Erstellt am 11.03.2010 um 10:36 Uhr von Harzhexe
Schau doch mal im BetrVG § 87 Rn. 17, der dürfte auf euch zutreffen.
Erstellt am 11.03.2010 um 10:43 Uhr von pitsieben
@ melodi,
siehe auch § 4 Arbeitszeitgesetz, dort werden bei einer Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden 30 Minuten als Pausenzeit gefordert. Bei der Lage der Pausen, die mindestens 15 Minuten betragen müssen, hat der BR Mitbestimmung.
Wenn die GL sich nicht rührt, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft informieren.
Erstellt am 11.03.2010 um 10:45 Uhr von Widder
Besteht eine Tarifbindung?
Wenn ja,ist dies evtl. im TV geregelt.
Besteht ein BR?
Wenn ja, ist dies Mitbetimmungspflichtig nach § 87 BetrVG.
Die Pausen(zeiten) werden im ArbZG § 4 geregelt
Erstellt am 11.03.2010 um 11:13 Uhr von kriegsrat
die frage wäre halt, wie ihr besser fahrt
mit bezahlten kurzpausen (mindestens 2x15min bei 8std arbeit)
oder mit einer unbezahlten 30 min pause
wenn ihr auf letzterem bestehen wollt, kann es schon sein, daß euch die mitarbeiter dafür lvnchen..............................
denn bezahlen muß der AG diese 30 min nicht
und kurzpausen eigentlich auch nur, wenn sie unter 15 min liegen
wobei das BAG schon mal festgestellt hat, daß kurzpausen unter 15 min nicht dem sinne einer pause laut ArbZG entsprechen
gibt es einen TV, der aussagen zu pausen macht ?