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Pausenregelung 3 Schichtsystem

M
melodi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Ich hätte eine frage zur pausen regelung in 3 schicht system dauer der pausen und die bezahlung. weil wir haben keine pausen in denn 8 std, unser GL verweisst auf kurz pausen und will uns die 30 min pausen nicht bezahlen und nicht gewehren was können wir machen.

Danke

1.67904

Community-Antworten (4)

H
Harzhexe

11.03.2010 um 11:36 Uhr

Schau doch mal im BetrVG § 87 Rn. 17, der dürfte auf euch zutreffen.

P
pitsieben

11.03.2010 um 11:43 Uhr

@ melodi, siehe auch § 4 Arbeitszeitgesetz, dort werden bei einer Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden 30 Minuten als Pausenzeit gefordert. Bei der Lage der Pausen, die mindestens 15 Minuten betragen müssen, hat der BR Mitbestimmung. Wenn die GL sich nicht rührt, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft informieren.

W
Widder

11.03.2010 um 11:45 Uhr

Besteht eine Tarifbindung? Wenn ja,ist dies evtl. im TV geregelt.

Besteht ein BR? Wenn ja, ist dies Mitbetimmungspflichtig nach § 87 BetrVG.

Die Pausen(zeiten) werden im ArbZG § 4 geregelt

K
Kriegsrat

11.03.2010 um 12:13 Uhr

die frage wäre halt, wie ihr besser fahrt

mit bezahlten kurzpausen (mindestens 2x15min bei 8std arbeit)

oder mit einer unbezahlten 30 min pause

wenn ihr auf letzterem bestehen wollt, kann es schon sein, daß euch die mitarbeiter dafür lvnchen.............................. denn bezahlen muß der AG diese 30 min nicht

und kurzpausen eigentlich auch nur, wenn sie unter 15 min liegen wobei das BAG schon mal festgestellt hat, daß kurzpausen unter 15 min nicht dem sinne einer pause laut ArbZG entsprechen

gibt es einen TV, der aussagen zu pausen macht ?

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