzeichnungspflicht aus dem ArbZG
Des Weiteren sollte auch der BR ein Interesse an der Aufzeichnung haben. Wie wollt ihr sonst die Einhaltung der Arbeitszeiten nach BV und des ArbZG prüfen?
Erstellt am 30.05.2015 um 11:16 Uhr von Melissa
Sorry Paula, aber @Widder liegt hier nicht so daneben.
Im ArbZG (§ 16) besteht lediglich eine Aufzeichnungspflicht über normale Arbeitszeiten hinausgehende Zeiten.
Bei Pausen geht der Gesetzgeber wohl von rechtschaffenen Mitbürgern aus und unterstellt erst mal ein korrektes Verhalten und fordert deshalb auch nirgendwo besondere Aufzeichnungen.
Hiervon ausgenommen sind lediglich die unter den § 21a ArbZG fallenden.
Auch das Nachweisgesetz und besonders das Milog, sehen ausdrücklich keine Aufzeichnungspflicht der Pausenzeiten vor.