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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit Pausen

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Der AG möchte das Pausen Stempeln einführen. Bei uns werden nur Arbeitszeitende und Arbeitsbeginn gestempelt, die Pausen werden automatisch abgezogen. Jeder Mitarbeiter kann Pause machen. Der AG begründet die Einführung mit der Aufzeichnungspflicht des AG hinsichtlich ob Pausen gemacht werden und dem Gesetzgeber. Frage Ist die automatische Pausen Abzug nicht als Aufzeichnungspflicht zusehen ? Wie würde ihr das Problem lösen wenn ihr keine Pausen Stempeln für die Mitarbeiter wollte hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht.

DANKE

1.82308

Community-Antworten (8)

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gironimo

29.05.2015 um 09:38 Uhr

Nebenher wird auch gleich registriert, wie viel Minuten die Pausen überzogen wurden ....

Die elektronische Stechuhr ist durchaus nicht Pflicht. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht muss ja nicht mit Stempeluhr erfolgen.

W
wieso

29.05.2015 um 12:28 Uhr

also ich bin kein Freund von automatischem Abzug. Meiner Meinung nach umgeht der AG die Pflicht dafür zu sorgen, dass die MA auch wirklich Pause machen.

Ich finde das hier ganz informativ:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-muss-Pausen-anordnen-2075190.html

P
paula

29.05.2015 um 14:00 Uhr

ich kann den AG verstehen. Es ist in meinen Augen das fairste Verfahren auch gegenüber den anderen Kollegen (steinigt mich ruhig für meine Meinung)

wenn der AG das durchsetzen will, wird es das zumindest in der Einigungsstelle erreichen. Wenn ihr etwas anderes wollt, könnt ihr ja die manuelle Aufzeichnung vorschlagen. Einen automatischen Abzug finde ich in Zeiten des MILO für einen AG nicht mehr zeitgemäß

W
Widder

29.05.2015 um 14:21 Uhr

Die Pausenzeiten, und der Umgang mit den Pausen wenn nicht alle gleichzeitig machen, müssten eigentlich in der BV zur Arbeitszeit geregelt sein. Wenn nicht habt ihr hier Nachholbedarf und Mitbestimmung. Wenn dies ordentlich geregelt ist, bedarf es keiner zusätzlichen Aufzeichnung

B
Brsibel

29.05.2015 um 17:12 Uhr

Hallo Kollegen Danke für die ersten Antworten.

An Paula - was ist MILO?

An gironimo - worauf oder wo ist es geregelt das auch eine schriftliche Aufzeichnungen lang.?

Vielen Dank für die Antworten

G
gironimo

29.05.2015 um 17:53 Uhr

Genaugenommen ist nirgends geregelt, dass Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden müssen (ganz wenige Ausnahmen).

Du findest ja z.B. im Netz zahlreiche Muster (Exel-Tabellen), die per Hand ausgefüllt werden können und den Aufzeichnungspflichten (Mindestlohngesetz) voll genügen.

P
paula

29.05.2015 um 18:42 Uhr

MILO ist Mindestlohn

Der Gesetzgeber hat hier erhöhte Aufzeichnungspflichten bekommen. Das geht natürlich auch manuell wie von gironimo beschrieben. Entgegen der Auffassung von Widder gibt es eben Aufzeichnungspflichten, die nicht einfach durch eine Festlegung der Arbeitszeit abgedeckt sind. Die ergeben sich schon alleine auf Grund der Aufzeichnungspflicht aus dem ArbZG

Des Weiteren sollte auch der BR ein Interesse an der Aufzeichnung haben. Wie wollt ihr sonst die Einhaltung der Arbeitszeiten nach BV und des ArbZG prüfen?

M
Melissa

30.05.2015 um 13:16 Uhr

Sorry Paula, aber @Widder liegt hier nicht so daneben.

Im ArbZG (§ 16) besteht lediglich eine Aufzeichnungspflicht über normale Arbeitszeiten hinausgehende Zeiten.

Bei Pausen geht der Gesetzgeber wohl von rechtschaffenen Mitbürgern aus und unterstellt erst mal ein korrektes Verhalten und fordert deshalb auch nirgendwo besondere Aufzeichnungen. Hiervon ausgenommen sind lediglich die unter den § 21a ArbZG fallenden.

Auch das Nachweisgesetz und besonders das Milog, sehen ausdrücklich keine Aufzeichnungspflicht der Pausenzeiten vor.

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